Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA hat über den Ressourcenverbrauch des Bauwesens beraten. Im Ergebnis fordert die GRÜNE LIGA die Erleichterung von Wohnungstausch im Mietrecht. Aus Anlass ihrer Bundesmitgliederversammlung diskutierten Vertreter*innen der GRÜNE LIGA-Gruppen am 26. März mit Gästen wie dem Dresdener Baubürgermeister Stephan Kühn, dem Vorstandsmitglied des Bauwende e.V. Ulrich Steinmeyer und Manfred Röver von der Interessengemeinschaft Bauernhaus über den Ressourcenverbrauch des Bauwesens.
„Eine der wichtigsten Energiesparmaßnahmen ist es, die vorhandene Wohnfläche wieder effektiver zu nutzen. Für Menschen, die große Wohnungen teilen oder in kleinere umziehen wollen, darf es keine Hürden geben, sondern Beratung und Unterstützung. Anreize und Rahmenbedingungen dazu müssen so zeitnah in Kraft treten, dass sie bei der anstehenden Sanierungswelle eingeplant werden können.“ sagt René Schuster, Bundesvorsitzender der GRÜNEN LIGA.
Schuster weiter: „Im Mietrecht sollte daher das Recht auf Wohnungstausch verankert werden. Wer in eine kleinere Wohnung umziehen will, soll ohne Mehrkosten in den Mietvertrag seiner Tauschpartner eintreten können. Bisher müssen Menschen, die nach dem Wegzug der Kinder oder dem Verlust des Partners eine kleinere Wohnung umziehen möchten, deutlich steigende Quadratmeterpreise befürchten.“
Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA lädt für Sonnabend, den 26. März 2022, zu einer Online-Veranstaltung zum Ressourcenverbrauch des Bauwesens ein. Nicht nur die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung angekündigten jährlich 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr lassen uns mit Sorgen auf den Ressourcenverbrauch des Bauwesens blicken. Wir diskutieren darüber deshalb mit Ulrich Steinmeyer vom Bauwende e.V. und Stephan Kühn, Baubürgermeister der Stadt Dresden und zuvor viele Jahre Mitglied des Bundestages.
Die Abschlussveranstaltung „Gips – Rohstoff und Lebensraum“ des Umweltnetzwerkes GRÜNE LIGA in Kooperation mit dem BUND Thüringen im Bürgerhaus Nordhausen (Thüringen) endete am Dienstagabend mit einem Paukenschlag. Die Gipsindustrie arbeitet daran, hinter dem Rücken der Öffentlichkeit die Genehmigung zu Probebohrungen für neue Gipsabbaugebiete inmitten von Naturschutzgebieten des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz durch das SPD-geführte Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt zu erhalten. Entsprechende Vermutungen wurden bereits im Online-Chat der Hybridtagung geäußert. Am Ende der Veranstaltung erklärte Dr. Friedhart Knolle als Vertreter des Verbands der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V.: „Die Vermutungen können leider bestätigt werden. Wir können nur dringend raten, sich frühzeitig dagegen zu wehren“. Die Probebohrungen sollen im Naturschutzgebiet Questenberg NSG0166 und im FFH-Gebiet 0101 genehmigt werden. Die geschützten Flächen liegen inmitten des weltweit einzigen Biosphärenreservates auf Gipskarst.
Zuvor hatten in der Veranstaltung die Architektin Judith Ottich und der grüne Bundestagsabgeordnete Bernhard Herrmann bekräftigt, dass die Antwort auf die Gipsproblematik und den hohen derzeitigen Bedarf nur eine Wende im Bau sein kann: „Ohne Bauwende keine Ressourcenwende, keine Energiewende und keine Klimawende“, so Ottich. Bernhard Herrmann, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages, bekräftigte die Anstrengungen des Bundes für eine Bauwende und ein besseres Recycling bei Baustoffen: „Es braucht mehr Ressourcenschonung in der Bau- und Immobilienwirtschaft“. Herrmann kündigte an, dass die Bundesregierung einen Ressourcenpass einführen wolle. Damit könne man den gesamten Lebenszyklus von Baumaterialien nachvollziehen. Das sei auch im Sinne des Green Deals der EU.
Brandenburg nimmt im Bundesvergleich beim Wildverbiss an jungen Bäumen einen der traurigen Spitzenplätze ein. Die Schädigung der nächsten Waldgeneration durch Reh-, Dam- und Rotwild gefährdet die Zukunft unserer Wälder, warnt das Umweltnetzwerks GRÜNE LIGA anlässlich des Internationalen Tag des Waldes am 21. März 2022: „Seit Jahrzehnten steigen die Populationen des verbeißenden Schalenwildes erheblich an. Alleine in Brandenburg hat sich die Schalenwildpopulation seit den 1950er Jahren mindestens vervierzehnfacht“, erklärt Reinhard Dalchow, Vorstandmitglied des Umweltnetzwerks GRÜNE LIGA Oberhavel e.V. aus Burow.
Mit Vorstellung des Entwurfes zum Brandenburger Landesjagdgesetz vor wenigen Wochen wurde die Ernsthaftigkeit der Lage zumindest anerkannt: „Die angedachten konkreten Schritte zur Verbesserung der Situation sind leider jedoch nur halbherzig“, kritisiert Dalchow. So sollen künftig Eigentümer mit mindestens 10 Hektar Fläche die Jagd selbst organisieren können. Die Festlegung auf mindestens 10 Hektar schließt weit über 90 % der Eigentümer im Lande per se von dieser Möglichkeit schon wieder aus – eine Absenkung auf höchstens 5 Hektar ist daher zwingend notwendig.
Allein die Möglichkeit der direkten Einflussnahme der Eigentümer garantiere nach Meinung der GRÜNEN LIGA leider nicht den Erfolg – dem Aufwachsen der nächsten Waldgeneration. Intakte Wälder mit ihren Ökosystemdienstleistungen wie Sauerstoffproduktion, Kohlenstoffspeicherung und Grundwasserbildung sind für uns als Gesellschaft unverzichtbar. „Die Frage des Wildverbisses ist keine Privatangelegenheit des Eigentümers oder des Jagdpächters“, mahnt Dalchow.
• Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA mit Eilantrag gegen Hauptbetriebsplan vor dem Verwaltungsgerichtes Cottbus erfolgreich
• Betreiber LEAG pumpt seit Jahren drastisch mehr Grundwasser ab, als wasserrechtlich erlaubt
• Tagebau muss am 15. Mai angehalten werden
• DUH und GRÜNE LIGA fordern, unverzüglich auch das bislang fehlende Rekultivierungskonzept vorgelegt werden
Berlin/Cottbus, 17.03.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA haben vor Gericht den Stopp des Braunkohletagebaus Jänschwalde durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab den Umweltverbänden heute Recht und setzte den Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau außer Vollzug. Grund ist, dass der Tagebau-Konzern LEAG dort seit Jahren drastisch mehr Grundwasser abpumpt, als es die wasserrechtliche Erlaubnis gestattet. Inzwischen geht es um ein Vielfaches der erlaubten Jahresmenge. Das Gericht räumt der LEAG einen Zeitpuffer von knapp zwei Monaten bis zum 14.5.22 ein, um die für einen Tagebaustopp erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Ab dem 15. Mai müssen die Bagger dann stillstehen.