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Die GRÜNE LIGA-Berlin lädt zu einem Mitmach-Wettbewerb ein: Fotografiert, filmt, malt, schreibt. Präsentiert euch auf kreative Weise. Wichtig ist, dass ihr den besonderen Mehrwert eures Schulgartens bzw. eures Konzeptes herausstellt.
Füllt das Bewerbungsformular aus und ladet eure Dokumentation mit hoch oder sendet diese per Post, damit wir sehen warum euer Schulgarten etwas ganz Besonderes ist. Ihr habt noch keinen Garten? Kein Problem! Ihr könnt auch ein Konzept einreichen. Natürlich sind auch hier eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Alle Einsendungen werden online und im Rahmen der Landesgartenschau ausgestellt. Die Gewinner*innen erwartet eine feierliche Preisverleihung im Frühjahr 2022 sowie tolle Preise zur ökologischen Gestaltung des Schulgartens und die Umsetzung der Konzepte – Freifahrten für die Anreise ins Grüne Klassenzimmer mit dem Schulprogramm „Klasse unterwegs“ der DB Regio Nordost, Beratung zur Gestaltung und Umsetzung des Schulgartens, Saatgutpakete, Gartenliteratur und vieles mehr.
Einsendeschluss ist der 31. Januar 2022.
Zum Bewerbungsformular geht es hier lang
Cottbus/Freiberg, 22.11.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA und private Grundeigentümer fordern von den Bergbehörden einzuschreiten, wenn der Kohlekonzern LEAG bereits teilweise freigelegte Kohle ungenutzt liegen lässt, statt seine Tagebaue zu verkleinern. Ein solches Vorgehen hat die LEAG zum Tagebau Jänschwalde selbst eingeräumt.
„Es kann nicht sein, dass die LEAG auf eigenen Grundstücken Kohle liegen lässt, aber anderen Grundeigentümern mit Enteignung droht. Die Bergbehörde muss einschreiten, weil das Berggesetz dieses Vorgehen als Raubbau verbietet. Wenn weniger Kohle gebraucht wird, muss der Eingriff in Natur und Privateigentum entsprechend verringert werden. “ sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA hat im Vorfeld des Tagebaues Nochten einen Wald gepachtet, den seine Eigentümer nicht an die LEAG verkaufen wollen. Dem Brief an das sächsische Oberbergamt haben sich weitere Grundeigentümer im Bereich des Sonderfeldes Mühlrose angeschlossen.
Das Bundesberggesetz verbietet Raubbau an Lagerstätten und erlaubt Grundabtretungen ausdrücklich nur zugunsten eines sinnvollen und planmäßigen Abbaus der Lagerstätte. (§ 79 BBergG)
Laut einem Schreiben der LEAG vom 29.09.2021 an die brandenburgische Bergbehörde LBGR könne nicht vorhergesehen werden, wie viel Restkohlevorrat nach Erreichen der Abbaugrenze im Abbaufeld Jänschwalde verbleiben werde. Das Unternehmen scheint vor allem auf die bisher geplante Gewinnung der dritten Flözbank zu verzichten. Der aus Angaben der LEAG selbst ermittelte Kohlevorrat von 36,7 Mio. t zum 01.01.2021 im Tagebau Jänschwalde sei deshalb für die LEAG nun „nicht mehr maßgebend“.
„Es ist egal ob hier Förderkosten optimiert oder eine Umplanung des Tagebaus eingespart werden soll: die LEAG hat damit jedes Recht verwirkt, in die Grundrechte nicht verkaufswilliger Flächeneigentümer einzugreifen.“ sagt Schuster von der GRÜNEN LIGA.
