Guter Zustand der Oberflächengewässer
Für Oberflächengewässer wird ein "guter (ökologischer) Zustand" angestrebt. Die Anlage V der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) enthält genauere Bestimmungen, wie Gewässer zu klassifizieren sind. Als "sehr gut" stuft sie einen vom Menschen nahezu unbeeinflusstes Gewässer ein. Über geringe Beeinträchtigungen ("gut"), "relativ befriedigend" und "unbefriedigend" reicht die 5-stufige Skala bis hin zu "schlecht". Die Zielgröße bilden dabei die Artenvielfalt und Artenzusammensetzung. Wenn sich hier Defizite ergeben, werden weitere allgemeine, hydromorphologische und physikalisch-chemische Aspekte aufgeschlüsselt.
Für die Einhaltung eines guten chemischen Zustands schlug die EU-Kommission eine Liste von 33 prioritären Stoffen bzw. Stoffgruppen vor (siehe dazu Menüpunkt "Prioritäre Stoffe").
Damit bleibt die Wasserrahmenrichtlinie weit hinter den Festlegungen des OSPAR-Abkommens zum Schutz der Nordsee zurück. Dort einigten sich 12 der 15 EU-Mitgliedsländer darauf, alle gefährlichen Substanzen bis 2020 aus dem Meer zu verbannen. Als gefährlich werden dabei Stoffe eingestuft, die eine hohe Beständigkeit aufweisen, toxisch wirken und sich in Organismen anreichern.
Die EG-WRRL verfolgt den "kombinierten Ansatz", eine wahlweise Mischung aus der Kontrolle von Punktquellen nach dem fortgeschrittenen Stand der Technik bzw. nach Emissionsgrenzwerten und der Etablierung von Immissionsgrenzwerten zur Definition von Qualitätszielen. Die Kommission kann auch Strategien zur Reduzierung weiterer Schadstoffe oder Schadstoffgruppen erarbeiten.
Der Weg zur europaweiten Gewässerzustandskarte
Um zu prüfen, ob der gute Zustand in allen Gewässern bis zum Jahr 2015 erreicht wurde (Ziel der EG-WRRL), ist die Einstufung aller europäischen Oberflächengewässer in Zustandsklassen erforderlich. Anhand einer Karte soll es nach Abschluss dieser Einstufung möglich sein, abzulesen welche Gewässer die Ziele der EU-WRRL erfüllen und welche nicht. Zur praktischen Durchführung dieses Vorhabens müssen europaweit gemeinsame Einstufungskriterien usw. entwickelt werden. Schritte auf dem Weg zur Gewässerzustandskarte sind:
Gewässerstrukturkartierung in der Bundesrepublik
Zum Verfahren der Gewässerstrukturkartierung in der Bundesrepublik, mit speziellem Augenmerk auf das Verfahren, das Ergebnis sowie die Realisierung, erhalten Sie weitere Informationen in den Handbüchern "Die EG-Wasserrahmenrichtlinie – Grundlagen- und Praxisbeiträge der GRÜNEN LIGA-Seminarreihe".
Material
Zu den Referenzbedingungen für Oberflächengewässer erstellte die EU Arbeitsgruppe 2.3einen Leitfaden, den Sie hier herunterladen können (pdf, 595 KB)
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie betrifft in ihrem Regulierungsbereich nicht nur die Binnengewässer, sondern auch die Übergangs- und Küstengewässer, welche in der bisherigen EU-Gesetzgebung vernachlässigt wurden. Dabei dient die WRRL dem Meeresschutz, der ohne die Richtlinie nicht (mehr) möglich wäre. Sie überlässt es den Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie Übergangs- und Küstengewässer getrennt voneinander behandeln wollen.
Küstengewässer in der WRRL
Nach EU-Wasserrahmenrichtlinie ist ein Küstengewässer auf der einen Seite landseitig begrenzt bzw. endet an dem Wasserkörper eines Übergangsgewässers und auf der anderen Seite reicht es bis zu einer Seemeile seewärts der Basislinie (von der aus die Breite der Hoheitsgewässer gemessen wird). Das heisst, dass die WRRL nur die Küstenbereiche abdeckt und die Nord- und Ostsee insgesamt.
Die Einteilung der Flussgebietseinheiten wurde so gewählt, dass jedes Einzugsgebiet ins Meer entwässert. In die Ostsee münden Oder, Schlei/Trave sowie Warnow/Peene. In die Nordsee fließen Eider, Elbe, Ems sowie Maas, Rhein und Weser. Die Donau mündet ins Schwarze Meer.
Die Übergangs- und Küstengewässer haben zum Teil höhere Anforderungen an den guten Zustand als die Binnengewässer und die Verpflichtungen aus den internationalen Abkommen können noch darüber hinausgehen. Die Kooperation der Ober- und Unterlieger der Flussgebietseinheiten ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Das Ziel für die Küsten- und Übergangsgewässer kann nur erreicht werden, wenn bereits die Oberlieger die größtmöglichen Anstrengungen zur Zielerreichung für die schließlich ins Meer mündenden Gewässer unternehmen.
Einstufung des ökologischen Zustands für Küstengewässer
Die Küstengewässer werden insbesondere durch Einträge aus diffusen Quellen, weniger durch punktuelle Einleitungen von Schmutz- und Regenwasser belastet. Zu den Belastungen aus diffusen Quellen zählen vor allem folgende:
Daneben wirken verschiedene Faktoren auf die Küstengewässer ein, die zu morphologischen Veränderungen führen. Solche Belstungen sind bspw.:
Werftstandorte, Schiffswracks, Munition usw. tun ihr übriges. Die Abgrenzung einer punktuellen von einer diffusen Quelle hängt derzeit von der Frage ab, ob der Verursacher einer Belastung klar ermittelbar ist.
Zur Bewertung der Belastungssituation werden die Küstengewässer in Zustandsklassen eingestuft. Die zugrundeliegenden Analyseparameter finden Sie unter dem Menüpunkt Monitoring.
