Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist mit seinem heutigen Beschluss zur Waldrodung auf dem Tesla-Gelände in Grünheide der Argumentation der Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga gefolgt, die die Vernachlässigung des Artenschutzes bemängelten. Der Eilantrag der Naturschützer hatte sich gegen eine unzulässige Behördenentscheidung gerichtet. „Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und hoffen, dass über diesen Fall hinaus die Belange des Natur- und Artenschutzes bei Investor, Behörden und Politik demnächst mehr Berücksichtigung erfahren. Es geht den Verbänden nicht darum, die Ansiedlung eines Großinvestors zu verhindern, sondern darum, deutlich zu machen, dass die globale Klima- und Artenkrise gleichwertig sind. Klima- und Artenschutz müssen gemeinsam gedacht und vorangebracht werden,“ betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Im konkreten Fall ging es darum, einen Dammbruch im Artenschutzrecht zu verhindern – das ist uns gelungen. Auch künftig bleiben die Anforderungen an Umsiedlungsmaßnahmen für geschützte Arten streng und damit auf dem fachlich notwendigen hohen Niveau.“
Cottbus/Potsdam, 10.12.2020. Die vom Braunkohlenbergbau verursachte Sulfatbelastung der Spree kann die Trinkwasserversorgung im Großraum Frankfurt (Oder) gefährden, wenn der Klimawandel zu Trockenheit führt oder der Wasserverbrauch steigt. Das hat die Gefährdungsabschätzung zum Wasserwerk Briesen ergeben, die am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des brandenburgischen Landtages vorgestellt wurde. In der aktuellen Situation bestehe jedoch keine akute Gefahr. Um Trinkwasserversorgung im Raum Frankfurt (Oder) langfristig zu sichern, wurden die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose als vorrangige Maßnahme empfohlen. Die GRÜNE LIGA fordert, den Braunkohleabbau als Ursache der Gefährdung nicht aus den Augen zu verlieren.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute beschlossen:
"Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragsteller (...) wird vorläufig bis zu einer abschließenden Entscheidung des Senats mit der Maßgabe wiedergergestellt, dass weitere Rodungsarbeiten und das Befahren des Waldbodens oder der Waldränder mit schweren Fahrzeugen bis dahin zu unterlassen sind." (Aktenzeichen OVG 11 S 127/20)
Die Umweltverbände Naturschutzbund Brandenburg und Grüne Liga Brandenburg haben sich mit einer Beschwerde an das OVG gewandt, nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am heutigen Tag ihre Eilanträge gegen die Rodung abgelehnt hatte. Mit dem heutigen Beschluss wird den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eingeräumt, zur angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (VG 5 L 602/20) Stellung zu nehmen.
Die Brandenburger Landesverbände vom NABU und der Grünen Liga reichten heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen gerichtlichen Eilantrag ein. Dieser richtet sich gegen die vorzeitige Zulassung der Fällung von weiteren 82,8 Hektar Wald auf dem für die Tesla-„Gigafatory“ vorgesehenen Grundstück in Grünheide (Mark).
Online-Tagung der GRÜNE LIGA zeigt Kontroversen der Debatte um Gipsabbau auf
Die GRÜNE LIGA veranstaltete am 27.11.2020 online und in Berlin eine bundesweite Tagung zu "Bedarf an Naturgips in Deutschland". Auf der Tagung kamen über 60 Expert*innen und Interessierte zusammen um über das konfliktträchtige Thema zu diskutieren. Aufgrund des Ausstiegs aus der Kohle wird schrittweise der REA-Gips wegfallen, der bislang als Nebenprodukt bei der Rauchgasentschwefelung der Kohlekraftwerke entsteht. Die Gipsförderindustrie will daher verstärkt Naturgips in sensiblen Landschaften - vor allem im Südharz - abbauen. Die Veranstaltung wurde gefördert vom Umweltbundesamt und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
In diesem Artikel finden Sie die Vorträge der Referent*innen.