Sowohl in Deutschland als auch in der Tschechischen Republik wird es in absehbarer Zeit zum Kohleausstieg kommen. Dies stellt die betroffenen Regionen vor große Herausforderungen. Die Deutsche Botschaft in Tschechien hatte daher am 11. November 2021 nach Ústí nad Labem zu einem hochkarätig besetzen Erfahrungsaustausch geladen. Neben dem Deutschen Botschafter Andreas Künne, dem Leiter der Vertretung der Friedrich-Ebert-Stiftung Urban Überschär, dem Hauptmann Region Ústí Jan Schiller, diskutierten auch Mike Kess von der GRÜNEN LIGA, DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, der Leiter der Abteilung RESTART des tschechischen Ministeriums für regionale Entwicklung Miloš Soukup und viele weitere über die Erfahrungen mit dem Strukturwandel in den beiden Ländern.
„Es besteht ein Defizit bei einer Partizipation der Bevölkerung im Rahmen des Strukturwandels in Deutschland. Von den Kohleregionen muss ein positiver Spirit ausgehen. Das schafft man nicht alleine mit der Ausweisung von Industriegebieten“, sagte Mike Kess. Der ehemalige Assistent und „Sherpa“ für Hannelore Wodtke in der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung („Kohlekommission“) wies darauf hin, dass eine Beteiligung und Förderung der Zivilgesellschaft in den Endbericht aufgenommen wurde. Besonders die Vertreterinnen der Tagebaukommunen Hannelore Wodtke aus der Lausitz und Antje Grothus aus dem Rheinland haben sich seinerzeit dafür stark gemacht. „Leider hat die schwarz-rote Bundesregierung das Ansinnen nicht im Bundesgesetz aufgenommen und es den Ländern überlassen. In keinem der vier Kohleregionen gibt es derzeit eine echte Förderung der zivilgesellschaftlichen Teilhabe “, kritisierte Kess.
Die Umweltministerkonferenz will auf ihrer nächsten Sitzung einen Vorstoß zur Änderung des umstrittenen Bundesbergrechts diskutieren. Auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz berät das Ländergremium vom 24. bis 26. November über den Antrag „Bundesberggesetz fit machen für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts“ . Die konkreten Inhalte sind noch nicht bekannt.
Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA begrüßt grundsätzlich die Initiative. Die Novellierung des Bundesberggesetzes ist eine lange bekannte Forderung der Umweltbewegung, die nichts an ihrer Aktualität verloren hat: „Eine Änderung des Bundesberggesetzes ist nicht etwa durch den Kohleausstieg hinfällig geworden. Noch immer drohen Enteignungen durch Kohletagebaue, aber auch für den Abbau mineralischer Rohstoffe. Der Rohstoffabbau muss in einem modernen Fachplanungsrecht geregelt werden“, sagt der Bundesvorsitzende der GRÜNEN LIGA René Schuster.
„Es brodelt gewaltig an vielen Orten in Deutschland. Der industrielle Abbau von Sand, Kies, Gips und anderen Gesteinen sorgt für die Zerstörung unwiederbringlicher Natur und Landschaften auf Kosten nachfolgender Generationen“, berichtet Ulrich Wieland von der Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau der GRÜNEN LIGA: „Von Sachsen bis Brandenburg und Thüringen, von Baden-Württemberg bis Nordrhein-Westfalen – es gibt kaum ein Bundesland, wo Menschen nicht gegen die Interessen der Rohstoffindustrie aufbegehren.“
Cottbus/Chemnitz, 16.11.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA hat beim Verwaltungsgericht Chemnitz eine Untätigkeitsklage gegen das sächsische Oberbergamt eingereicht. Die Behörde hat eine schon am 3. Mai 2021 beantragte Akteneinsicht zu Folgen des Tagebaues Nochten auf Grundwasser und Schutzgebiete bis heute nicht ermöglicht.
„Mit fadenscheinigen Begründungen wird seit nunmehr sechs Monaten eine Akteneinsicht verzögert, für die das Amt laut Gesetz maximal zwei Monate Zeit hat. Wir haben bei Gericht beantragt, das Oberbergamt zur Übermittlung der beantragten Umweltinformationen zu verurteilen.“ sagt der mit dem Verfahren betraute Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte.