Die Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau begleitet seit 1993 verschiedene Bürgerinitiativen, die sich gegen den großflächigen Raubbau an oberflächennahen Rohstoffen und die dadurch verursachte Umweltzerstörung engagieren. Im Netzwerk der Initiativgruppen Gesteinsabbau e.V., das für die GRÜNE LIGA die Funktion der Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau wahrnimmt, sind aktuell etwa 120 Menschen aus zum Teil aktiv arbeitenden Bürgerinitiativen, Behörden-, Parteien- und Verbänden vernetzt.

Ansprechpartner
Ulrich Wieland
Am Lindenberg 21
07646 Rausdorf
Tel.: 01522/1960531
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Womit können wir Euch helfen?
Das Netzwerk Gesteinsabbau besteht aus einigen engagierten Mitgliedern von Initiativgruppen, die trotz der Probleme ihrer eigenen Gemeinde und Region noch den Anspruch hatten, Erfahrungen an andere Bürgerinitiativen weiterzugeben. Wir arbeiten alle ehrenamtlich und neben unserer Erwerbsarbeit, sodass die Zeit für andere oft auf Kosten der Familie geht. Leider können wir Euch keine professionelle juristische Hilfe bieten. Was wir jedoch tun können ist:
- Aufnahme in den Verteiler für unseren Infobrief Steinbeißer
- die Weitergabe von Erfahrungen anderer Abbauvorhaben
- Vermittlung von Kontakten zu anderen Bürgerinitiativen (BI) und Rechtsanwält*innen
- das Angebot, Eure BI mit einer Vollmacht zur Abgabe von Stellungnahmen zu autorisieren (Gilt nur für Mitglieder des Netzwerkes und damit der GRÜNEN LIGA. Die GRÜNE LIGA muss außerdem in dem jeweiligen Bundesland als anerkannter Naturschutzverband bestätigt sein.)
- Zugriffsrechte auf den IDUR (Informationsdienst Umweltrecht) mit auf das Bergrecht spezialisierten Rechtsanwält*innen (Gilt nur für Mitglieder des Netzwerkes und damit der GRÜNEN LIGA.)
- Falls Ihr keinen eingetragenen Verein gründen wollt, ist es nach Absprache und unter Beachtung von einigen Randbedingungen auch zeitweise möglich, über unser Spendenkonto Spendenbescheinigungen für Eure BI auszustellen.
- Zusendung der sehr übersichtlichen Broschüre "Wer andern eine Grube gräbt" zum Bergrecht, in der Ihr vielleicht auch noch einige Hinweise für Euer Anliegen findet. Selbstverständlich können wir uns auch telefonisch verständigen.
Ihr solltet zunächst einmal genau herausfinden (z.B. Anfrage in der Gemeinde), welcher Verfahrensstand erreicht ist (Ist z.B. ein Planfeststellungsverfahren schon angelaufen? Wenn nein - wann wird die Auslegung der Unterlagen sein?). Das ist wichtig, um die Wahl der Mittel zu bestimmen. Vor dem Planfeststellungsverfahren ist es vor allem wichtig, politischen Druck zu erzeugen. Örtliche Presse, Fernsehen, Bundestagsabgeordnete und Bürgerversammlungen können ebenfalls wichtige Hilfestellung geben. Das weitere Vorgehen beim Planfeststellungsverfahren könnte so aussehen:
- Ihr erhaltet von Eurer Gemeinde oder einem Umweltverband (GRÜNE LIGA, BUND, NABU o.a.) die Ordner mit den Antragsunterlagen (die der jeweilige Landesverband in der Regel zur Stellungnahme vom Verfahrensträger zugeschickt bekommt). Denkt dabei aber bitte an die angegebenen Fristen. Falls Ihr diese nicht einhalten könnt, ist eine 14-tägige Fristverlängerung schriftlich zu beantragen. Das ist wichtig, um sozusagen die "Eintrittskarte" für das Erörterungsverfahren zu bekommen.
- Ihr arbeitet die Ordner mit Eurer - durch nichts ersetzbaren Ortskenntnis - mit Aufgabenteilung innerhalb der BI durch und stellt Argumentationen für Einwände zusammen. Oftmals werden in der Umweltverträglichkeitsprüfung solche Konfliktpunkte erwähnt. Diese liegen erfahrungsgemäß auf den Gebieten
- Staubimmission,
- Betriebs- und Transportlärm (auch auf den Zufahrtsstrecken, die meist im Betriebsplan-Verfahren gar nicht beachtet werden dürfen - nur im Raumordnungsverfahren)
- Abbauquoten: 3000 t/Tag bedeutet, dass 15 volle und 15 leere 40-Tonner mit ca. 20 t Nutzlast pro Stunde von z.B. früh um 6 Uhr bis nachmittags um 16 Uhr an Eurem (Schlafzimmer)fenster vorbeidonnern. Das entspricht einem LKW alle vier Minuten.
- Sprengungserschütterung,
- Trinkwasserbeeinflussung (bei Brunnenversorgung),
- Eingriffe in Biotope (Feuchtwiesen, offene Felsbildungen, Hecken, Streuobstwiesen usw.),
- Beeinflussung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen,
- Zerstörung von Forstflächen oder landwirtschaftlichen Erwerbsflächen (Arbeitsplätze!),
- Zerstörung von Lebensraum geschützter Arten,
- Lärm.
