Cottbus, 07.12.2017. Der Umweltverband GRÜNE LIGA fordert das Land Brandenburg auf, keine weitere Ausbreitung der Grundwasserabsenkung durch Kohletagebaue mehr zuzulassen. Das Umweltministerium hat gestern abend gegenüber dem RBB bestätigt, dass der Wasserspiegel von insgesamt sieben Seen im Umland der Stadt Guben durch den Tagebau Jänschwalde absinkt. Eindeutige Tagebaufolgen gibt es demnach beim Pastlingsee, Großsee, Kleinsee und Pinnower See, beim Schenkendöberner und Deulowitzer See schließt das Landesamt sie nicht mehr aus.
„Bei der Grundwasserabsenkung führt der Tagebaubetreiber die Öffentlichkeit seit Jahren an der Nase herum. Die Aussagen des Landesamtes bestätigen, dass die Grundwasserabsenkung deutlich weiter reicht, als vom Unternehmen zugegeben. Badeseen, Wälder und Schutzgebiete sind gleichermaßen betroffen. Das Voranschreiten der Tagebauentwässerung nach Norden muss gestoppt werden.“ fasst René Schuster vom Umweltverband GRÜNE LIGA die Kritik zusammen.
Die Hydrologen des Ministeriums sehen beispielsweise im Bereich des Großsees und Kleinsees bereits eine tagebaubedingte Absenkung des Wassers um einem Meter, wo es nach Darstellung der LEAG-Konzerns noch gar keine Bergbaufolgen geben dürfte. Die aktuellste von der LEAG an die Bergbehörde berichtete angebliche „Beeinflussungslinie“ ist der GRÜNEn LIGA durch eine Akteneinsicht bekannt.
Nach Ansicht von Schuster misst die Landesregierung beim Tagebau mit zweierlei Maß: „Während für den geplanten Cottbuser Tagebausee massive Propaganda gemacht und öffentliche Gelder bewilligt werden, schweigt die Politik, wenn der Tagebau funktionierende Erholungsgebiete wie den Pinnower See gefährdet. Dort sind etwa 500 Bungalows, Hotel, Tauchschule und Campingplatz betroffen.“
Bereits im März 2017 stellte das Landesumweltministerium offiziell fest, dass der Wasserverlust im Pastlingsee zum größten Teil durch den Tagebau verursacht ist. Der Tagebaubetreiber Vattenfall (jetzt LEAG) hatte das zuvor jahrelang geleugnet. Doch bis heute verzögern die Landesbehörden die nötigen rechtlichen Konsequenzen gegenüber der LEAG.