Der seit Jahren umstrittene Privatflugplatz in Groß Leuthen (Landkreis Dahme-Spreewald) wird nicht errichtet werden. Die beiden Antragsteller zogen ihren Antrag auf Erteilung einer Flugplatzgenehmigung für den Sonderlandeplatz zurück. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt, teilte die gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg den Umweltverbänden mit. Geplant wurde der private Landeplatz von einem ehemaligen Berliner Flughafenmanager („Mr. Tegel“) und heutigen Geschäftsführer des Bremer Flughafens sowie einem Partner. Der Flughafenmanager besitzt Medienberichten zufolge ein Wochenendhaus in Groß Leuthen und wollte regelmäßig an die Ostsee fliegen. Das Vorhaben am Rande des Spreewaldes und in unmittelbarer Nähe zu Naturschutzgebieten traf vor Ort auf heftigen Widerstand. Es wurden eine Zunahme von Lärm sowie diverse Auswirkungen auf Natur und Umwelt befürchtet.
Die Brandenburger Umweltverbände BUND Brandenburg und Grüne Liga Brandenburg lehnten den geplanten privaten Sonderlandeplatz aus naturschutzfachlicher Sicht ab. Bereits im Februar 2021 reichten die Umweltverbände eine umfangreiche Stellungnahme ein.
Am 14. Juli 2021 lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde des Grünen Liga Brandenburg e. V. und des NABU Landesverband Brandenburg e. V. gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) u.a. zur vorzeitigen Durchführung von Anlagentests auf der Baustelle des Tesla Gigafactory Gelände in Grünheide ab. Gegenstand des Verfahrens war die vom Landesamt für Umwelt am 1. Juni 2021 erteilte und für sofort vollziehbar erklärte 15. Zulassung zur vorzeitigen Durchführung von Funktionstests in drei Betriebseinheiten.
Der Eilantrag der Umweltverbände stützte sich auf die fehlende positive Prognose des Gesamtvorhabens. Ein Sachverständigengutachten hatte nach Prüfung der Antragsunterlagen im Mai diesen Jahres die im Januar 2021 von den Klägern nachgewiesenen störfallrelevanten Mängel bescheinigt. Auch ist bis zum heutigen Tag nicht geklärt, ob die Tesla Gigafactory in den Betriebsbereich der unteren oder oberen Klasse einzustufen sei.
Zur Vereinbarkeit des beantragten Vorhabens mit den Anforderungen der Störfallverordnung (12. BImSchV) und dem Abstandsgebot des § 50 BImSchG waren zwei Gutachten des Büros Müller-BBM vom 5. Mai 2021 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Antragsunterlagen grundlegend überarbeitet werden müssten. Des Weiteren gehen die Gutachten davon aus, dass die Berechnungsgrundlagen für die Auswirkungen solcher Störfälle bei weitem unterschätzt wurden und damit ggf. auch der Schutz von Menschen in der Umgebung sowie geschützte Biotope betroffen sein könnten.
Am 05. Juni 2021 konnte unsere Bundesmitgliederversammlung, wenn auch nur online, endlich wieder stattfinden.
Nachdem die Versammlung 2020 pandemiebedingt verschoben werden musste, boten die Berichte der Bundeskontaktstellen und Regionalverbände Anlaß für einen regen Austausch: Von der Beteiligung an der Landesgartenschau in Brandenburg, über die Problematik der Tesla Giga-Factory, Natura2000-Stationen in Thüringen bis zum Widerspruchsverfahren zum Tagebaus Jänschwalde gab es viele Themen vorzustellen und zu besprechen. Auch Kiesabbau bei Mühlberg, Folienspargelanbau und der vom Bundesverband organisierte Dialog um den Abbau von Naturgips wurden diskutiert.
Der bisherige Bundesvorstand wurde mit großer Mehrheit wiedergewählt. Der Vorsitzende René Schuster (Umweltgruppe Cottbus), der stellvertretende Vorsitzende Reinhard Dalchow (GRÜNE LIGA Oberhavel) sowie Schatzmeister Jonas Bechtel (GRÜNE LIGA Dresden/Oberes Elbtal) freuen ich auf die weitere Zusammenarbeit mit den Mitgliedsgruppen.
In den Bundessprecher*innenrat wurde auch Mareike Homann gewählt, die bereis als Vertreterin der GL Berlin erste Erfahrungen in dem Gremium sammeln konnte. Andreas Wegener, langjährige Leiter der Streuobstprojekte der GRÜNEN LIGA Dresden wurde neu gewählt und Jens Heinze vom Umweltbildungshaus Johannishöhe als Bundessprecher bestätigt. Bei der nächsten Bundesmitgliederversammlung kann noch eine weitere Person in das Gremium gewählt werden. Der seit 2018 gesunkene Frauenanteil wird dann hoffentlich wieder steigen, mahnte René Schuster im Schlusswort der Wahlversammlung an.
Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat mit Widerspruchsbescheid vom 07. Mai 2021 einen von der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts Hildburghausen genehmigten Straßenbau für rechtswidrig erklärt und den Zulassungsbescheid aufgehoben.
Die GRÜNE LIGA Thüringen e.V. war im Vorfeld insbesondere durch Pressemitteilungen des PRO BAHN Thüringen e.V. auf die bereits im Herbst 2019 gebaute und knapp 400 Meter lange Teilstrecke der Kreisstraße K 530 auf einem Abschnitt der Werrabahntrasse zwischen Eisfeld und Coburg aufmerksam geworden und hatte Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt. Obwohl durch das Vorhaben Verstöße gegen artenschutzrechtliche Zugriffsverbote und Biotopschutzvorschriften, Beeinträchtigungen von FFH-Schutzgebieten sowie Verletzungen eisenbahnrechtlicher Vorschriften zu befürchten waren, wurde entgegen der Bestimmungen des Thüringer Straßengesetzes kein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt.
Das „Bündnis Berliner Nachhaltigkeitsstrategie“ fordert gemeinsam mit zahlreichen Organisationen, Initiativen und Vereinen eine Landesnachhaltigkeitsstrategie für Berlin. Um die globalen Ziele der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung umzusetzen und vielfältige Herausforderungen wie soziale Ungleichheit oder die Klimakrise zugleich lösen zu können, braucht es hingegen eine umfassende, verbindende Strategie. Das Bündnis fordert eine Landesnachhaltigkeitsstrategie und will die sozial-ökologische Transformation in Berlin auf politischer Ebene prioritär und verbindlich gesetzt wissen. Berlin ist eines der letzten Bundesländer, das noch keine Nachhaltigkeitsstrategie besitzt.