Die aktuellen gesellschaftlichen Strukturen führen dazu, dass auch die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie unter dem Aspekt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses gesehen werden muss. Dass die Gesundheit der Menschen per se ein wichtiges Gut darstellt, welches es zu schützen gilt und wofür erhebliche Aufwendungen zu tätigen sind, ist nicht selbstverständlich. Es kommt immer wieder das Argument, warum für eine leisere Umwelt Geld ausgegeben werden soll, wenn niemand dafür zahlen will.
Der Lärm hat gegenüber anderen Umweltbelastungen den großen „Vorteil“, dass, wenn die Quelle abgestellt ist, nichts mehr übrig bleibt. Es gibt nicht wie bei der Luft-, Wasserreinhaltung oder bei der Abfallwirtschaft Material, dass unter Umständen aufwendig „entsorgt“ werden muss.
Es stellt sich heraus, dass der Nutzen der Lärmminderung erheblich ist. Die Umweltökonomie zum Beispiel errechnet einigen Wertverlust für Grundstücke und Wohnungen, die durch Lärm belastet sind. Dies bedeutet auch für eine Gemeinde einen Steuerverlust, da die Besitzer*innen bzw. Bewohner*innen nicht zu den Zahlungskräftigsten gehören. Zudem tritt in den verlärmten Gegenden eine Verschiebung des Milieus auf. Das führt zur Bildung von sozialen Brennpunkten und ist mit einer Abnahme von Einkommen und Umsätzen der dort ansässigen Geschäfte verbunden. Auch der Krankenstand ist eine direkt messbare Größe einer verlärmten Region. Ein Zusammenhang ist auch zwischen Tourismus und leisen Regionen zu sehen. Es lassen sich sicher noch einige Kosten-Nutzen-Verhältnisse aufzeigen. Diese sind nicht so einfach in eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu überführen, da die Grunddaten fehlen oder der Lärm nicht der einzige Grund für die Auswirkungen ist.