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CIS-Prozesse

Common Implementation Strategy (CIS) für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60/EC) und die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) (2007/60/EC)

Die gemeinsame Umsetzungsstrategie zur WRRL – der CIS-Prozess

Die EU-Kommission, die Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedene Interessenvertreter begleiten die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch eine gemeinsame Umsetzungsstrategie, die "Common Implementation Strategy" (CIS). In diesem Rahmen soll eine möglichst einheitliche Interpretation der Richtlinie und eine vergleichbare Umsetzung erreicht werden. Die Umweltverbände sind über das Europäische Umweltbüro (EEB) und den World Wide Fund For Nature (WWF) am CIS-Prozess beteiligt.

Gesteuert wird der CIS-Prozess über eine "Strategic Coordination Group". Beschlussgremium ist die Versammlung der Wasserdirektoren - der höchsten wasserwirtschaftlichen Beamten der Mitgliedstaaten -, in der auch die EU-Kommission als Ko-Vorsitzende federführend vertreten ist. Den Vorsitz übernimmt jeweils das Land, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat.

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Prioritäre Stoffe

Überblick – Der gute chemische Zustand nach Artikel 16 WRRL

Ein zentrales Ziel der WRRL ist es, die Gewässerverschmutzung durch Stoffe zu verhindern, von denen ein besonders hohes Umweltrisiko ausgeht: die prioritären und prioritären gefährlichen Stoffe. Die Gefahr dieser Stoffe besteht zum einen in ihrer ökotoxikologischen und humantoxikologischen Wirkung und zum anderen in einer weiten Verbreitung und Verschmutzung der Gewässer. Die Strategie gegen die Gewässerverschmutzung durch prioritäre Stoffe wird in Artikel 16 der WRRL dargelegt und umfasst immissionsseitige Umweltqualitätsnormen (Grenzwerte) sowie auch emissionsseitige Begrenzungen. Allerdings bedarf es zur Ausgestaltung dieser Regelungen noch einer Tochterrichtlinie. Dieser kombinierte Ansatz wurde allerdings während der Verhandlungen über die Tochterrichtlinie in Frage gestellt, da der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission keinerlei emissionsseitige Regelungen auf EU-Ebene vorsieht.

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Ökonomische Aspekte

  • Wasserpreise
  • Wasserentnahmeentgelt
  • Baseline-Szenario
  • WA Elbe 2005

 

Die wirtschaftliche Analyse nach Art. 5 und Anhang III der Wasserrahmenrichtlinie

"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muß."
[Wasserrahmenrichtlinie, 1. Erwägungsgrund]

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Termine

Umweltfestival
07 Juni 2026
11:00 - 18:00
Straße des 17. Juni am Brandenburger Tor in Berlin
30 Jahre Ökomarkt: Die Junge Welt zu Gast auf dem Ökomarkt am Kollwitzplatz
18 Juni 2026
12:00 - 19:00
Ökomarkt am Kollwitzpltz, Wörtherstraße 10435 Berllin
30 Jahre Ökomarkt: Bauen statt Hauen – Der Abenteuerspielplatz KOLLE 37 zu Gast auf dem Ökomarkt am Kollwitzplatz
18 Juni 2026
14:00 - 18:00
Ökomarkt am Kollwitzplatz, Wörtherstraße 10435 Berlin
Blue Community Berlin empfängt Erin O'Donnell
18 Juni 2026
15:00 - 17:00
aquarium (Skalitzer Straße 6, 10999 Berlin, U1/U3/U8 Kottbusser Tor)

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