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Sicherheitsbetrieb im Tagebau Jänschwalde aufgrund jahrelanger Versäumnisse notwendig

Landesbergamt ordnet die Vorbereitung eines „Sicherheitsbetriebs“ an – Betreibergesellschaft LEAG muss sich damit auf einen Stopp der Braunkohleförderung vorbereiten – Jahrelange Versäumnisse der Tagebaubetreiber machen die kurzfristige Maßnahme notwendig – Beschwerdeverfahren von Deutscher Umwelthilfe und Grüner Liga gegen Grundwasserabsenkung weiter vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig

Berlin/Cottbus, 14.8.2019: Die Klagegemeinschaft aus Deutscher Umwelthilfe (DUH) und der Grünen Liga sieht die am gestrigen Dienstag bekannt gewordene Anordnung des brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR), Vorbereitungen für einen „Sicherheitsbetrieb“ des Tagebaus Jänschwalde zu treffen, als vorläufigen Höhepunkt jahrelanger Versäumnisse des Tagebaubetreibers an. Die LEAG, Betreibergesellschaft des Tagebaus, bereitet sich damit darauf vor, dass die Braunkohleförderung nicht fortgeführt werden kann. Hintergrund sind die Grundwasserabsenkung durch den Tagebau und die drohende Zerstörung von umliegenden Moorgebieten, gegen die DUH und Grüne Liga geklagt hatten.

René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: „Dass die Anordnung des Sicherheitsbetriebs notwendig geworden ist, muss die LEAG auf ihre Kappe nehmen. Seit 2010 haben wir intensiv darauf hingewiesen, welche Schutzmaßnahmen für die Feuchtgebiete notwendig und möglich sind. Unternehmen und Bergbehörde haben diese Hinweise ignoriert und so den Konflikt zwischen Tagebau und Feuchtgebieten immer weiter verschärft. Mit der Anordnung musste das Bergamt jetzt kurzfristig die Notbremse ziehen, wir hätten uns stattdessen mehr Weitsicht gewünscht.“

Zur Sicherung und Erweiterung des Tagesbaus müssen im Umfeld Entwässerungsbrunnen gebohrt werden. Dies trägt zur Austrocknung geschützter Moor- und Feuchtgebiete im Umfeld des Tagebaus bei. Obwohl die LEAG diese Auswirkungen im Vorfeld nicht überprüft hatte, genehmigte das LBGR den Hauptbetriebsplan.

Dagegen haben DUH und Grüne Liga Anfang des Jahres Rechtsmittel eingelegt. Das Verwaltungsgericht Cottbus ist im Rahmen des Eilverfahrens bereits im Juni 2019 zu dem Ergebnis gekommen, dass der Hauptbetriebsplan des Tagebaus voraussichtlich rechtswidrig ist. Das Gericht hatte der LEAG jedoch eine Frist bis zum 1. September 2019 eingeräumt, um notwendige Prüfungen nachzureichen. Weil das Gericht den Betrieb des Tagebaus dennoch weiter zugelassen hat, haben DUH und Grüne Liga Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Diese Beschwerde ist noch anhängig.
Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH, kommentiert: „Zum Erhalt der Moor- und Feuchtgebiete ist es essentiell, dass keine weiteren Fakten geschaffen werden. Deshalb hoffen wir so bald wie möglich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Sinne des Naturschutzes.“

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