Bereits seit dem 20. August läuft das Umweltfestival der GRÜNEN LIGA Berlin: Die bunte Erlebnismeile und das Bühnenprogramm vom Brandenburger Tor wird damit erstmals in den digitalen Raum gebracht. Dort wird auch das diesjährige Netzwerk21Camps am 16. September in Nürnberg und die ZeitzeicheN-Preisverleihung übertragen - mit begrenzter Teilnehmendenzahl vor Ort, aber dafür mit einem unbegrenzten Publikum im Live-Stream!
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Klöckner, sehr geehrte Frau Bundesministerin Schulze,
am 3. September 2020 stimmen die EU-Mitgliedsstaaten im REACH-Regelungsausschuss über ein Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten ab. Angesichts der klaren Faktenlage über die verheerenden Auswirkungen bleihaltiger Munition auf Tiere, Umwelt und Verbraucherinnen und Verbraucher, fordern wir Sie auf, der Vorlage der Europäischen Kommission in der vorliegenden Form zuzustimmen. Diese enthält bereits weitreichende Kompromisse und Übergangsfristen, die auch auf Betreiben der Bundesregierung aufgenommen wurden. Angesichts der ökologischen Dringlichkeit wäre eine Verlängerung der Übergangsfrist über die vorgeschlagenen zwei Jahre aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, zumal eine derartige Modifizierung der Beschlussvorlage nach unserer Kenntnis auf eine erneute Verschiebung der Entscheidung hinausliefe.
Wie am 16. Juni bekannt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht in Bautzen auf eine Klage der GRÜNEN LIGA Sachsen hin den Forstwirtschaftsplan der Stadt Leipzig gekippt. Die Entscheidung setzt auch für andere Wälder in Schutzgebieten Maßstäbe. Denn der Gerichtsentscheid macht klar, dass die Mitwirkungsrechte von Naturschutzverbänden bei forstlichen Eingriffen in geschützte Wälder nicht ausgehebelt werden dürfen. Der konkrete Streitgegenstand waren Fällmaßnahmen im Leipziger Auwald, welche die Stadt in ihrem Forstwirtschaftsplan festgeschrieben hatte, ohne eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Warum hat der Grüne Liga Brandenburg e. V. Rechtsmittel gegen die vorzeitigen Rodungen des Waldes in Grünheide eingereicht, in welchem TESLA ab 2021 in einer „Gigafactory“ Elektroautos produzieren möchte?
Die Antwortet lautet: Weil die Umwelt- und Planungsgesetze für alle gelten müssen, das Land Brandenburg aber für eine beispiellose Sonderbehandlung der Firma TESLA sorgt und diese zu Lasten von Natur und Umwelt geht.
Der Grüne Liga Brandenburg e. V. ist nicht gegen die Waldrodung vorgegangen, weil er hoffte, damit die Ansiedlung von TESLA in Grünheide verhindern zu können. Die mit einem solchen Großvorhaben einhergehenden Auswirkungen auf die Umwelt, die Natur und die umliegend lebenden Menschen müssen aber in einem ordentlichen Genehmigungsverfahren geprüft werden. Und das muss unabhängig davon gelten, ob vielleicht überwiegende Sympathien für die Realisierung vorhanden sind.