Die Referenzkriterien an denen sich die Einordnung der Küstengewässer in eine Zustandsklasse orientieren soll, sind insbesondere für den Bereich der deutschen Nordseeküste umstritten. In einem gemeinsamen Forderungspapier von der Aktionskonferenz Nordsee, Robin Wood und dem Arbeitskreis Meer und Küste des BUND heißt es dazu:
"Bei vorhandenen historischen Daten handelt es sich nicht selten um Material auf der Grundlage qualitativer Beschreibungen, deren Quantifizierbarkeit schwierig oder unmöglich ist. Aus ökologischer Sicht wird ein Entwicklungsziel für angemessen gehalten, welches sich am weitgehend unbeeinflussten Zustand orientiert. [...] Ökologische Leitbilder an der deutschen Nordseeküste könnten beispielsweise die Schaffung von Bedingungen zur Seegras-Wiederbesiedlung sein oder sich mit den notwendigen Qualitätsverbesserungen befassen, die die Rückkehr der Lachse in die großen deutschen Flüsse ermöglichen."
Weitere Informationen erhalten Sie bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Aktionskonferenz Nordsee, Bremen).
Küstengewässertypen nach LAWA-Muster VO
Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser unterscheidet in ihrer Musterverordnung (Entwurf von Juli 2003) bei der Typisierung der Küstengewässer zwischen Nord- und Ostsee.
Typ N1: |
mesotidale euhaline Außenküste |
Typ N2: |
mesotidale euhaline Wattenküste |
Typ N3: |
mesotidale polyhaline Außenküste |
Typ N4: |
meso-makrotidale polyhaline Wattenküste |
Typ N5: |
mesotidale Felsküste |
Typ B1: |
oligohaline innere Küstengewässer |
Typ B2: |
mesohaline innere Küstengewässer |
Typ B3: |
mesohaline Außenküste |
Typ B4: |
mixohaline Außenküste |
Diese grobe Typologie kritisiert unter anderem Gerald Schernewski, Institut für Ostseeforschung Warnemünde, auf dem WRRL-Seminar am 21.09.02 in Hannover. Aufgrund dieser Einteilung fallen kleinere, aber ökologisch wertvollere Ökosysteme durch das Raster, auf die dann nicht mit entsprechenden Maßnahmen eingegangen wird. Weiterhin werden im Rahmen der WRRL bisher nur nationale Typisierungen vorgenommen, auch wenn es sich um ein länderübergreifendes Gewässer handelt. Bisher findet keine Abstimmung zwischen den Anrainerländern der Ostsee statt. Das Projekt CHARM am Institut für Ostseeforschung beschäftigt sich mit Vorschlägen zur einheitlichen Typisierung der Küstengewässer für alle Ostsee-Anrainerstaaten. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Homepage des Leibniz-Instituts für Ostseeforschung Warnemünde.
WRRL und Meeresschutzabkommen: die Problematik prioritäre Stoffe
Die Wasserrahmenrichtlinie ist die einzige EU-Richtlinie mit deutlichem Bezug zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nord-Ost-Atlantiks (OSPAR-Konvention) und zum Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes(Helsinki-Konvention). Der Bezug stellt sich durch die Aufnahme prioritärer gefährlicher Stoffe in die prioritäre Stoffliste der WRRL her. Wichtige Vorarbeiten dafür wurden in den Konventionen durch die dort aufgestellten Stofflisten geleistet. Bis 2020 sind demnach die Emissionen der prioritären gefährlichen Stoffe einzustellen, so dass sie in den jeweiligen räumlichen Geltungsbereichen von OSPAR und HELCOM nur noch im Bereich der Hintergrundwerte nachweisbar sind.
Zum Verhältnis der Wasserrahmenrichtlinie zu OSPAR und HELCOM in Bezug auf die prioritären Stoffe heißt es in der Stellungnahme des Rates der Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) zum Konzept der Europäischen Kommission für eine gemeinsame Meeresumweltschutzstrategie:
"Leider sind in der prioritären Stoffliste der WRRL mehrere Stoffe, die eine erhebliche Bedrohung für die Meeresumwelt darstellen und die deshalb von den Vertragskommissionen von OSPAR und HELCOM als 'Chemicals for Priority Action' eingestuft wurden, nicht enthalten. Dazu gehören u.a. polychlorierte Biphenyle (PCB), mehrere Dioxin-Isomere und eine Anzahl von bromierten Flammschutzmitteln."
Grund für diese Abweichung ist die Anwendung unterschiedlicher Methoden zur Identifizierung und unterschiedlicher Kriterien zur Bewertung der Gefährlichkeit chemischer Substanzen. Jedoch widerspricht diese Festlegung in der Wasserrahmenrichtlinie den internationalen Kooperationspflichten der EU als Mitglied von OSPAR und HELCOM.
Daher fordert der SRU, dass zumindest die Stoffe als prioritär gefährlich zu qualifizieren sind, die in den Listen über prioritär zu behandelnde Stoffe von OSPAR und HELCOM genannt werden. Außerdem muss die "Weiterentwicklung und Umsetzung der WRRL sowie sämtlicher gefahrenstoffrelevanter EU-Politiken [...] im Hinblick auf die Verwirklichung sowohl der inhaltlichen als auch der zeitlichen Zielsetzungen der Generationenverpflichtung vorgenommen werden." Bisher gibt es in der WRRL kein zeitliches Ziel für die Reduktion der Emmissionen prioritärer gefährlicher Stoffe oder das Ziel der Null-Emission, wie in den Meeresschutzabkommen.
Weitere Informationen zum Thema prioritäre Stoffe in der WRRL finden Sie hier ...
Materialien
Die EU verabschiedete im Juni 2009 eine Strategie für den Ostseeraum (KOM(2009) 248) und einen zugehörigen Aktionsplan (SEC(2009) 712). Die "Sicherstellung einer nachhaltigen Umwelt" gilt als erster Pfeiler der Strategie, neben der "Steigerung des Wohlstands der Region", der "Verbesserung der Zugänglichkeit und Attraktivität" und der "Gewährleistung der Sicherheit in der Region". Angesichts der gravierenden Eutrophierungsprobleme formuliert der Aktionsplan als erstes Ziel, die Nährstoffeinträge ins Meer auf ein "akzeptables" Niveau zu reduzieren. Koordiniert werden die Aktivitäten hierzu von Finnland und Polen. Neben der Reduzierung von landwirtschaftlichen Austrägen lautet dabei ein Schwerpunkt, mehr Feuchtgebiete zu etablieren und wiederherzustellen ("Establish and restore more wetlands").
