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Der GRÜNEN LIGA etwas vererben

voegel 1500pxNeben den eigenen Angehörigen können auch gemeinnützige Organisationen Hinterlassenes erben.
Eine Organisation, die sich für die Belange der Gemeinschaft einsetzt, als Erbe zu bestimmen, ist eine schöne Art, um auch über den Tod hinaus in etwas zu investieren, das einem am Herzen liegt.

Indem Sie der GRÜNEN LIGA e.V. etwas vererben, unterstützen Sie unsere Bemühungen, die Natur als gesunde Lebensgrundlage für alle zu bewahren.
Gemeinnützige Organisationen sind auf die Beteiligung der Gemeinschaft angewiesen, um Gutes zu bewirken. Dabei hilft jede Summe. Auch Teilerbschaften in Form von kleineren Beträgen können Großes bewirken. Möchten Sie der GRÜNEN LIGA etwas hinterlassen, so können Sie sich sicher sein, dass das Erbe ungeschmälert bei uns ankommt. Denn die GRÜNE LIGA ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit.

 

Was können Sie der GRÜNEN LIGA vererben?

Nicht nur Geld lässt sich vererben. Auch Immobilien und Aktien können nach dem Tod an eine Organisation übertragen werden. Allerdings bringen letztere nicht selten Komplikationen mit sich.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie der GRÜNEN LIGA etwas hinterlassen möchten, finden Sie im nächsten Abschnitt „Was müssen Sie beachten?“

Geld ist die gängigste Form der Erbschaft und grundsätzlich am einfachsten zu vererben.

Grundstücke und Immobilien lassen sich ebenfalls an gemeinnützige Organisationen vermachen. Dies ist allerdings nicht ganz einfach. Besonders, wenn Sie den gemeinnützigen Verein als Teil einer Erbengemeinschaft vorsehen, besteht Konfliktpotenzial. Langwierige gerichtliche Verhandlungen verhindern oft den angemessenen Nutzen des vererbten Objekts. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann eine Alternative zum Erbe sein. Auf diese Weise bleibt genug Zeit, in der sich der Erblasser und die erbende Organisation über die Zukunft der Immobilie bzw. des Grundstücks beraten können.

Aktien erfordern spezifisches Hintergrundwissen. Für eine kleine gemeinnützige Organisation kann ein Erbe in Form von Aktien schwierig zu bewältigen sein.
Wenn der Wunsch besteht, der GRÜNEN LIGA ein Erbe in Form von Aktien zu vermachen, ist es daher sinnvoll, zusätzlich eine externe Person zu bevollmächtigen, die das Depot verwaltet.
Darüber hinaus ist es auch in diesem Fall ratsam, zu Lebzeiten mit uns über die Handhabung der Aktien zu sprechen.

Was müssen Sie beachten?

Damit ihre Erbschaft auch bei der GRÜNEN LIGA ankommt, müssen einige Voraussetzungen beachtet werden.

1. Ein Testament verfassen

Üblicherweise fällt das Erbe nach dem Tod auf die direkten Verwandten, so ist es im Gesetz festgeschrieben. Allerdings ist es möglich, die gesetzliche Erbfolge mit einem Testament außer Kraft zu setzen. Auf diese Weise erhält man individuelle Gestaltungsfreiheit.

Um der GRÜNEN LIGA als gemeinnütziger Organisation etwas zu vererben, ist daher ein Testament unabdingbar. Hier gibt es das notarielle und das handschriftliche Testament. Letzteres kann selbst erstellt werden. Es muss handschriftlich verfasst sein und gewisse Formalitäten beachten. Eine Anleitung für ein gültiges Testament finden Sie zum Beispiel hier.

Damit das Erbe abgesichert ist, empfiehlt es sich jedoch, das Testament vom Notar überprüfen zu lassen. Das handschriftliche Testament sollte von Ihnen gut geschützt aufbewahrt werden. Sinnvoll ist die Hinterlegung beim Amtsgericht.

