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Tesla-Baustelle: Nach OVG-Ablehnung bleibt die historische Forderung der ostdeutschen Umweltbewegung des Jahres 1989 zur Offenlegung aller Umweltinformationen weiterhin brandaktuell

KarteTesla Gelände in Grünheide: die linken grün sowie blaugrau schraffierten Flächen waren Gegenstand des Verfahrens. Die gelb markierten Flächen sind Reptilien-Lebensräume.Am 14. Juli 2021 lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde des Grünen Liga Brandenburg e. V. und des NABU Landesverband Brandenburg e. V. gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) u.a. zur vorzeitigen Durchführung von Anlagentests auf der Baustelle des Tesla Gigafactory Gelände in Grünheide ab. Gegenstand des Verfahrens war die vom Landesamt für Umwelt am 1. Juni 2021 erteilte und für sofort vollziehbar erklärte 15. Zulassung zur vorzeitigen Durchführung von Funktionstests in drei Betriebseinheiten.

Der Eilantrag der Umweltverbände stützte sich auf die fehlende positive Prognose des Gesamtvorhabens. Ein Sachverständigengutachten hatte nach Prüfung der Antragsunterlagen im Mai diesen Jahres die im Januar 2021 von den Klägern nachgewiesenen störfallrelevanten Mängel bescheinigt. Auch ist bis zum heutigen Tag nicht geklärt, ob die Tesla Gigafactory in den Betriebsbereich der unteren oder oberen Klasse einzustufen sei.

Zur Vereinbarkeit des beantragten Vorhabens mit den Anforderungen der Störfallverordnung (12. BImSchV) und dem Abstandsgebot des § 50 BImSchG waren zwei Gutachten des Büros Müller-BBM vom 5. Mai 2021 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Antragsunterlagen grundlegend überarbeitet werden müssten. Des Weiteren gehen die Gutachten davon aus, dass die Berechnungsgrundlagen für die Auswirkungen solcher Störfälle bei weitem unterschätzt wurden und damit ggf. auch der Schutz von Menschen in der Umgebung sowie geschützte Biotope betroffen sein könnten.

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Brandenburg bekommt ein Mobilitätsgesetz

Vertreter:innen der Volksinitiative Verkehrswende Brandenburg jetzt! und die Regierungskoalition vereinbaren gemeinsamen Dialogprozess. Grüne Liga: „Wir konnten uns mit den Koalitionsfraktionen auf einen Dialogprozess auf Augenhöhe einigen“

20210427 Brandenburg MobilittsgesetzNach langem Ringen und sprichwörtlich in letzter Minute wurde eine Einigung erzielt, sich gemeinsam auf den Weg für eine Verkehrswende in Brandenburg zu machen. Wichtige Eckpunkte für eine klimaneutrale Mobilität bis spätestens 2050 sind dabei: Ein verbindlicher landesweiter Radwegeplan, ein kreisübergreifendes Konzept für attraktive ÖPNV-Angebote, die Überprüfung von Straßenbauvorhaben und ein Reaktivierungskonzept für stillgelegte Bahnstrecken.

Das Bündnis Verkehrswende Brandenburg jetzt! wird kein Volksbegehren beantragen, sondern mit der Landesregierung in einen Dialogprozess zur Umsetzung seiner Ziele eintreten. Darauf haben sich das Bündnis und die Koalitionsfraktionen gestern Abend verständigt. Am Ende einer langen und mühsamen Verhandlung, die zeitweise kurz vor dem Scheitern stand, gelang sprichwörtlich in letzter Minute doch die Einigung. Dem gemeinsamen Entwurf für einen Entschließungsantrag muss am 29. April noch vom Landtag zugestimmt werden.

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Sicherheitsleistungen Tesla Manufacturing Brandenburg SE

Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des NABU Brandenburg e.V.

Potsdam, 24.12.2020: NABU und Grüne Liga Brandenburg kritisieren die deutliche Abschwächung der Auflagen für die weitere Errichtung der Tesla-Gigafactory scharf. Das Entgegenkommen des LfU im Hinblick auf die notwendigen Sicherheitsleistungen für die weiteren Zulassungen des vorzeitigen Beginns im gestrigen Änderungsbescheid sind fachlich nicht zu rechtfertigen und vor dem Hintergrund der von Tesla zur Schau getragenen Unbekümmertheit bei der Einhaltung von Zusagen nicht nachvollziehbar.

Dieses Vorgehen der Behörden widerspricht allen bisherigen Beteuerungen der Regierungsvertreter, es gäbe keine rechtliche Sonderbehandlung für Tesla.

Bitte berücksichtigen Sie den beiliegenden Brief an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz als fachaufsichtsführende Behörde.

Gemeinsame Pressemitteilung von NABU Brandenburg und Grüne Liga:Tesla muss beim Artenschutz nachbessern - Dammbruch verhindert: Oberverwaltungsgericht folgt Argumenten der Naturschutzverbände

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist mit seinem heutigen Beschluss zur Waldrodung auf dem Tesla-Gelände in Grünheide der Argumentation der Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga gefolgt, die die Vernachlässigung des Artenschutzes bemängelten. Der Eilantrag der Naturschützer hatte sich gegen eine unzulässige Behördenentscheidung gerichtet. „Wir freuen uns sehr über dieses Ergebnis und hoffen, dass über diesen Fall hinaus die Belange des Natur- und Artenschutzes bei Investor, Behörden und Politik demnächst mehr Berücksichtigung erfahren. Es geht den Verbänden nicht darum, die Ansiedlung eines Großinvestors zu verhindern, sondern darum, deutlich zu machen, dass die globale Klima- und Artenkrise gleichwertig sind. Klima-  und Artenschutz müssen gemeinsam gedacht und vorangebracht werden,“ betont Christiane Schröder, Geschäftsführerin des NABU Brandenburg. „Im konkreten Fall ging es darum, einen Dammbruch im Artenschutzrecht zu verhindern – das ist uns gelungen. Auch künftig bleiben die Anforderungen an Umsiedlungsmaßnahmen für geschützte Arten streng und damit auf dem fachlich notwendigen hohen Niveau.“ 

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Waldrodung für Tesla-Fabrik vorerst gestoppt

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat heute beschlossen:

"Die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Antragsteller (...) wird vorläufig bis zu einer abschließenden Entscheidung des Senats mit der Maßgabe wiedergergestellt, dass weitere Rodungsarbeiten und das Befahren des Waldbodens oder der Waldränder mit schweren Fahrzeugen bis dahin zu unterlassen sind." (Aktenzeichen OVG 11 S 127/20)

Die Umweltverbände Naturschutzbund Brandenburg und Grüne Liga Brandenburg haben sich mit einer Beschwerde an das OVG gewandt, nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am heutigen Tag ihre Eilanträge gegen die Rodung abgelehnt hatte. Mit dem heutigen Beschluss wird den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eingeräumt, zur angegriffenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes (VG 5 L 602/20) Stellung zu nehmen.

Termine

Dialog an der Wuhlemündung
24 Februar 2026
15:00 - 17:30
Dialogveranstaltung am Groß Glienicker See
25 Februar 2026
16:00 - 18:00
Sprechstunde Stadtbegrünung
26 Februar 2026
17:00 - 18:00
Wesensgemäßer Obstbaumschnitt
28 Februar 2026
10:00 - 16:00

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