Die EU-Wasserdirektoren beschlossen Ende 2002 eine gemeinsame Leitlinie bezüglich der Küstengewässer. Sie ist derzeit nur in der englischen Version verfügbar. Zum Download der Leilinie bitte auf die Seite EU-Arbeitsgruppen gehen.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) beschäftigt sich in einer Stellungnahme vom Februar 2003 mit der EU-Meeresschutzstrategie. Darin dringt er u.a. auf eine Strukturreform der EU-Agrarpoltik, fordert die erhebliche Erweiterung der Liste prioritär gefährlicher Stoffe und dringt auf eine am Ökosystemansatz orientierte Bewirtschaftung der Fischbestände. Die Stellungnahme können Sie unter www.umweltrat.de downloaden.
Übergangsgewässer in der WRRL
Wasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die infolge naher Küstengewässer einen gewissen Salzgehalt aufweisen, jedoch vor allem von Süßwasserströmungen beeinflusst werden, bezeichnet man als Übergangsgewässer. Der Salzgehalt eines Ästuars muss im Jahreshmittel mindestens 0,5 Promille und der Tidenhub muss mehr als 2 m betragen, um nach WRRL als Übergangsgewässer definiert zu werden.
Übergangsgewässertypen nach LAWA-Muster VO
Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hat in ihrer Musterverordnung (Entwurf von Juli 2003) nur einen Typ des Nordsee-Ästuars mit einem Einzugsgebiet von 10 km² und größer definiert: tidebeeinflusstes Ästuar der Flachlandküste. Für die Ostsee ist die Abgrenzung eines Übergangsgewässertyps nach WRRL nicht relevant, da die Ästuare unter anderem zu klein sind und nur einen geringen Salzgehalt aufweisen.
Einstufung des ökologischen Zustands für Übergangsgewässer
Die Parameter für die Einstufung der Übergangsgewässer in Zustandsklassen finden Sie unter dem Menüpunkt Monitoring.
Die Rolle der Feuchtgebiete in der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Warum Feuchtgebiete? - Hintergründe
Feuchtgebiete lassen sich als "Nieren der Landschaft" betrachten, da sie das Wasser filtern und den Wasserhaushalt im Gleichgewicht halten. Im Zusammenhang mit dem Management der Einzugsgebiete der Ostseezuflüsse können Feuchtgebiete eine wichtige Rolle für die Reduzierung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft spielen. Dies kommt in einer Reihe von Richtlinien für den Schutz von Wasser und Meer zum Ausdruck: von der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) über den HELCOM Ostsee-Aktionsplan bis zur jüngsten EU-Strategie für den Ostseeraum. Obwohl die Bewirtschaftung von Feuchtgebieten zu verschiedenen Richtlinien gehört, findet sie auf strategischer Ebene, wie in den Bewirtschaftungsplänen der Ostseezuflüsse, nicht genügend Anwendung. Es besteht dringender Bedarf an strategisch abgeleiteten Zielsetzungen und Konkretisierungen.
Die Eutrophierung stellt zusammen mit der Überfischung das größte Umweltproblem der Ostsee dar. Die Ostseezuflüsse führen große Mengen an Nährstoffen mit sich. Etwa 70 Prozent des eingetragenen Stickstoffs und 44 Prozent des Phosphoreintrags stammen aus diffusen Quellen, vor allem aber aus Landwirtschaftsflächen. Die daraus entstehende Eutrophierung der Küsten- und Meeresgewässer führt zur Algenblüte mit einer Verschlechterung der Meereslebensräume infolge drastisch verringerter Wassertransparenz und Sauerstoffverlust. Der HELCOM Ostsee-Aktionsplan nennt als Zielstellung eine "Ostsee ohne Eutrophierung" und spricht in seinem Programmziel "Clear Water" den Handlungsbedarf an.
Die Anreicherung von Grundwasser, Flüssen, Seen und Küstengewässern mit Nährstoffen stellt in ganz Europa ein ernsthaftes Umweltproblem mit ökologischer, wirtschaftlicher und soziokultureller Dimension dar. Die Konferenz "Wetlands for Clear Water" der GRÜNEN LIGA am 24. März 2011 in Greifswald befasste sich mit der Frage, wie sich in Deutschland, Polen und den anderen Ostseeanrainerstaaten das Management von Feuchtgebieten für das Erreichen des Clear-Water-Ziels einsetzen lässt, das Teil des HELCOM Ostsee-Aktionsplans ist. Die Vorträge und Konferenzdokumente finden Sie hier.
Grafik: Mit Ausnahme der offenen Bottenwiek und abgesehen von bestimmen Küstengebieten im Golf von Bottenwiek war die ganze Ostsee in den Jahren 2003 - 2007 von Eutrophierung betroffen (HEAT: HELCOM Eutrophication Assessment Tool).
Schlussfolgerungen der GRÜNEN LIGA Konferenz, Position zu Feuchtgebieten
1. Feuchtgebiete sind für die Nährstoffreduzierung in der Ostsee unerlässlich
Entwässerung, Abbau und nicht angepasste Bewirtschaftung von Feuchtgebieten fügen der Ostsee erheblichen Schaden zu. Mehr als 90 Prozent aller Sumpfgebiete der Region wurden in Landwirtschaftsflächen umgewandelt, die große Mengen an Nährstoffen und CO2 Die Wiedervernässung von Niedermooren ist notwendig, damit die weitere Torfmineralisierung gestoppt und langfristig deren wichtige ökologische Funktion als Nährstofffilter wiederhergestellt werden kann ("von der Quelle zur Senke"). Damit die Rückhaltekapazität von Feuchtgebieten zielgerichtet genutzt werden kann, müssen Feuchtgebiete als fester Bestandteil der Agrarlandschaft restauriert und angelegt werden.
