Um sauberes Wasser und lebendige Gewässer auch für zukünftige Generationen zu garantieren, verabschiedeten die europäischen Mitgliedsstaaten im Jahr 2000 eine gemeinsame Richtlinie zum Schutz des guten Zustands europäischer Gewässer und der Biodiversität – die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Nun, 18 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, wird sie einem so genannten „Fitness-Check“ unterzogen. Dieser soll überprüfen ob die Ziele des Gewässerschutzes durch die geltenden Regelungen und vorgesehenen Maßnahmen erreicht werden können.
Obgleich die Umsetzung der WRRL auf lokaler Ebene von den zuständigen Behörden oft mit großem Engagement begleitet wird, fehlt auf übergeordneter politischer Ebene der Wille die nötigen Prioritäten zu setzen.
Um eine Abschwächung der Richtlinie und eine Beschränkung der Maßnahmen zur Umsetzung dieser zu verhindern, engagieren sich die deutschen Naturschutzverbände gemeinsam mit ihren Dachorganisationen in der „Living Rivers Europe“ Koalition.
Die Langfassung der Forderungen der Umweltverbände zur Überprüfung der WRRL finden Sie hier.
Die Eutrophierung der Flüsse und Seen, Küstengewässer und Meere ist seit Jahrzehnten eines der gravierendsten Umweltprobleme in Deutschland. Die landwirtschaftliche Praxis, vor allem die Düngung, ist hauptverantwortlich für den Großteil der in die Gewässer und die Luft eingetragenen Stickstoffverbindungen. Die GRÜNE LIGA sieht angesichts der dramatischen Ausgangssituation bei der landwirtschaftlichen Grundwasserverschmutzung und der regionalen Verschlechterung des Gewässerzustands dringenden Handlungsbedarf bei der stringenten Definition, der schärferen Sanktionierung und beim konsequenten Vollzug der guten fachlichen Praxis in der Düngeverordnung.
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Trotz großer Errungenschaften bei der Verbesserung der Wasserqualität gegen Ende des letzten Jahrhunderts bleibt die Bedrohung des Flussgebietslensraums weiterhin bestehen. Eine noch zu bewältigende Kernaufgabe des Flussgebietsmanagements ist es, die ökologische Durchgängigkeit der Flusssysteme wiederherzustellen. In vielen Ländern ist die Wasserkraftnutzung weiterhin einer der großen ungelösten Konflikte im Natur- und Umweltschutz. Ihre Förderung untergräbt Zielstellungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Artenschutzes - zu beobachten selbst in Gewässern, die Teil von Durchgängigkeitskonzepten oder Wiederansiedlungsprogrammen für Wanderfische sind. Lebendige Flüsse sind auf die Energie angewiesen, die ihnen die Wasserkraft entzieht.
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Die GRÜNE LIGA, das Wassernetz Nordrhein-Westfalen, das Wassernetz Sachsen-Anhalt, die Stiftung Living Rivers, der NABU, die Deutsche Umwelthilfe, der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz - AK Wasser, das Netzwerk Lebendige Seen Deutschland, der Global Nature Fund, die Bodenseestiftung und der Landestauchsportverband Brandenburg legen zum Tag des Wassers 2014 ihre Prioritäten für den Hochwasserschutz in dem Papier "Flussauen zurückgewinnen - natürlichen Wasserrückhalt verbessern! Position zur Erarbeitung eines nationalen Hochwasserschutzprogramms" vor.
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Die von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA entworfene EEB-Position "EU Common Agricultural Policy 2014-2020: CAP-Reform must deliver to safeguard Europe's waters" geht insbesondere auf die Notwendigkeit ein, grundlegende, verpflichtende Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie in der Cross Compliance zu verankern, das heißt als obligatorische Voraussetzung zu den Zahlungen der 1. Säule (Direktzahlungen) der Europäischen Agrarpolitik vorzusehen. EEB, 2012.
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