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Kohlekonzern LEAG vermeidet Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes

Verursacher LEAG zahlt endlich für Sulfatbelastung im Frankfurter Trinkwasser

220404 rutschung schlichow 0292Cottbus, 28.02.2023. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA bedauert, dass es zum Cottbuser Tagebausee vorerst kein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes geben wird. LEAG und Wasserversorger FWA haben sich offenbar auf eine Zahlung in Millionenhöhe geeinigt und ihren Rechtsstreit so beendet. Andere Verfahren zum Tagebau Cottbus-Nord bleiben dagegen bei den Gerichten anhängig. Die Flutung des Sees wird aufgrund von Wassermangel auch weiterhin immer wieder unterbrochen.

„Es war höchste Zeit, dass der Kohlekonzern als Verursacher der Sulfatbelastung wenigstens für einen Teil der Folgekosten zahlt. Leider wird damit eine grundsätzliche Klärung durch den europäischen Gerichtshof vermieden, welchen Stellenwert die Trinkwassergewinnung gegenüber den Bergbauinteressen hat. Angesichts absehbarer weiterer Folgeschäden ihrer Tagebaue hat die LEAG eine gerichtliche Klärung offenbar vermeiden wollen.“ bewertet René Schuster von der GRÜNEN LIGA den geschlossenen Vergleich.

Durch die bergbaubedingte Sulfatbelastung des Spreewassers war der Frankfurter Wasserversorger FWA gezwungen, auf eigene Kosten das Wasserwerk Müllrose zu ertüchtigen und dafür die Wasserpreise zu erhöhen. Das Unternehmen hatte daraufhin vor Gericht die Planfeststellung zum sogenannten „Cottbuser Ostsee“, dem Restloch des LEAG-Tagebaues Cottbus-Nord angegriffen. Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte das Verfahren wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für die Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.

Eine kontinuierliche Flutung des Cottbuser Ostsees wird auch mit der heutigen Einigung nicht erfolgen, weil in der Spree nicht durchgängig ausreichend Flutungswasser verfügbar ist und die Flutung offenbar auch für die Sanierung gerutschter Uferbereiche unterbrochen werden muss.

Ob der Tagebau Cottbus-Nord und sein Folgesee rechtmäßig umgesetzt wurden, ist trotz des heutige bekannt gewordenen Vergleiches weiterhin Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. So ist die gerichtliche Überprüfung einer Grundstücksenteignung („bergrechtliche Grundabtretung“) für den Tagebau aus dem Jahr 2012 bis heute nicht abgeschlossen. Nur durch diese konnte der Tagebau seine endgültigen Ausmaße erreichen.

Anhaltende Standsicherheitsprobleme während der Flutung

(Foto: Cottbuser Ostsee, ideengruen, Markus Pichlmaier)

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