2. Maßnahmen für Feuchtgebiete benötigen eindeutige Prioritäten
Der Schutz intakter Feuchtgebiete muss bei den Maßnahmen für Feuchtgebiete grundsätzlich an erster Stelle stehen. Danach folgen die Restaurierung/ Wiedervernässung degradierter Feuchtgebiete zusammen mit einer angepassten Flächennutzung und schließlich die Anlage neuer Feuchtgebiete.
3. Damit Strategien für Feuchtgebiete wirksam sind, ist eine Kombination aus Verfahren und Ansätzen aus mehreren Bereichen notwendig:
Feuchtgebietsstrategien erfordern eine Kombination aus mehreren Verfahrensinstrumenten:
4. Feuchtgebietsstrategien in die Bewirtschaftungsplanung von Flusseinzugsgebieten integrieren!
Die unzureichende Einbeziehung von Feuchtgebieten ist ein wesentlicher Mangel in den ersten Flussgebietsbewirtschaftungsplänen nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Im Allgemeinen erfasst die Bewirtschaftungsplanung nur die zu den Standorten der Natura 2000 gehörenden Feuchtgebiete. Diese Praxis wird von Umweltverbänden schon lange Zeit kritisiert und ist besonders hinsichtlich der Kapazität von Feuchtgebieten zur Nährstoffrückhaltung ungeeignet. Des Weiteren wurden keine oder nur sehr wenige konkrete Maßnahmen für Feuchtgebiete in die Pläne aufgenommen, wovon sich keine speziell mit der Nährstoffreduzierung befasst. Die bessere Einbeziehung von Feuchtgebieten in die Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete ist daher eine der wichtigsten Anforderungen der zweiten Planungsrunde. Die zweiten Bewirtschaftungspläne für Flusseinzugsgebiete müssen Strategien integrieren, die Feuchtgebiete für den Wasser- und Meersschutz einsetzbar machen: Es darf nicht vergessen werden, dass der Schutz und die Rehabilitierung von Feuchtgebieten in den Vorbemerkungen der Ziele sowie in Artikel 1 der Wasserrahmenrichtlinie genannt und in den ergänzenden Maßnahmen in Anhang VI ausdrücklich aufgeführt sind. Die Eigenschaften von Feuchtgebieten bei der Nährstoffrückhaltung werden bei der Umsetzung der Meeresstrategie Rahmenrichtlinie (MSRL) eine wichtige Rolle spielen müssen.
5. Die hohe Kostenwirksamkeit von Feuchtgebieten nutzen!
Die Bewertung verschiedener Feuchtgebietprojekte hat gezeigt, dass Feuchtgebiete äußerst kostenwirksame Maßnahmen zur Nährstoffrückhaltung sein können. Dies besitzt für die Verwirklichung der WRRL und der MSRL hohe Relevanz. Die bei der Konferenz vorgelegten Berechnungen zeigen, dass Feuchtgebiete insbesondere im Vergleich zu Investitionen in städtische Abwasser-Infrastrukturen (ein Beispiel aus Schleswig-Holstein, Deutschland) sehr kosteneffizient sein können und hinsichtlich der Kosten auch den Vergleich mit anderen Methoden, wie dem Anbau von Zwischenkulturen und der Frühjahrsbodenbearbeitung (ein Beispiel aus Schweden) nicht scheuen müssen. Die Effizienz von Feuchtgebieten hängt stark von einer guten Planung, insbesondere der Planung ihres Standorts im Einzugsgebiet ab. Bei einer umsichtigen Planung sind Feuchtgebiete hinsichtlich des Nährstoffrückhalts effizienter als Gewässerrandstreifen, da sie eine höhere Rückhaltekapazität besitzen und daher weniger Fläche benötigen. Gewässerrandstreifen tragen wiederum wesentlich zur Biotopvernetzung bei.
Foto: Blaualgenblüte in der Ostsee, Sommer 2010; Quelle: ESA - European Space Agency
6. Die umfassenderen Umweltvorteile von Feuchtgebieten berücksichtigen!
Die Einschätzung von Vorteilen der Restaurierung von Feuchtgebieten muss den sich bietenden mehrfachen Umweltnutzen hinsichtlich Klima, Biodiversität und Wasserhaushalt berücksichtigen. Darüber hinaus sind bei der umfassenden Kosten-/ Nutzenanalyse zur Restaurierung oder Anlage von Feuchtgebieten die, insbesondere durch CO2 Emissionen verursachten, sozialen Kosten einer fortgesetzten Entwässerung von Feuchtgebieten zu quantifizieren. Zur Planung muss die Priorisierung der Maßnahmen nach Mehrfachnutzen gehören.
7. Die Agrarpolitik für eine bessere Bewirtschaftung von Feuchtgebieten anpassen und neu gestalten!
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU bietet für Feuchtgebiete sowohl Risiken als auch Chancen. Negative Anreize verstärken den Druck der Landwirtschaft auf Feuchtgebiete und überwiegen die positiven Elemente der Agrarpolitik bei weitem. Die derzeitigen Finanzierungssysteme der GAP (flächenbezogene Zahlungen der "Ersten Säule") erzeugen ein künstliches Interesse an Grenzertragsböden. Die Schaffung von Feuchtgebieten und ein angepasstes Management müssen in die Agrar-/ Umweltprogramme der Mitgliedsstaaten aufgenommen werden ("Zweite Säule" der GAP).
8. Von Schweden lernen: von Feuchtgebieten in die Agrarlandschaft integrieren!
Die Erfahrungen aus Schweden veranschaulichen die Schlüsselfaktoren für erfolgreiche Feuchtgebietsstrategien:
9. Bestehende "ökohydrologischer" Planungs- und Managementwerkzeuge nutzen!
Insbesondere angelegte Feuchtgebiete können einen End-of-Pipe-Charakter besitzen und sind daher in die Gesamt-Strategie zur Nährstoffreduzierung zu integrieren. Hinsichtlich der Nährstoffbelastung der Ostsee bieten Feuchtgebiete in Küstennähe das größte Rückhaltepotential. D. Zak: "Abgesehen von Unsicherheiten hinsichtlich der Restaurierungszeiten benötigen wir mehr Kenntnisse zur Beantwortung der Frage: Wie viele Niedermoore müssen wiedervernässt werden, damit die hohe, diffuse Verschmutzung von Wasserläufen entschärft werden kann?"
