Berlin, 05.12.2024. Heute hat das Berliner Abgeordnetenhaus das „Schneller-Bauen-Gesetz“ verabschiedet. Damit manifestiert die Berliner schwarz-rote Koalition ihre Abkehr vom Natur- und Klimaschutz zugunsten einer Privilegierung des Bauens um jeden Preis.
Die massive und begründete Kritik von Naturschutzverbänden sowie die Proteste von rund 2.500 Bürger*innen, die sich im Rahmen einer Mailaktion für mehr Naturschutz im Schneller-Bauen-Gesetz eingesetzt hatten, ignorierten die Abgeordneten weitestgehend.
Bautzen/Rohne, 02.12.2024. Am heutigen Tag wurde gegen die Enteignung eines privaten Waldes für den Braunkohlentagebau Nochten Klage beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingereicht. In den nächsten Monaten muss das Gericht nun klären, ob das Waldstück wie vom Kohlekonzern LEAG geplant am 1. Januar 2026 zerstört werden darf.
„Enteignungen sind nur zugunsten vollständig rechtmäßiger Vorhaben zulässig. Das Gericht wird zu klären haben, ob die zahlreichen Schäden durch den Tagebau Nochten tatsächlich für das Allgemeinwohl notwendig sind. Daran gibt es erhebliche Zweifel auf mehreren rechtlichen Gebieten. So ist die Verbrennung der geplanten Kohlemengen mit dem Klimaschutzgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar.“ sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte, der die Grundeigentümer*innen vor Gericht vertritt.
Vor wenigen Tagen endete die 29. Weltklimakonferenz in Baku (Aserbaidschan). Zwar mit einem windelweichen Kompromiss in Sachen Klimafinanzierung, aber immerhin mit einer Einigung. Das kann in Zeiten großer geopolitischer Unruhe durchaus als Erfolg verbucht werden.
Ab 2035 sollen jährlich Klimazahlungen in Höhe von 300 Mrd. US-Dollar an Entwicklungsländer fließen, damit diese in Klimaschutz und Anpassung an die Erderwärmung investieren können. Das ist zwar dreimal so viel, wie für die Zeit von 2020 bis 2025 ausgehandelt wurde, dennoch aber nur ein Bruchteil der eigentlich benötigten 1.300 Milliarden US-Dollar. Gegenwind kam vor allem aus den Staaten, deren Hauptgeschäft immer noch fossile Energien sind.
Wenn Sie mehrere Jahre in einer Wohnung bzw. einem Haus gelebt haben, verbinden Sie wahrscheinlich viele schöne Erinnerungen damit. Außerdem haben Sie viel Zeit und Geld investiert. Veränderungen fallen daher nicht unbedingt leicht.
Egal, ob Sie in Ihrer aktuellen Wohnung alt werden oder lieber umziehen möchten: Es lohnt sich früh darüber nachzudenken, welche Schritte notwendig sind, um Ihre Vorstellungen umzusetzen. Der Begriff Wohnung bezieht sich hier auf alle abgeschlossenen Wohneinheiten, d.h. auch Einfamilienhäuser.
Die Handreichung zeigt Ihnen Möglichkeiten auf und beantwortet typische Fragestellungen. Der Fokus liegt dabei auf Veränderungen in der Wohnung bzw. auf dem eigenen Grundstück durch Untermiete, Umbau oder gemeinschaftliches Wohnen.
Die Publikation kann hier heruntergeladen werden: Handreichung (PDF 2,0 MB)