Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des NABU Brandenburg e.V.
Potsdam, 24.12.2020: NABU und Grüne Liga Brandenburg kritisieren die deutliche Abschwächung der Auflagen für die weitere Errichtung der Tesla-Gigafactory scharf. Das Entgegenkommen des LfU im Hinblick auf die notwendigen Sicherheitsleistungen für die weiteren Zulassungen des vorzeitigen Beginns im gestrigen Änderungsbescheid sind fachlich nicht zu rechtfertigen und vor dem Hintergrund der von Tesla zur Schau getragenen Unbekümmertheit bei der Einhaltung von Zusagen nicht nachvollziehbar.
Dieses Vorgehen der Behörden widerspricht allen bisherigen Beteuerungen der Regierungsvertreter, es gäbe keine rechtliche Sonderbehandlung für Tesla.
Bitte berücksichtigen Sie den beiliegenden Brief an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz als fachaufsichtsführende Behörde.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist mit seinem heutigen Beschluss zur Waldrodung auf dem Tesla-Gelände in Grünheide der Argumentation der Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga gefolgt, die die Vernachlässigung des Artenschutzes bemängelten. Der Eilantrag der Naturschützer hatte sich gegen eine unzulässige Behördenentscheidung gerichtet. „Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und hoffen, dass über diesen Fall hinaus die Belange des Natur- und Artenschutzes bei Investor, Behörden und Politik demnächst mehr Berücksichtigung erfahren. Es geht den Verbänden nicht darum, die Ansiedlung eines Großinvestors zu verhindern, sondern darum, deutlich zu machen, dass die globale Klima- und Artenkrise gleichwertig sind. Klima- und Artenschutz müssen gemeinsam gedacht und vorangebracht werden,“ betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Im konkreten Fall ging es darum, einen Dammbruch im Artenschutzrecht zu verhindern – das ist uns gelungen. Auch künftig bleiben die Anforderungen an Umsiedlungsmaßnahmen für geschützte Arten streng und damit auf dem fachlich notwendigen hohen Niveau.“
Cottbus/Potsdam, 10.12.2020. Die vom Braunkohlenbergbau verursachte Sulfatbelastung der Spree kann die Trinkwasserversorgung im Großraum Frankfurt (Oder) gefährden, wenn der Klimawandel zu Trockenheit führt oder der Wasserverbrauch steigt. Das hat die Gefährdungsabschätzung zum Wasserwerk Briesen ergeben, die am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss des brandenburgischen Landtages vorgestellt wurde. In der aktuellen Situation bestehe jedoch keine akute Gefahr. Um Trinkwasserversorgung im Raum Frankfurt (Oder) langfristig zu sichern, wurden die Ertüchtigung des Wasserwerkes Müllrose als vorrangige Maßnahme empfohlen. Die GRÜNE LIGA fordert, den Braunkohleabbau als Ursache der Gefährdung nicht aus den Augen zu verlieren.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute beschlossen:
"Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragsteller (...) wird vorläufig bis zu einer abschließenden Entscheidung des Senats mit der Maßgabe wiedergergestellt, dass weitere Rodungsarbeiten und das Befahren des Waldbodens oder der Waldränder mit schweren Fahrzeugen bis dahin zu unterlassen sind." (Aktenzeichen OVG 11 S 127/20)
Die Umweltverbände Naturschutzbund Brandenburg und Grüne Liga Brandenburg haben sich mit einer Beschwerde an das OVG gewandt, nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am heutigen Tag ihre Eilanträge gegen die Rodung abgelehnt hatte. Mit dem heutigen Beschluss wird den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eingeräumt, zur angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (VG 5 L 602/20) Stellung zu nehmen.
Die Brandenburger Landesverbände vom NABU und der Grünen Liga reichten heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen gerichtlichen Eilantrag ein. Dieser richtet sich gegen die vorzeitige Zulassung der Fällung von weiteren 82,8 Hektar Wald auf dem für die Tesla-„Gigafatory“ vorgesehenen Grundstück in Grünheide (Mark).