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Erdgaskraftwerk in Jänschwalde wird auf fragwürdiger Grundlage geplant

GRÜNE LIGA fordert Kosten-Nutzen-Analyse vor öffentlicher Förderung

JänschwaldeCottbus, 03.04.2024. In seiner gestern eingereichten Stellungnahme kritisiert das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA die Planung eines fossilen Gaskraftwerkes in Jänschwalde als energiepolitisch nicht nachvollziehbar begründet. So ist die Anbindung an ein Gas- oder Wasserstoffnetz in Jänschwalde überdurchschnittlich teuer und eine Kosten-Nutzen-Analyse für die geplante öffentliche Förderung dieser Pipelines fehlt.

„Gaskraftwerke an allen drei Lausitzer Kraftwerksstandorten sind nicht nachvollziehbar mit der Versorgungssicherheit begründet, sondern scheinen vor allem dem Interesse der LEAG-Eigner zu dienen, sich aus den einmal erworbenen Standorten langfristige Profite zu sichern.“ fasst René Schuster von der GRÜNEN LIGA zusammen.

Schuster weiter: „Die Kraftwerksstandorte Boxberg, Schwarze Pumpe und Jänschwalde wurden von DDR-Plankommissionen aufgrund ihrer Nähe zu den Braunkohlevorkommen ausgewählt. Neue Gaskraftwerke werden ebenso wie spätere Kapazitäten zur Rückverstromung von Wasserstoff vorrangig in Süddeutschland benötigt. Unsere Stellungnahme weist nach, dass die Studien zur Anbindung der Standorte an künftige Wasserstoffleitungen auf falschen Annahmen beruhen. Vor allem der Abzweig zum Standort Jänschwalde dürfte zu den spezifisch teuersten Teilen des angedachten Wasserstoffnetzes gehören.

Vor der Verwendung öffentlicher Gelder für neue Gasleitungen sollten Kosten-Nutzen-Analysen zu den konkreten Teilen des Pipeline-Netzes erstellt werden. Dazu müssen zuerst die in Wasserstoff-Studien des Landes Brandenburg und des Landkreises Spree-Neisse angesetzten Grundlagen der Kostenabschätzung für die konkreten Trassenabschnitte transparent gemacht werden.“

Die LEAG plant in Jänschwalde ein fossiles Gaskraftwerk, dessen Größe in keinem Zusammenhang mit dem geplanten Wärmespeicher und Elektrolyseur steht. Die Bezeichnung „innovatives Speicherkraftwerk“ ist deshalb irreführend.

Im Zulassungsverfahren endete am 2. April die Frist für Stellungnahmen. Für den 14. Mai ist bereits zu einem Erörterungstermin eingeladen.

Stellungnahme der Bundeskontaktstelle Braunkohle

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