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In Marzahn-Hellersdorf gibt es 14 vielfältige Gemeinschaftsgärten und in den Quartieren sprießen neue Initiativen aus dem Boden. Auch viele Kleingartenvereine, Schulen und Umweltbildungseinrichtungen bieten Möglichkeiten zum Mitgärtnern.
Diese urbanen Gärten sind grüne Oasen der Erholung, Naturerfahrung und des sozialen Miteinanders. Sie leben von freiwilligem Engagement und bringen Menschen zusammen. Gleichzeitig geben sie den Anwohnern und Bürgerinnen die Möglichkeit, ihre Umgebung mitzugestalten.
Mit unserem Projekt wollen wir das ehrenamtliche Engagement für das Stadtgrün fördern. Dafür organisieren wir Treffen, Workshops und gemeinsame Aktionen und bieten neuen und etablierten Gartenprojekten direkte Unterstützung an.
Termine:
Praxisworkshop Naschobst pflanzen & pflegen
Gemeinsam wollen wir im Panoramagarten am Hellersdorfer Graben – das ist einer der drei „Paradiesgärten“ im Bezirk – Beerensträucher pflanzen. Danach werden wir mehr über die Pflege von Obststräuchern lernen. Bei einer heißen Suppe und Snacks können wir uns aufwärmen und uns übers Gärtnern austauschen.
Wann: Samstag, 12. März 2022, 12 – 14:30 Uhr
Wo: Panoramagarten am Hellersdorfer Graben in Höhe der Albert-Kuntz-Straße 41, 12627 Berlin
In einem Brief an den EU-Vizepräsidenten Frans Timmermans und Umweltkommissar Viginijus Sinkevičius fordert eine Koalition von 150 NGO’s klare mess- und überprüfbare Ziele für das derzeit im Zusammenhang mit der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 vorbereitete EU Nature Restoration Law (NRL) ein. Demnach sollten bezogen auf die Gesamtfläche EU-weit mindestens 15 % der Meeresfläche (1.000.000 km²), der Landfläche (650.000 km² inklusive Seen) und 15 % der Flusslänge (178.000 km) restauriert werden. Der vom WWF und dem EEB initiierte Brief wird auch von der GRÜNEN LIGA e.V. und der Stiftung Living Rivers unterstützt.
Die NGOs sind fest davon überzeugt, dass klare messbare Ziele für Landfläche, Flusslänge und Meeresfläche die Schlüsselelemente sind, um diese Gesetzgebung so ehrgeizig, angemessen und wirksam wie möglich zu gestalten. Genau wie beim Klimagesetz ist ein solides und verständliches EU-Leitziel, das die spezifischen Ziele der einzelnen Ökosysteme (und Arten) überspannt, unabdingbar, um die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im erforderlichen Umfang zu mobilisieren. Aus diesem Grund treten wir für das Ziel ein, bis 2030 mindestens 15 % der Land-, Fluss- und Meeresfläche der EU wiederherzustellen, zu dem alle zugrunde liegenden ökosystemspezifischen Ziele beitragen sollten.
Direktlink zum Brief: https://wwfeu.awsassets.panda.org/downloads/ngo_restoration_letter_to_european_commission.pdf
Die zweite Online-Konsultation zur Gigafactory von Tesla ging am 21. November 2021 zu Ende. Erneut gibt es Kritik, von Bürger:innen und von Umweltschützer:innen. Es geht unter anderem um Havarien und Reinhaltung der Luft.
Die anerkannten Brandenburger Naturschutzverbände GRÜNEN LIGA, NABU, BUND und Naturfreunde fordern eine weitere Wiederholung dieser Online-Konsultation. Es fehlen Stellungnahmen von Behörden und es sind auch nicht alle Einwendungen im Netz veröffentlicht. "Es wird nicht der aktuelle Verfahrensstand abgebildet", kritisiert Michael Ganschow, Geschäftsführer der Grünen Liga-Brandenburg. Weiter bemängelt der Landesgeschäftsführer, dass das neue Störfallgutachten nicht unter den öffentlich einsehbaren Dokumenten sei, der Behörde aber vorliege. "Es soll [...], dies hatte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) vergangene Woche im Landtag gesagt, bei der Genehmigung berücksichtigt werden".