Restaurierung braucht Zeit. Auf Ebene der Landschaftsplanung bedarf es weiterer Voruntersuchungen, um die Wiedervernässungsfläche zu bestimmen die nötig sind, um eine bestimmte Zielgröße bei der Reduktion des Nährstoffeintrags aus diffusen Quellen zu erreichen.
10. Feuchtgebietsstrategien mit wirtschaftlichen Instrumenten unterstützen!
Um dieses Thema im Planungsprozess ansprechen zu können, sind einige unterstützende Fragen hilfreich:
Könnte eine Entwässerungsabgabe für Moorgebiete ein geeignetes Instrument zur Unterstützung der Rehabilitierung von Feuchtgebieten sein?
Welche neuen Finanzierungsinstrumente könnten hilfreich sein?
Was bietet das Konzept des Wetland Banking als wirtschaftliches Werkzeug für die effiziente Zuweisung von Feuchtgebieten und kann dieses Instrument in die Agrar-Umweltprogramme integriert werden?
11. Besseres Management von Feuchtgebieten braucht Kommunikation und Information
Es besteht ein großer Bedarf an der Verbreitung des Feuchtgebietskonzepts unter den Akteuren, die an der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft und dem Umweltschutz beteiligt sind. Um für die Natur und Gesellschaft im Ostseeraum ein besseres Feuchtgebietsmanagement zu erreichen, müssen der Dialog zwischen diesen Hauptbeteiligten gefördert und die Bedeutung von Feuchtgebieten vermittelt werden. Hierzu können Diskussionen auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Regionen, der Informationstransfer sowie Beispiele guter Praxis, Exkursionen und die Präsentation von Modellprojekten und so weiter gehören. Solche Prozesse können auch Behörden und Entscheidungsträger unterstützen sowie die Konsultation und aktive Einbeziehung aller interessierten Stellen in die Politik und Planung eines besseren Wasser- und Feuchtgebietsmanagements fördern.
Nährstoffretention in Feuchtgebieten - Defizite beim Ostseeschutz
Die Bewirtschaftungsplanung für die Ostseezuflüsse berücksichtigt die Möglichkeiten des Nährstoffrückhalts in Feuchtgebieten und Mooren nur unzureichend. Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Schlei-Trave, Warnow-Peene und Oder benennen die Nährstofffrachten als gravierendstes Problem der Küstengewässer. Die nun für den ersten Bewirtschaftungszeitraum festgelegten Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge reichen aber - wie auch im Elbegebiet - bei weitem nicht aus, um chronisch verfehlte internationale Ziele zu erreichen. Die Wiedervernässung von Feuchtgebieten und Niedermooren wird zwar als ein zentraler Ansatzpunkt benannt. In den Maßnahmentabellen findet sich jedoch keine entsprechende Maßnahme wieder. Kurz wird auf die Moorschutzprogramme der Bundesländer verwiesen. Im Rahmen des Moorschutzkonzepts Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2000 wurden bis 2008 rund 18.000 Hektar Niedermoore in Talniederungen und Waldmoore wiedervernässt und auf weiteren 11.500 Hektar extensive Grünlandnutzung bei hohen Wasserständen eingeführt. Das Konzept wird derzeit fortgeschrieben, mit einem Fokus auf die Klimaschutzwirkung. Die WRRL verzeichnet in Anhang VI (Teil B) auf der nichterschöpfenden Liste ergänzender Maßnahmen als siebten Punkt explizit die Neuschaffung und Wiederherstellung von Feuchtgebieten. Der gut hundert Punkte umfassende standardisierte Maßnahmenkatalog der LAWA, auf den auch die Bewirtschaftungspläne der Ostseezuflüsse zurückgreifen, benennt dagegen zwar eine Reihe von Maßnahmen zur Reduzierung diffuser landwirtschaftlicher Einträge sowie "Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung infolge Landentwässerung", die Wiedervernässung oder Anlage von Feuchtgebieten wird jedoch nicht explizit aufgeführt - ein Hinweis auf die bisherige Relevanz dieser Maßnahme. Aufschlussreich ist schließlich, dass auch die breit angelegten Strategischen Umweltprüfungen zu den Maßnahmenprogrammen nicht nur keine Maßnahmentypgruppe Wiedervernässung oder ähnliches kennen, sondern in der Betrachtung der Ursache-Wirkungs-Beziehungen der Maßnahmen überhaupt keinerlei Fundstellen für die Begriffe "Feuchtgebiete", "Moore" oder "Wiedervernässung" aufweisen.Fazit: Eine tatsächliche Implementierung der für die Nährstoffreduzierung der Ostsee längst als besonders wichtig erkannten Maßnahmenoption "Anlage und Wiedervernässung von Feuchtgebieten und Niedermooren" findet in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen offenbar nicht statt. Es besteht dringender Bedarf, die großen Potentiale des Feuchtgebietsmanagements stärker in die Diskussion einzubringen, konkrete Ziele zu formulieren und diese auch durch geeignete Maßnahmen zu erreichen, wie zuletzt auch in der EU-Strategie für den Ostseeraum niedergelegt.
Zustand der Flussauen in Deutschland
Im Oktober 2009 legte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) den Auenzustandsbericht - Flussauen in Deutschland vor.
Angesichts der herausragenden Bedeutung der Flussauen für die heimische Biodiversität und die großräumige Vernetzung von Lebensräumen, für die Fischfauna und den Stoffhaushalt der Flüsse, ist diese bundesweit angelegte Bestandsaufnahme ein wirklicher Meilenstein.
Der Bericht bilanziert den Verlust von Überschwemmungsflächen an den großen Flüssen Deutschlands, der sich bundesweit auf rund zwei Drittel beläuft. Aufgrund von Hochwasserschutzmaßnahmen - in erster Linie Deichbauten - kann nur noch ein Drittel der ehemaligen Überschwemmungsflächen bei großen Hochwasserereignissen überflutet werden - an Rhein, Elbe, Donau und Oder sogar nur 10 bis 20 Prozent. Die Talräume eines Flusses, die vor menschlichen Eingriffen für Überflutungen erreichbar waren, werden als morphologische Aue bezeichnet. Der heute dauerhaft abgetrennte Anteil gilt als Altaue, der verbleibende Anteil (zwischen den Deichen) als rezente Aue.
