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Tesla darf Geschwindigkeit nicht über Qualität stellen

Zweite Rodungszulassung auf dem gerichtlichen Prüfstand

Die Brandenburger Landesverbände vom NABU und der Grünen Liga reichten heute beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen gerichtlichen Eilantrag ein. Dieser richtet sich gegen die vorzeitige Zulassung der Fällung von weiteren 82,8 Hektar Wald auf dem für die Tesla-„Gigafatory“ vorgesehenen Grundstück in Grünheide (Mark).

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Kritik an Tesla-Autofabrik: „Ein Elektromotor macht noch keine Verkehrswende!“

Erklärung „Tesla Gigafactory: Ein Elektromotor macht noch keine Verkehrswende!“

Eine Reihe klima- und entwicklungspolitischer Organisationen, darunter PowerShift e.V., NaturFreunde Berlin e.V., GRÜNE LIGA, Attac, Berliner Entwicklungspolitischer Ratschlag und die Christliche Initiative Romero e.V. (CIR) fordern ein Umdenken beim Thema Verkehrswende.

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Eilverfahren gegen vorzeitige TESLA-Rodungen in Grünheide beendet

Hintergründe zum Eilantrag und Stellungnahme der Grünen Liga Brandenburg zu den Gerichtsentscheidungen

Warum hat der Grüne Liga Brandenburg e. V. Rechtsmittel gegen die vorzeitigen Rodungen des Waldes in Grünheide eingereicht, in welchem TESLA ab 2021 in einer „Gigafactory“ Elektroautos produzieren möchte?

Die Antwortet lautet: Weil die Umwelt- und Planungsgesetze für alle gelten müssen, das Land Brandenburg aber für eine beispiellose Sonderbehandlung der Firma TESLA sorgt und diese zu Lasten von Natur und Umwelt geht.

Der Grüne Liga Brandenburg e. V. ist nicht gegen die Waldrodung vorgegangen, weil er hoffte, damit die Ansiedlung von TESLA in Grünheide verhindern zu können. Die mit einem solchen Großvorhaben einhergehenden Auswirkungen auf die Umwelt, die Natur und die umliegend lebenden Menschen müssen aber in einem ordentlichen Genehmigungsverfahren geprüft werden. Und das muss unabhängig davon gelten, ob vielleicht überwiegende Sympathien für die Realisierung vorhanden sind.

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Position des Bundessprecherrates zum Tesla-Gerichtsverfahren

Position des Bundessprecherrates zum Tesla-Gerichtsverfahren

Berlin, 20.02.2020. Ungeachtet dessen, ob die geplante Tesla Fabrik wichtige und notwendige wirtschaftliche Impulse für die Region und die Menschen in Brandenburg-Berlin (und darüber hinaus) setzen wird und als Symbol des Aufbruchs in eine nachhaltige, post-fossile Mobilität verstanden werden kann, bedeuten große Bau- und Infrastrukturprojekte immer einen Eingriff in die Natur. Das heißt aber keineswegs, dass die GRÜNE LIGA Bau- und Infrastrukturprojekte grundsätzlich ablehnen oder verhindern würde – wir fordern jedoch, dass diese von Beginn an immer rechtlich korrekt geplant sind.

Wenn die Auffassung besteht, dass dies nicht der Fall ist, nutzen Mitgliedsgruppen der GRÜNE LIGA auch Formen des Protestes und beschreiten im Ausnahmefall auch den Rechtsweg. Dazu hat sich die GRÜNE LIGA Brandenburg in diesem Fall entschlossen. Denn - um größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung für Großprojekte zu erreichen, sind ein korrektes und transparentes Planungsverfahren, Bürgerbeteiligung und die Einhaltung der Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung zwingend erforderlich. Nur das schafft Rechtssicherheit für alle Seiten.

Die rechtlich eigenständige GRÜNE LIGA Brandenburg hat mit ihrer Beschwerde eine Klärung der Rechtslage durch das Oberverwaltungsgericht herbeigeführt. Soviel Rechtsstaat muss auch im Fall der Tesla Fabrik in Grünheide möglich sein.

Zur  Stellungnahme der Grünen Liga Brandenburg

 

Tesla steht nicht über dem Gesetz

(Wir veröffentlichen hier eine Mitteilung unserer eigenständig arbeitenden Mitgliedsgruppe Grüne Liga Brandenburg e.V.:)

Rodungen gestoppt / Gigafabrik könnte Trinkwasserversorgung gefährden

Potsdam/Grünheide, 16.02.2019. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am gestrigen Nachmittag auf Antrag der Grünen Liga Brandenburg e.V. die Fortsetzung der Fällung von 91 ha Wald in Grünheide (Mark) solange gestoppt, bis es über die vorliegenden Eilanträge abschließend entscheidet. Das Oberverwaltungsgericht hat angekündigt, das Verfahren mit hoher Priorität zu bearbeiten.

„Diese Entscheidung zeigt: Tesla steht nicht über dem Gesetz. Dass Ministerpräsident Woidke dem Investor einen solchen Zeitplan verspricht, haben wir als öffentliche Aufforderung zum Rechtsbruch empfunden. Alle Beteiligten sollten auf den Boden der Tatsachen zurückkehren und den Tesla-Antrag genauso sorgfältig prüfen, wie das bei jedem anderen Antragsteller auch erfolgen muss.“ sagte Heinz-Herwig Mascher Vorsitzender des Grüne Liga Brandenburg e. V..

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Termine

Dialog an der Wuhlemündung
24 Februar 2026
15:00 - 17:30
Dialogveranstaltung am Groß Glienicker See
25 Februar 2026
16:00 - 18:00
Sprechstunde Stadtbegrünung
26 Februar 2026
17:00 - 18:00
Wesensgemäßer Obstbaumschnitt
28 Februar 2026
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