Der seit Jahren umstrittene Privatflugplatz in Groß Leuthen (Landkreis Dahme-Spreewald) wird nicht errichtet werden. Die beiden Antragsteller zogen ihren Antrag auf Erteilung einer Flugplatzgenehmigung für den Sonderlandeplatz zurück. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt, teilte die gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg den Umweltverbänden mit. Geplant wurde der private Landeplatz von einem ehemaligen Berliner Flughafenmanager („Mr. Tegel“) und heutigen Geschäftsführer des Bremer Flughafens sowie einem Partner. Der Flughafenmanager besitzt Medienberichten zufolge ein Wochenendhaus in Groß Leuthen und wollte regelmäßig an die Ostsee fliegen. Das Vorhaben am Rande des Spreewaldes und in unmittelbarer Nähe zu Naturschutzgebieten traf vor Ort auf heftigen Widerstand. Es wurden eine Zunahme von Lärm sowie diverse Auswirkungen auf Natur und Umwelt befürchtet.
Die Brandenburger Umweltverbände BUND Brandenburg und Grüne Liga Brandenburg lehnten den geplanten privaten Sonderlandeplatz aus naturschutzfachlicher Sicht ab. Bereits im Februar 2021 reichten die Umweltverbände eine umfangreiche Stellungnahme ein.
Es wäre nicht auszuschließen gewesen, dass die Flugzeuge die Schutzgebiete in geringer Höhe überfliegen und die dort vorkommenden Tiere beunruhigen. „Da Auswirkungen auf das in unmittelbarer Nähe liegende Europäische Vogelschutzgebiet Spreewald und Lieberoser Endmoräne nicht ausgeschlossen werden konnte, hätte es einer Verträglichkeitsprüfung bedurft. Diese fehlte in den Antragsunterlagen gänzlich“, erläutert Michael Ganschow, Geschäftsführer des Grüne Liga Brandenburg e. V.
„Für uns wäre der Privatflugplatz nicht genehmigungsfähig gewesen. Die Betreiber haben das endlich eingesehen und nun doch noch rechtzeitig die Reißleine gezogen“, sagt Axel Kruschat, Geschäftsführer des Landesverbandes Brandenburg des Bund für Umwelt und Naturschutz Brandenburg (BUND). Der Eintrag von Lärm und Abgas sowie ein regelmäßiger Überflug stellten für die Umweltverbände eine unzulässige Nutzung des Landschaftsschutzgebietes dar.
Die Landebahn hätte in unmittelbarer Nähe zum Landschaftsschutzgebiet Groß Leuthener See und Dollgensee entstehen sollen. „Der Luftraum über dem Schutzgebiet gehört der Gemeinschaft und nicht einzelnen Privatpersonen“, so Kruschat.
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