Die Bewertung des Zustandes der rezenten Auen erfolgt analog zum System der Wasserrahmenrichtlinie in fünf Klassen und betrachtet den Grad der Veränderung gegenüber einem potentiell natürlichen Leitbildzustand anhand der Kriterien:
Die Bewertung verknüpft also Aussagen zum Grad der Abkopplung der Aue vom Überflutungsregime durch Gewässerausbau und/oder Hochwasserschutz und Überflutungspotential, zu Ausbaugrad, Profilierung und Aufstau (Staubauwerke sind jedoch nicht in der Karte verzeichnet) sowie zu Intensität und Art der Flächennutzung. In die zusammenfassende Bewertung gehen zusätzlich die Merkmale Rückstaubeeinflussung als Malus und der Wert zusammenhängender naturnaher Auenstandorte, die "Konnektivität", als Bonus ein. Die Ergebnisse zeigen:
Als Fazit formuliert das BfN den dringenden Handlungsbedarf, den Flüssen wieder mehr Raum zu geben. Dies korrespondiert natürlich auch mit der zentralen Forderung More space for living rivers der europäischen Umweltverbände an die Umsetzung der WRRL. Das BfN mahnt an, die natürliche Dynamik und die ökologische Schwankungsbreite der Auen zu nutzen: "Intakte Auenlandschaften sind aufgrund ihrer Anpassung an wechselnde Wasserverhältnisse, die von Überschwemmungen bis zu trockenen Verhältnissen reichen, zur Abpufferung der Auswirkungen des Klimawandels (mögliche Häufung von Überflutungen und Niedrigwasserperioden) bestens geeignet." Um in den Bewirtschaftungsplänen gemäß WRRL Berücksichtigung zu finden, kommt der Bericht allerdings zu spät.
Der Auenzustandsbericht kann kostenlos als Broschüre über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bezogen werden und steht auf der Internetseite als Pdf-Datei zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Unter dem Titel "Flussauen in Deutschland - Erfassung und Bewertung des Auenzustands" werden die dem Bericht zugrundeliegenden Forschungsergebnisse in der BfN-Schriftenreihe "Naturschutz und Biologische Vielfalt" veröffentlicht. Vorgesehen ist auch die Einrichtung eines Online-Kartendienstes "Flussauen in Deutschland" auf www.bfn.de.
Relevanz der Wasserrahmenrichtlinie für Auen
Das Bundesamt für Naturschutz veröffentlichte im Juli 2003 ein Positionspapier zur "Relevanz der Wasserrahmenrichtlinie für Flussauen aus naturschutzfachlicher Sicht". Es ist zugleich der Zwischenbericht eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens an der südlichen Oberrheinniederung und der Unteren Havelniederung.
Für die gemeinsamen Handlungsfelder von Naturschutz und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der WRRL werden naturschutzfachliche Empfehlungen gegeben. Hierzu gehören Kriterien zur Einbeziehung von Ufer- und Auenbereichen in die Ausweisung der Oberflächenwasserkörper und zur Notwendigkeit von Maßnahmen, wie der Wiederanbindung oder Strukturverbesserung der Auen. Schon bei der Beschreibung der Referenzbedingungen für einen Gewässertyp muss der gesamte Formenschatz der Aue berücksichtigt werden, sofern ein signifikanter Einfluss auf den Wasserkörper gegeben ist.
Auen sind demnach "insoweit Teil des Wasserkörpers, als ihnen direkt Bedeutung für die Ausprägung der biologischen Qualitätskomponenten zukommt, etwa als Laichplatz oder Lebensraum für Jungfische."
Kritisch sehen die Autoren die Empfehlungen der LAWA zur Beurteilung der Gewässerstruktur. Diejenigen Beeinträchtigungen der Hydromorphologie, die das Erreichen der Qualitätsziele für ein Gewässer gefährden, werden nach Maßgabe der LAWA-Arbeitshilfe nicht in ausreichendem Umfang ermittelt. Hier besteht Verbesserungsbedarf bei den Kartierverfahren.
Für Deutschland wurden 10 Flussgebietseinheiten festgelegt. Klicken Sie einfach auf den Namen des Einzugsgebietes um weitere Informationen (z.B. Kontakte in den Einzugsgebieten) zu erhalten.
Quelle: Umweltbundesamt, Juni 2004
Die Markierung und Kennzeichnung der außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegenden Teile internationaler Flussgebietseinheiten dienen lediglich der Veranschaulichung und lassen Festlegungen anderer Staaten sowie internationale Abkommen unberührt.
Die Flussgebietseinheiten und deren Bewirtschaftung
Von der Definition der Flussgebietseinheit zum Bewirtschaftungsplan
Einen zentralen Punkt der EG-Waserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) stellen die Verwaltung und Bewirtschaftung der Gewässer nach Flusseinzugsgebieten dar.
Hierzu müssen Flussgebietseinheiten definiert werden, zu denen neben den oberflächlichen Wasserläufen von der Quelle bis zur Mündung und allen Landoberflächen auch das verbundene Grundwassersystem gehört. Künftig sollen dann alle Nutzungen und Eingriffe, die im Zusammenhang mit einem so definierten Flusseinzugsgebiet stehen, koordiniert mit Hilfe von Bewirtschaftungsplänen vonstatten gehen. Das heißt, die gesamte Planung spielt sich auf der Ebene der Flussgebietseinheiten ab.
Die Mitgliedsstaaten müssen entsprechend der EG-WRRL für jede Flussgebietseinheit eine verantwortliche Behörde benennen. Sie erstellt die Pläne und führt sie aus.
Für internationale Flussgebietseinheiten müssen sich die Mitgliedsstaaten um die Erstellung eines gemeinsamen internationalen Bewirtschaftungsplans bemühen.
