Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 vermerkt im
Einleitungssatz, die Energiewende sei "ein richtiger und notwendiger Schritt auf
dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der
Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung gegenüber nachfolgenden
Generationen verpflichtet ist". Bei kaum einem Schutzgut beweist sich dieser
Anspruch mehr als bei unseren Trinkwasserressourcen und Gewässern. Die
bisherigen Fehlsteuerungen durch das EEG und ihre gravierenden negativen
Auswirkungen müssen dringend korrigiert werden.
Die GRÜNE LIGA sieht
hinsichtlich des Gewässerschutzes folgende Kernpunkte:
1. Kein weiterer
Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse, insbesondere nicht auf der Basis von
Mais. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Deckelung des Zubaus für neue
Biogasanlagen auf 100MW pro Jahr (§27) darf auf keinen Fall aufgeweicht werden.
Geboten ist eher eine Verschärfung.
2. Konzentration der Förderung bei
Neuanlagen auf Abfall- und Reststoffe. Die Streichung der auf Einsatzstoffe
bezogenen Vergütung (§27) ist daher zu begrüßen.
3. Dringend geboten ist
zusätzlich ein Umbau der Förderstruktur für Bestandsanlagen mit dem Ziel,
insbesondere den Anbau und Einsatz von Mais deutlich zurückzudrängen.
4.
Die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für Anbau für Biomasse durch eine
entsprechende Verordnung (§87) ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Kriterien
müssen aber insbesondere auch Anforderungen des Gewässerschutzes
aufgreifen.
5. Die Förderung der aus Klimaschutzsicht irrelevanten
mittleren und kleinen Wasserkraft (bis 5 MW) verbindet ökonomische Ineffizienz
mit unverhältnismäßigen ökologischen Schäden, verletzt das Verursacherprinzip
und sollte komplett eingestellt werden.
Michael Bender, Leiter der
Bundeskontaktstelle Wasser betont: "Die bisherige Biomasseförderung durch das
EEG ist, zusammen mit den Agrarsubventionen, ein maßgeblicher Grund dafür, dass
die Nährstoffreduktionsziele der Wasserrahmenrichtlinie für die
Oberflächengewässer und Küstengewässer, aber auch für das Grundwasser in weiten
Teilen Deutschlands verfehlt werden." Vor allem die intensive Ausweitung des
Maisanbaus hat dramatische Auswirkungen auf unsere Trinkwasservorkommen und für
die ökologische Qualität unserer Gewässer. Diese Einschätzung wird
deutschlandweit von Gewässerkundlern, Wasserversorgern und Wissenschaftlern
geteilt, wie die kleine Zusammenstellung im Anhang zeigt.
Die
Wasserkraftnutzung geht regelmäßig mit der direkten Schädigung des
Fischbestandes einher, dem zahlreiche FFH-Arten angehören. Insbesondere bei der
Abwanderung des inzwischen akut vom Aussterben bedrohten Aals treten beim
Turbinendurchgang Verlustraten von bis zu 100 Prozent auf.
Die Errichtung von
geeigneten, gut auffindbaren Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegen mit
ausreichenden Restwassermengen und der Ausgleich der sonstigen
gewässerökologischen Schäden muss Voraussetzung für die Förderung nach dem EEG
sein, nicht allein die Erhöhung der Leistung. Der vorgesehene teilweise Verzicht
auf wasserrechtliche Nachweise macht das EEG zu einem Instrument zur
Verhinderung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in
Deutschland.[nbsp][nbsp]
Ansprechpartner:
Michael Bender / Tobias
Schäfer
GRÜNE LIGA e.V.
Bundeskontaktstelle Wasser / Water Policy
Office
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Tel.: 030.40 39 35 30
Fax: 030.204 44 68
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internet:
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