Es könne immer noch nicht nachvollzogen werden, mit welchen Stoffen in der Batteriefabrik gearbeitet werde und in welcher Menge. Zudem seien Erwiderungen des LfU und Tesla deckungsgleich mit der ersten Erörterung und bildeten den aktuellen Verfahrensstand nicht ab.
Bei der zweiten Online-Erörterung waren bis Montagmittag bei der Genehmigungsbehörde weitere acht Stellungnahmen von sieben Einwender:innen eingegangen, teilte das Umweltministerium mit. Inhaltlich sei es unter anderem um die Themenkomplexe Wasser und Naturschutz, die Luftqualität, Lärm, Waldbrandgefahr und die Zunahme von Verkehr gegangen.
Die GRÜNE LIGA-Berlin lädt zu einem Mitmach-Wettbewerb ein: Fotografiert, filmt, malt, schreibt. Präsentiert euch auf kreative Weise. Wichtig ist, dass ihr den besonderen Mehrwert eures Schulgartens bzw. eures Konzeptes herausstellt.
Füllt das Bewerbungsformular aus und ladet eure Dokumentation mit hoch oder sendet diese per Post, damit wir sehen warum euer Schulgarten etwas ganz Besonderes ist. Ihr habt noch keinen Garten? Kein Problem! Ihr könnt auch ein Konzept einreichen. Natürlich sind auch hier eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Alle Einsendungen werden online und im Rahmen der Landesgartenschau ausgestellt. Die Gewinner*innen erwartet eine feierliche Preisverleihung im Frühjahr 2022 sowie tolle Preise zur ökologischen Gestaltung des Schulgartens und die Umsetzung der Konzepte – Freifahrten für die Anreise ins Grüne Klassenzimmer mit dem Schulprogramm „Klasse unterwegs“ der DB Regio Nordost, Beratung zur Gestaltung und Umsetzung des Schulgartens, Saatgutpakete, Gartenliteratur und vieles mehr.
Einsendeschluss ist der 31. Januar 2022.
Zum Bewerbungsformular geht es hier lang
Cottbus/Freiberg, 22.11.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA und private Grundeigentümer fordern von den Bergbehörden einzuschreiten, wenn der Kohlekonzern LEAG bereits teilweise freigelegte Kohle ungenutzt liegen lässt, statt seine Tagebaue zu verkleinern. Ein solches Vorgehen hat die LEAG zum Tagebau Jänschwalde selbst eingeräumt.
„Es kann nicht sein, dass die LEAG auf eigenen Grundstücken Kohle liegen lässt, aber anderen Grundeigentümern mit Enteignung droht. Die Bergbehörde muss einschreiten, weil das Berggesetz dieses Vorgehen als Raubbau verbietet. Wenn weniger Kohle gebraucht wird, muss der Eingriff in Natur und Privateigentum entsprechend verringert werden. “ sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA hat im Vorfeld des Tagebaues Nochten einen Wald gepachtet, den seine Eigentümer nicht an die LEAG verkaufen wollen. Dem Brief an das sächsische Oberbergamt haben sich weitere Grundeigentümer im Bereich des Sonderfeldes Mühlrose angeschlossen.
Das Bundesberggesetz verbietet Raubbau an Lagerstätten und erlaubt Grundabtretungen ausdrücklich nur zugunsten eines sinnvollen und planmäßigen Abbaus der Lagerstätte. (§ 79 BBergG)
Laut einem Schreiben der LEAG vom 29.09.2021 an die brandenburgische Bergbehörde LBGR könne nicht vorhergesehen werden, wie viel Restkohlevorrat nach Erreichen der Abbaugrenze im Abbaufeld Jänschwalde verbleiben werde. Das Unternehmen scheint vor allem auf die bisher geplante Gewinnung der dritten Flözbank zu verzichten. Der aus Angaben der LEAG selbst ermittelte Kohlevorrat von 36,7 Mio. t zum 01.01.2021 im Tagebau Jänschwalde sei deshalb für die LEAG nun „nicht mehr maßgebend“.
„Es ist egal ob hier Förderkosten optimiert oder eine Umplanung des Tagebaus eingespart werden soll: die LEAG hat damit jedes Recht verwirkt, in die Grundrechte nicht verkaufswilliger Flächeneigentümer einzugreifen.“ sagt Schuster von der GRÜNEN LIGA.
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