Die zweite Online-Konsultation zur Gigafactory von Tesla ging am 21. November 2021 zu Ende. Erneut gibt es Kritik, von Bürger:innen und von Umweltschützer:innen. Es geht unter anderem um Havarien und Reinhaltung der Luft.
Die anerkannten Brandenburger Naturschutzverbände GRÜNEN LIGA, NABU, BUND und Naturfreunde fordern eine weitere Wiederholung dieser Online-Konsultation. Es fehlen Stellungnahmen von Behörden und es sind auch nicht alle Einwendungen im Netz veröffentlicht. "Es wird nicht der aktuelle Verfahrensstand abgebildet", kritisiert Michael Ganschow, Geschäftsführer der Grünen Liga-Brandenburg. Weiter bemängelt der Landesgeschäftsführer, dass das neue Störfallgutachten nicht unter den öffentlich einsehbaren Dokumenten sei, der Behörde aber vorliege. "Es soll [...], dies hatte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) vergangene Woche im Landtag gesagt, bei der Genehmigung berücksichtigt werden".
Es könne immer noch nicht nachvollzogen werden, mit welchen Stoffen in der Batteriefabrik gearbeitet werde und in welcher Menge. Zudem seien Erwiderungen des LfU und Tesla deckungsgleich mit der ersten Erörterung und bildeten den aktuellen Verfahrensstand nicht ab.
Bei der zweiten Online-Erörterung waren bis Montagmittag bei der Genehmigungsbehörde weitere acht Stellungnahmen von sieben Einwender:innen eingegangen, teilte das Umweltministerium mit. Inhaltlich sei es unter anderem um die Themenkomplexe Wasser und Naturschutz, die Luftqualität, Lärm, Waldbrandgefahr und die Zunahme von Verkehr gegangen.
Am 14. Juli 2021 lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde des Grünen Liga Brandenburg e. V. und des NABU Landesverband Brandenburg e. V. gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) u.a. zur vorzeitigen Durchführung von Anlagentests auf der Baustelle des Tesla Gigafactory Gelände in Grünheide ab. Gegenstand des Verfahrens war die vom Landesamt für Umwelt am 1. Juni 2021 erteilte und für sofort vollziehbar erklärte 15. Zulassung zur vorzeitigen Durchführung von Funktionstests in drei Betriebseinheiten.
Der Eilantrag der Umweltverbände stützte sich auf die fehlende positive Prognose des Gesamtvorhabens. Ein Sachverständigengutachten hatte nach Prüfung der Antragsunterlagen im Mai diesen Jahres die im Januar 2021 von den Klägern nachgewiesenen störfallrelevanten Mängel bescheinigt. Auch ist bis zum heutigen Tag nicht geklärt, ob die Tesla Gigafactory in den Betriebsbereich der unteren oder oberen Klasse einzustufen sei.
Zur Vereinbarkeit des beantragten Vorhabens mit den Anforderungen der Störfallverordnung (12. BImSchV) und dem Abstandsgebot des § 50 BImSchG waren zwei Gutachten des Büros Müller-BBM vom 5. Mai 2021 zu dem Ergebnis gekommen, dass die Antragsunterlagen grundlegend überarbeitet werden müssten. Des Weiteren gehen die Gutachten davon aus, dass die Berechnungsgrundlagen für die Auswirkungen solcher Störfälle bei weitem unterschätzt wurden und damit ggf. auch der Schutz von Menschen in der Umgebung sowie geschützte Biotope betroffen sein könnten.
Nach langem Ringen und sprichwörtlich in letzter Minute wurde eine Einigung erzielt, sich gemeinsam auf den Weg für eine Verkehrswende in Brandenburg zu machen. Wichtige Eckpunkte für eine klimaneutrale Mobilität bis spätestens 2050 sind dabei: Ein verbindlicher landesweiter Radwegeplan, ein kreisübergreifendes Konzept für attraktive ÖPNV-Angebote, die Überprüfung von Straßenbauvorhaben und ein Reaktivierungskonzept für stillgelegte Bahnstrecken.
Das Bündnis Verkehrswende Brandenburg jetzt! wird kein Volksbegehren beantragen, sondern mit der Landesregierung in einen Dialogprozess zur Umsetzung seiner Ziele eintreten. Darauf haben sich das Bündnis und die Koalitionsfraktionen gestern Abend verständigt. Am Ende einer langen und mühsamen Verhandlung, die zeitweise kurz vor dem Scheitern stand, gelang sprichwörtlich in letzter Minute doch die Einigung. Dem gemeinsamen Entwurf für einen Entschließungsantrag muss am 29. April noch vom Landtag zugestimmt werden.
Nach erfolgreicher Abgabe von mehr als 28.500 Unterschriften folgt jetzt die politische Diskussion. Einmalig in Deutschland ist das breite Bündnis quer durch die Gesellschaft. Brandenburg darf Chance nicht verpassen als erstes Flächenland ein Mobilitätsgesetz zu erarbeiten und Vorreiter für eine klimaverträgliche Verkehrswende zu werden,
Potsdam, den 12. Februar 2021: Trotz zweifachen Lockdowns hat es die Volksinitiative Verkehrswende Brandenburg jetzt! geschafft am 13. Januar 28.584 Unterschriften im Landtag einzureichen. Für den 18. Februar sind die Vertreterinnen der Initiative jetzt zur Anhörung vor dem Verkehrsausschuss des Landtages eingeladen. Neben Berlin ist Brandenburg damit das erste Flächenbundesland, das sich mit der Forderung nach einem Mobilitätsgesetz beschäftigen muss. „Ein Mobilitätsgesetz mit dem Ziel, den Anteil des Umweltverbundes am Verkehr bis zum Jahr 2035 zu verdoppeln und den Verkehr bis 2050 klimaneutral zu gestalten, wäre ein konkreter Fahrplan für die Verkehrswende in Brandenburg“, erläutert Fritz Viertel, Vorsitzender des ökologischen Verkehrsclubs VCD Brandenburg und Mitinitiator der Volksinitiative, „Brandenburg hat jetzt die Gelegenheit, zum Vordenker und Vorreiter für eine zukunftsfähige Mobilität zu werden. Wir hoffen sehr, dass die Abgeordneten im Verkehrsausschuss diese Chance erkennen und unsere Forderungen unterstützen.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Liga Brandenburg e.V. und des NABU Brandenburg e.V.
Potsdam, 24.12.2020: NABU und Grüne Liga Brandenburg kritisieren die deutliche Abschwächung der Auflagen für die weitere Errichtung der Tesla-Gigafactory scharf. Das Entgegenkommen des LfU im Hinblick auf die notwendigen Sicherheitsleistungen für die weiteren Zulassungen des vorzeitigen Beginns im gestrigen Änderungsbescheid sind fachlich nicht zu rechtfertigen und vor dem Hintergrund der von Tesla zur Schau getragenen Unbekümmertheit bei der Einhaltung von Zusagen nicht nachvollziehbar.
Dieses Vorgehen der Behörden widerspricht allen bisherigen Beteuerungen der Regierungsvertreter, es gäbe keine rechtliche Sonderbehandlung für Tesla.
Bitte berücksichtigen Sie den beiliegenden Brief an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz als fachaufsichtsführende Behörde.