Die gemeinsame Umsetzungsstrategie zur WRRL – der CIS-Prozess
Die EU-Kommission, die Umweltministerien der Mitgliedstaaten und verschiedene Interessenvertreter begleiten die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch eine gemeinsame Umsetzungsstrategie, die "Common Implementation Strategy" (CIS). In diesem Rahmen soll eine möglichst einheitliche Interpretation der Richtlinie und eine vergleichbare Umsetzung erreicht werden. Die Umweltverbände sind über das Europäische Umweltbüro (EEB) und den World Wide Fund For Nature (WWF) am CIS-Prozess beteiligt.
Gesteuert wird der CIS-Prozess über eine "Strategic Coordination Group". Beschlussgremium ist die Versammlung der Wasserdirektoren - der höchsten wasserwirtschaftlichen Beamten der Mitgliedstaaten -, in der auch die EU-Kommission als Ko-Vorsitzende federführend vertreten ist. Den Vorsitz übernimmt jeweils das Land, das die EU-Ratspräsidentschaft innehat.
Themen:
+ Die Düngeverordnung (DüV)
+ Stickstoff - Sondergutachten des SRU und Positionspapier des UBA
+ Nationales Hochwasserprogramm beschlossen
+ Der Huchen ist Fisch des Jahres
Überblick – Der gute chemische Zustand nach Artikel 16 WRRL
Ein zentrales Ziel der WRRL ist es, die Gewässerverschmutzung durch Stoffe zu verhindern, von denen ein besonders hohes Umweltrisiko ausgeht: die prioritären und prioritären gefährlichen Stoffe. Die Gefahr dieser Stoffe besteht zum einen in ihrer ökotoxikologischen und humantoxikologischen Wirkung und zum anderen in einer weiten Verbreitung und Verschmutzung der Gewässer. Die Strategie gegen die Gewässerverschmutzung durch prioritäre Stoffe wird in Artikel 16 der WRRL dargelegt und umfasst immissionsseitige Umweltqualitätsnormen (Grenzwerte) sowie auch emissionsseitige Begrenzungen. Allerdings bedarf es zur Ausgestaltung dieser Regelungen noch einer Tochterrichtlinie. Dieser kombinierte Ansatz wurde allerdings während der Verhandlungen über die Tochterrichtlinie in Frage gestellt, da der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission keinerlei emissionsseitige Regelungen auf EU-Ebene vorsieht.
Themen:
+ EEG-Biomasseförderung setzt Trinkwassersicherheit und Gewässerschutz aufs Spiel
+ Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen im Elbe- und im Rheingebiet
+ Wasserentnahmeentgelt 2014: 13 Länder, Spitzenreiter NRW
"Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muß."
[Wasserrahmenrichtlinie, 1. Erwägungsgrund]