- Ihr verschickt diese Argumentationslisten an potentielle Unterstützer*innen bei den ca. 40 Trägern Öffentlicher Belange:
- Untere und Obere (bei Raumordnungsverfahren) Naturschutzbehörde
- Staatliches Umweltfachamt
- Anerkannte Naturschutzverbände des Landes (neben der GRÜNEN LIGA je nach Bundesland: BUND, NABU, u.U. Landesjagdverband, Schutzgemeinschaft deutscher Wald o.a.) und unterstützt so deren oft viel zu schwachen Kapazitäten mit gezielten Angriffspunkten. Diese schicken ihre eigenen Stellungnahmen, die Eure fachkundig ergänzen und autorisieren.
- Amt für Land- und Forstwirtschaft im Regierungspräsidium oder im Landratsamt
- ggf. Gemeinderat, Kreistag, Landtag
- Grundbesitzer*innen, Anlieger*innen, Landeigentümer*innen, Kindergärten, Schulen, Gesundheitseinrichtungen usw.
- Ihr tretet an alle Betroffenen heran: Das sind die, die unmittelbar durch den Abbau in ihren Rechten betroffen sind (Gesundheit, Leben, Besitz), um ihnen z.B. vorformulierte Mustereinwendungen zum Verfahren an die Hand zu geben. Es ist dabei wichtig, dass nur durch diese Einwendungen spätere Klagen oder auch sonstige Einflussnahme der Betroffenen möglich werden. Ohne schriftliche Einwendung mit Name und Adresse kann in der Regel niemand an der öffentlichen Erörterung teilnehmen oder irgendwelche Rechte geltend machen. Diese müssen termingerecht an das Oberbergamt oder das Regierungspräsidium (also den Verfahrensträger) geschickt werden.
- Ihr redet mit allen Unternehmer*innen, die durch den Bergbau u.U. in ihrer Existenz bedroht sind (Staub, Erschütterungen, Grundwasserabsenkung, Fremdenverkehr, Landwirtschaft/Wiedereinrichter, Forstwirtschaft, Elektronikunternehmen) und bittet sie, massiv im Wirtschaftsministerium vorstellig zu werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es denen recht peinlich ist, wenn sie zuvor geförderte Arbeitsplätze durch den Abbau gefährden. Allerdings muss das wirklich massiv kommen - über die Handwerkskammern, möglichst Landesvertretungen der Unternehmerverbände o.ä., da die Grubenbesitzer*innen in den meisten Bundesländern eine starke Lobby beim Wirtschaftministerium haben.
- Ihr versucht, mit den Grundeigentümer*innen eine möglichst einheitliche Linie zu erarbeiten: Wer möchte verkaufen? Wer möchte auf keinen Fall verkaufen? Was könnte zur Not akzeptiert werden? Gut ist natürlich, wenn keiner verkaufen will, auch wenn einige - vor allem nicht ortsansässige - Unternehmer*innen da oft nicht zimperlich sind:
- zunächst unter Druck setzen (nach dem Motto: wenn Ihr nicht "freiwillig" verkauft, zwingen wir Euch im Grundabtretungsverfahren Dumpingpreise auf),
- dann mit hohen Kaufpreis-Angeboten einen Keil in die Landbesitzer*innen treiben und die anderen ausgrenzen
- die Entscheidungsträger*innen mit - oftmals juristisch nicht abgesicherten - Versprechungen zur Gemeindestraße/Schwimmbad oder auch schon mal mit cash-flow auf ihre Seite ziehen und so eine Stimmung gegen die "Verweigerer*innen" aufbauen. (Alles mit Beispielen belegt.)
- Ihr erzeugt politischen Druck: Landtagsabgeordnete aller Parteien, Bundestagsabgeordnete, Regionalpresse und Fernsehen usw.
- Wie stellt sich die*der Bürgermeister*in/Landrät*in zum Vorhaben? (Öffentlichkeit)
- Ihr sucht das (Ober)bergamt/RP auf und interessiert Euch für den Verfahrensstand und andere Unterlagen (Ist gut zur Sensibilisierung: Achtung, nur keine Fehler machen, es wird auf die Finger geschaut.)
- Ihr könnt natürlich auch die Unternehmer*innen in eine Bürgerversammlung einladen, um die Betroffenheit unmittelbar mitzuteilen und so vielleicht auch Kompromisse zu erzielen.
- Ihr redet mit den Gemeinderatsmitgliedern. Falls sie für den Abbau sind: Öffentlichkeit, ggf. auch eine Bürgerbefragung (Volksabstimmung - je nach Bundesland andere Spielregeln) mit der Frage: Soll sich der Gemeinderat bei allen Stellungnahmen zum geplanten Abbau gegen das Vorhaben im beantragten Umfange aussprechen? O Ja O Nein
Etwa alle sechs Monate verschicken wir per E-Mail unseren Rundbrief Steinbeißer mit Erfahrungsberichten, juristischen Aussagen und Stellungnahmen zum Kies- und Gesteinsabbau sowie Kommentaren zu aktuellen Entwicklungen. Als Mitglied unseres Vereins erhaltet Ihr ihn regelmäßig. Er ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Ihr könnt ihn unter Angabe Eures Namens, der vollständigen Adresse, der Telefonnummer und Eurer E-Mailadresse (auch zur Probe) unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.
Muster-Stellungnahme (PDF)