Die Rolle der Verbände bei diesem Prozess
NGOs sollten für die Bewirtschaftungspläne detaillierte Teilpläne (z. B. jeweils für das Einzugsgebiet eines Zuflusses) einfordern, um die Entscheidungen transparenter werden zu lassen und das Interesse der Bürger für die Thematik zu erhöhen. Für weitere Informationen zur Thematik Partizipation klicken Sie bitte hier.
Zeitplan für die Bewirtschaftungspläne
Zu den Standgewässern werden Gewässer gezählt, die sich aufgrund ihrer Wasseraufenthaltszeit von Fließgewässern unterscheiden. Ein See ist eine allseitig umschlossene Wasseransammlung in einer Vertiefung der Erdoberfläche. Seen können durchflossen sein, jedoch werden diese nur dann als Standgewässer betrachtet, wenn eine theoretische Aufenthaltszeit von drei Tagen nicht unterschritten wird. Gewässer mit einer Verweildauer von 3 bis 30 Tagen werden als Flussseen bezeichnet.
Natürliche Seen sind in Deutschland sehr ungleich verteilt. Sie werden den einzelnen Flussgebietseinheiten zugeordnet, in denen sie liegen. Die meisten natürlichen Seen befinden sich in den Jungmoränengebieten der norddeutschen Tiefebene, im Alpenvorland und in den Alpen. 26 Seen erstrecken sich über eine Fläche von mehr als 10 Quadratkilometer. Von den mehr als 12 000 natürlichen Seen in Deutschland sind etwa 750 größer als 50 Hektar und somit für die Erfassung und Bewertung nach der EG-WRRL relevant. Die größten natürlichen Seen sind der Bodensee und die Müritz. Darüber hinaus gibt es in den Mittelgebirgen eine Vielzahl an künstlichen Seen, zu denen in Deutschland hauptsächlich Baggerseen einschließlich Tagebaurestseen sowie Talsperren und Flachlandspeicher zählen. Genaugenommen sind Talsperren erheblich veränderte Fließgewässer, die durch die Aufstauung den Charakter eines Fließgewässers verloren haben und deshalb die Gewässerkategorie wechseln.
Natürliche Seen und die WRRL
In der Wasserrahmenrichtlinie werden Seen als stehende Binnenoberflächengewässer definiert. Innerhalb dieser Gewässerkategorie existieren unterschiedliche Typen, welche die Grundlage für die Bewertung des Gewässerzustands bilden. Zur Abgrenzung der Seentypen werden geographische, topographische, geologische, hydrologische und morphometrische Kenngrößen verwendet.
Haupttypen natürlicher Seen größer als 50 Hektar nach LAWA-Musterverordnung
Die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat im Rahmen der Erarbeitung der Musterverordnung zur Umsetzung der Anhänge II und V der WRRL natürliche Seen größer als 50 Hektar typisiert. Nach dem Entwurf der Musterverordnung vom 02. Juli 2003 lassen sich zehn Haupttypen für Seen natürlicher Entstehung sowie weitere vier Gewässertypen der Mittelgebirgsregion, die fast ausschließlich Talsperren enthalten, den drei Ökoregionen zuordnen. Auf Grund der klimatischen, geologischen und naturräumlichen Situation innerhalb dieser Ökoregionen sind die Seen hinsichtlich Morphologie, Mischungsverhalten und trophischem Grundzustand zu unterscheiden. Wesentliche Kriterien sind danach: Größe, Kalzium-Konzentration als Maß für die geochemischen Verhältnisse des Einzugsgebietes, das Verhältnis von Einzugsgebietsgröße zu Seevolumen als Maß für den Einfluss des Einzugsgebietes auf den Wasser- und Stoffhaushalt des Sees (Volumenquotient) sowie die Schichtungseigenschaften für die morphometrische und stoffliche Charakterisierung des Sees.
Typ 1: |
kalkreicher*, ungeschichteter Voralpensee mit relativ großem |
Typ 2: |
kalkreicher, geschichteter*** Voralpensee mit relativ großem |
Typ 3: |
kalkreicher, geschichteter Voralpensee mit relativ kleinem |
Typ 4: |
kalkreicher, geschichteter Alpensee mit relativ kleinem oder |
Typ 5: |
kalkreicher, geschichteter Mittelgebirgssee mit relativ großem |
Typ 6: |
kalkreicher, ungeschichteter Mittelgebirgssee mit relativ großem |
Typ 7: |
kalkreicher, geschichteter Mittelgebirgssee mit relativ kleinem |
Typ 8: |
kalkarmer, geschichteter Mittelgebirgssee mit relativ großem |
Typ 9: |
kalkarmer, geschichteter Mittelgebirgssee mit relativ kleinem |
Typ 10: |
kalkreicher, geschichteter Tieflandsee mit relativ großem |
Typ 10.a: |
geschichteter Grundwasser- oder Quellsee mit großem |
Typ 10.b: |
geschichteter Fließsee, Volumenquotient größer als 5 bis 50 |
Typ 11: |
kalkreicher, ungeschichteter Tieflandsee mit relativ großem |
Typ 11.a: |
flacher Grundwassersee mit großem Einzugsgebiet oder |
Typ 11.b: |
flacher Fließsee, Volumenquotient 26 bis 140 |
Typ 12: |
kalkreicher, ungeschichteter Tieflandsee mit relativ großem |
Typ 13: |
kalkreicher, geschichteter Tieflandsee mit relativ kleinem |
Typ 13.a: |
oligotropher Grundwassersee mit großem Hypolimnion |
Typ 13.b: |
schwach mesotropher Grundwasser- oder Quellsee mit |
Typ 14: |
kalkreicher, ungeschichteter Tieflandsee mit relativ kleinem |
* |
kalkreiche Seen: Ca2+ > oder = 15 mg/l; kalkarme Seen: Ca2+ < 15 mg/l |
** |
relativ großes Einzugsgebiet: Verhältnis der Fläche des oberirdischen Einzugsgebietes (mit Seefläche) zum Seevolumen (Volumenquotient VQ) > 1,5 m²/m³ relativ kleines Einzugsgebiet: VQ < oder = 1,5 m²/m³ |
*** |
es wird empfohlen, einen See als geschichtet einzuordnen, wenn die thermische Schichtung an der tiefsten Stelle des Sees über mindestens 3 Monate stabil bleibt |
Weitere Gewässertypen lassen sich mit dem vorliegenden Typisierungssystem nicht erfassen und werden zunächst unter der Rubrik Sondertypen geführt. Zu den Sondertypen natürlicher Seen zählen Moorseen, Strandseen und Altarme. Sondertypen künstlicher Seen sind Sand- und Kiesbaggerseen, Braunkohletagebaurestseen, ferner Torfstiche, Kreidebrüche, Lehm- und Tongruben sowie Fischteiche, Mühlenstaue und Flachspeicher.
