Überfällige Änderung des Braunkohlenplans fehlt im Brandenburger Sondierungsergebnis
Proschim/Potsdam, 20.09.2019. Der Umweltverband GRÜNE LIGA kritisiert, dass im Sondierungsergebnis keine Rechtssicherheit für das bedrohte Dorf Proschim vorgesehen ist.
„Hinter wohlklingenden Formulierungen versteckt sich letztlich, dass man Proschim den Verhandlungen zwischen Bundesregierung und LEAG überlassen will. Es gibt offenbar nichts, was die künftige Landesregierung selbst dafür tun will, dass es keine weiteren Umsiedlungen gibt. Dabei könnte sie mit einer Änderung des Braunkohlenplanes Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.“ sagt René Schuster, langjähriges Mitglied des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses.
Schuster weiter: „Ich bin wirklich überrascht, dass die Grünen ihre selbst verkündete rote Linie dadurch umsetzen wollen, dass sie auf die große Koalition im Bund vertrauen. Im Prinzip bedeutet das Ergebnis der Sondierung die Fortsetzung der bisherigen Woidke-Politik, nur mit anderer Rhetorik.“
Tagebau Jänschwalde muss ab 1. September 2019 in Sicherheitsbetrieb gehen – Verwaltungsgericht Cottbus lehnt Antrag auf Fristverlängerung der Betreiberin LEAG ab – Jahrelange Versäumnisse der LEAG sind verantwortlich für kurzfristigen Stopp des Tagebaus – Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga bewerten Beschluss als überfälligen Beitrag für Naturschutz vor Ort
Berlin/Cottbus, 30.8.2019: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat heute den Antrag der Tagebaubetreiberin LEAG abgelehnt, einen Beschluss vom 27. Juni 2019 abzuändern. Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Grüne Liga bewerten den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus als überfälligen Beitrag für den Naturschutz vor Ort.Die LEAG hatte beantragt, die Wirkung des erfolgreichen Eilantrages der Umweltverbände gegen den Tagebaubetrieb erst zum 30. November 2019 eintreten zu lassen, sofern auch bis dahin der Mangel der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht geheilt werden könne. Bis dahin wollte die LEAG den Tagebaubetrieb trotz der vom Gericht angenommenen Rechtswidrigkeit aufrechterhalten.
Nun muss die LEAG ab Sonntag, den 1. September 2019, den Tagebau auf einen sogenannten Sicherheitsbetrieb herunterfahren. Damit bleibt lediglich die eine etwaige Wiederaufnahme der Kohleförderung möglich.
Berlin/Cottbus, 29.8.2019: Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom gestrigen Mittwoch, 28. August 2019, zum Tagebau Jänschwalde. Das OVG entschied über die Beschwerden der Klagegemeinschaft aus DUH und GRÜNER LIGA, der Betreibergesellschaft des Tagebaus LEAG und des brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR). Das OVG bestätigt darin die Einwände von DUH und Grüner Liga gegen die Genehmigung des Tagebaus vollumfänglich. Damit sind LEAG und LBGR nun auch in letzter Instanz des Eilverfahrens unterlegen.
Bergbauunternehmen ließ Drei-Jahres-Frist verstreichen - Erfolg für jahrelangen Kampf polnischer und deutscher Tagebaukritiker
Cottbus/Schenkendöbern, 28.08.2019. Der Umweltverband GRÜNE LIGA begrüßt das Ende der Planungen zum polnischen Tagebau Gubin an der Neiße. Schon am 20.08.2019 hat das Regionaldirektorat für Umweltschutz in Gorzów Wielkopolski öffentlich mitgeteilt, dass das Umweltprüfungsverfahren zum geplanten Braunkohlentagebau Gubin offiziell eingestellt wurde.
„Das ist ein gemeinsamer Erfolg des jahrelangen Widerstandes der Anwohner Die Stellungnahmen der Bürger aus Brandenburg haben die Hürden für das Projekt deutlich erhöht und so dazu beigetragen, dass es nie weiterverfolgt wurde.“ erinnert René Schuster von der GRÜNEN LIGA an die lange gemeinsame Widerstandsgeschichte.
Verwaltungsgericht Cottbus gab Deutscher Umwelthilfe und Grüner Liga in Eilentscheidung recht – Entscheidung lässt jedoch Weiterbetrieb des Tagebaus Jänschwalde bis zum 1. September 2019 zu – Umweltverbände legen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin ein – Grundwasserabsenkung und Bohrarbeiten für neue Entwässerungsbrunnen müssen sofort aufhören, um geschützte Moor- und Feuchtgebiete vor der Austrocknung zu bewahren