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Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga begrüßen gerichtliche Entscheidung: Stopp des Tagebaus Jänschwalde wird wahrscheinlicher

Berlin/Cottbus, 29.8.2019: Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA begrüßen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg vom gestrigen Mittwoch, 28. August 2019, zum Tagebau Jänschwalde. Das OVG entschied über die Beschwerden der Klagegemeinschaft aus DUH und GRÜNER LIGA, der Betreibergesellschaft des Tagebaus LEAG und des brandenburgischen Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR). Das OVG bestätigt darin die Einwände von DUH und Grüner Liga gegen die Genehmigung des Tagebaus vollumfänglich. Damit sind LEAG und LBGR nun auch in letzter Instanz des Eilverfahrens unterlegen.

Alle Beschwerden richteten sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Cottbus im Eilverfahren vom 27. Juni 2019. Dieser stellte zwar fest, dass die Genehmigung des Tagebaus Jänschwalde voraussichtlich rechtswidrig ist und gab DUH und Grüner Liga damit recht. Das VG Cottbus ließ den Stopp des Tagebaus jedoch nicht sofort zu. Den zweimonatigen Aufschub begründete das Gericht damit, dass ein sofortiger Stopp zu rechtswidrigen und sicherheitsrelevanten Zuständen führen würde, die das LBGR zunächst noch zu beseitigen habe. Auch das OVG bestätigte den Aufschub nun.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die LEAG hat inzwischen selbst eingeräumt, dass die Prüfung, ob die Weiterführung des Tagebaus mit der Erhaltung geschützter Feucht- und Moorgebiete vereinbar ist, sehr schwierig ist. Der gestern offiziell eingereichte Antrag beim VG Cottbus, die Abgabefrist vom 31. August bis Ende November zu verlängern, ist deshalb ein Offenbarungseid der katastrophalen Planung der LEAG. Sie beantragt damit, auch weiterhin auf rechtswidriger Grundlage den Tagebau fortführen zu dürfen. Damit vernachlässigt sie grob ihre Vorsorgepflicht zur recht- und ordnungsgemäßen Führung eines Tagebaus.“

Ob der Tagebau Jänschwalde ab 1. September 2019 im Sicherheitsbetrieb laufen wird, muss das VG Cottbus vor dem Hintergrund des gestern eingereichten Antrags der LEAG zur Fristverlängerung für die überfälligen Unterlagen zur Prüfung der naturschutzrechtlichen Verträglichkeit noch entscheiden.

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