Wenn Sie die GRÜNE LIGA in ihrem Testament bedenken möchten, entsteht möglicherweise eine Erbengemeinschaft. In diesem Falle ist es ratsam, die GRÜNE LIGA in Form eines Vermächtnisses zu bedenken. Dabei vermachen Sie uns einen festen Prozentsatz oder Betrag beziehungsweise einen bestimmten Gegenstand aus Ihrem Erbe. Rechte und Pflichten bezüglich des Erbes werden auf diese Weise nicht auf den Empfänger übertragen, so ist er von Nachlassverbindlichkeiten befreit. Auch können so mögliche Unklarheiten und Konflikte vermieden werden, wie sie oft in einer Erbengemeinschaft entstehen.

Auch eine Schenkung kann eine Alternative sein. Diese muss notariell beglaubigt werden. Im Gegensatz zu einer normalen Erbschaft kann die Schenkung bereits zu Lebzeiten erfolgen. Auf diese Weise können Sie selbst an den Früchten ihres Beitrags teilhaben.

Beide Alternativen sind gute Möglichkeiten um aufwändigen Verhandlungen vorzubeugen. So können wir uns ganz darauf konzentrieren, Ihr Erbe in unsere Projekte für eine gesunde Natur zu integrieren.

2. Mit den Verwandten sprechen

Mit dem Testament lässt sich zwar die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen. Angehörige haben allerdings trotzdem Anspruch auf eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe.

Daher ist es ratsam, die eigenen Wünsche bezüglich der Verteilung des Erbes mit den Angehörigen zu besprechen. So lassen sich spätere Missverständnisse und etwaige gerichtliche Verhandlungen vermeiden, die den angemessenen Umgang mit Ihrem Hinterlassenen verzögern.

3. Wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück vererben möchten

grundstueck 1500pxMöchten Sie der GRÜNEN LIGA eine Immobilie oder ein Grundstück vermachen, ist ebenfalls ein Testament notwendig, um der gesetzlichen Erbfolge zu entgehen. Darin müssen alle nötigen Angaben bedacht werden. Dazu gehören zur genauen Identifikation des Objektes beispielsweise die genaue Adresse und die Flurstücks Nummer.

Für die Übertragung im Grundbuch ist ein notarielles Testament oder ein Erbschein unabdingbar. Um den Erben dieenicht selten komplizierte Beantragung des Erbscheins zu ersparen, empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Notar ein Testament zu erstellen.

Besonders bei der Übertragung einer Immobile oder eines Grundstücks ist die Schenkung zu Lebzeiten eine ratsame Alternative zum Testament. So können Sie die Übergabe Ihres Besitzes mitgestalten und uns gegenüber Ihre Wünsche für die Zukunft des Objektes äußern.

Auch wenn Sie eine naturschutzfachlich wertvolle Fläche vererben möchten, raten wir Ihnen, sich bereits zu Lebzeiten mit uns in Kontakt zu setzen. So können wir gemeinsam darüber beraten, wie das Stück Natur gepflegt werden kann.

In eine gesunde Natur investieren

Schön, dass Sie darüber nachdenken, Ihr Erbe für den Umweltschutz einzusetzen. Wenn Ihnen die Gesundheit der Natur am Herzen liegt und Sie auch über den Tod hinaus den Schutz der Natur unterstützen möchten, können Sie dies tun, indem Sie die GRÜNE LIGA e.V. in ihrem Testament bedenken. Wir freuen uns, wenn Sie auf diese besondere Weise unserer Arbeit Vertrauen schenken.

Jede Schenkung, jedes Vermächtnis und jedes Erbe kann uns neue Projekte ermöglichen, die die Gesundheit der Natur weiter voranbringen.

Termine

Arbeitskreis für urbane Lebensraumgestaltung
19 März 2024
17:00 - 19:00
Österliche Kränze aus Heu und Stroh
20 März 2024
17:00 - 19:00
Führung im Großen Garten: Bäume in Klimawandel: Baumbiologie & Baumstatik
20 März 2024
17:00 - 20:00
Ökomarkt am Kollwitzplatz
21 März 2024
12:00 - 19:00
Kollwitzplatz, Prenzlauer Berg, Berlin

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