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Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt in Kraft

Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Es vereinfacht die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für VerbraucherInnen. Zusätzlich wird das Gesetz dem Zoll helfen, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden, wo sie häufig auf gefährlichen Deponien landen.

Mit dem Gesetz werden die europarechtlichen Vorgaben der sogenannten WEEE-Richtlinie umgesetzt. Das Gesetz schafft somit gute Voraussetzungen für hochwertiges Recycling, den Schutz wertvoller Ressourcen und für weniger Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll.

Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Als große Vertreiber gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche. Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren, so das BMUB. Viele Händler haben diese aber bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen.

Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Dabei wird auf den in Deutschland eingeführten Sammelstrukturen aufgebaut, die sehr effizient sind: Mit 7,6 kg pro Einwohner und Jahr wurden 2013 in Deutschland fast doppelt so viele Altgeräte getrennt gesammelt wie von der EU vorgegeben. Auch der durchschnittliche Anteil der recycelten und verwerteten Altgeräte liegt deutlich über den europäischen Vorgaben.

Gemeinsam mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt auch die Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Mit der neuen Verordnung wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die Organisation der bestehenden und zukünftigen Strukturen für die Entsorgung von Altgeräten durch die betroffenen Akteure finanziert wird.

Trotz der Gesetzesänderung sammelt die GRÜNE LIGA weiter ihre Handys und sendet sie an oben beschriebene Recycling-Stellen. Also schicken Sie uns bitte, wie gewohnt, weiter Ihre Handys zu.

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