Einteilung der Standgewässer nach dem Trophiesystem
Die trophische Bewertung von Standgewässern erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach einer im Jahre 1998 von der LAWA erstellten Richtlinie. Die Grundlage dieses Bewertungssystems bildet neben den Arbeiten von THIENEMANN (1914, 1915), NAUMANN (1921, 1932) und VOLLENWEIDER (OECD 1982) auch der Fachbereichsstandard TGL 27885/01 "Nutzung und Schutz der Gewässer – stehende Binnengewässer - Klassifizierung" der ehemaligen DDR aus dem Jahre 1982.
Das Bewertungssystem der LAWA eignet sich für eine Ersteinschätzung und trophische Bewertung vieler Seen, reicht für eine eingehende limnologische Beurteilung jedoch nicht aus. Diese Richtlinie kann somit nicht als Grundlage für eventuelle Sanierungsmaßnahmen von belasteten Standgewässern dienen, da eine exakte limnologische Untersuchung erfolgen muss, um die Ursachen der Gewässerbelastung zu analysieren und das Sanierungsziel zu definieren.
In der LAWA-Richtlinie werden zwei Gewässerzustände definiert: der Ist- und der Referenz-Zustand. Der Ist-Zustand entspricht dem aktuellen, messbaren trophischen Zustand, während der Referenzzustand den potentiell natürlichen Zustand eines Gewässers darstellt. Durch den Vergleich von Ist- und Referenzzustand ist eine abschließende Bewertung des Gewässers nach rein ökologischen Gesichtspunkten möglich.
Zur Ermittlung des Ist-Zustandes werden die Parameter Sauerstoff, Chlorophyll a und Sichttiefe sowie der Gehalt an Gesamtphosphor herangezogen. Die Beschränkung auf den Gesamtphosphor ist damit zu begründen, dass die meisten Standgewässer phosphorlimitiert sind und Phosphor somit einen entscheidenden Einfluss auf die Trophie hat. Andererseits eignen sich Stickstoffverbindungen nicht zur Trophieklassifizierung, da der Stickstoff-Haushalt der Gewässer gegen die Atmosphäre offen ist und somit durch Sanierungsmaßnahmen schlecht beeinflussbar ist.
In Seen kommen unter natürlichen Bedingungen Trophiegrade von nährstoff- und humusarm oligotroph bis nährstoffreich eutroph vor. Der Zustand hypertroph kennzeichnet den höchsten Trophiegrad und kommt unter naturnahen Bedingungen nur selten vor.
Zur Bewertung des aktuellen Trophiezustandes muss ein Vergleich mit dem potenziell natürlichen Trophiezustand (Referenzzustand) gemacht werden. Dieser beschreibt den Zustand eines Gewässers, welcher sich ohne anthropogene Einflüsse nur aufgrund von geographischen, hydrologischen, topographischen und morphometrischen Charakteristika einstellen würde. Stimmen trophischer Ist- und Referenzzustand überein, ergibt sich die Bewertungsstufe I. Bei Bewertungsstufe II, die dem "guten ökologischen Zustand" entspricht, unterscheiden sich beide Größen um einen Trophiegrad. Abweichungen von mehr als einem Trophiegrad (entspricht Bewertungsstufen III bis V) führen dazu, dass die Zielerreichung unwahrscheinlich ist.
Typisierung nach der Entstehung
Neben der Typisierung nach dem Nährstoffgehalt (Trophie) können Seen auch nach ihrer Entstehung unterschieden werden. Glaziale Seen
Sie verdanken ihre Entstehung der Eiszeit und sind relativ jung, das heißt jünger als 20 000 Jahre. Gletscher und Schmelzwasser formten Becken und Rinnen, die den Seen ihre heutige Gestalt gaben zum Beispiel Eisrandstauseen: Chiemsee; Zungenbeckenseen: Starnberger See; Toteisseen: Stechlinsee; eiszeitliche Rinnenseen: Zansen, Schmaler Luzin; Karseen: Tititsee und Mummelsee. Tektogene Seen
Die Vertiefungen sind im Zusammenhang von Prozessen entstanden, die das Gefüge und die Lagerungsverhältnisse der Erdkruste verändert haben. In Rissen, Grabenbrüchen und Senken konnten sich im Laufe der erdgeschichtlichen Entwicklung Wasseransammlungen bilden zum Beispiel Lac d'Annecy (Frankreich). Sie sind oft sehr tief und sehr alt. Vulkanogene Seen
Durch vulkanisch bedingte Aktivitäten (Prozesse, die mit aufsteigendem Magma zusammenhängen) können in erloschenen Gipfelkratern oder Explosionstrichtern Seen entstehen, zum Beispiel Kraterseen: Winsborn am Moselberg; Maare bzw. Explosionskraterseen: Laacher See.
Auch geomorphologische Prozesse der Verwitterung (Lösungsverwitterung auf Kalk, Gips oder Dolomit), große Sedimentverlagerungen (Bergstürze, Abschnürung von Meeresbuchten), Verlagerung von Flussläufen (Altwasser, Altarme etc.) können Ausgangspunkt für die Seenentwicklung sein.
Künstliche Gewässer (verlinken mit Oberflächengewässer / künstliche und erheblich veränderte Gewässer) wie Baggerseen sind in den einst seenlosen Flussauen von Rhein, Main, Weser und Elbe durch den Abbau von Rohstoffen wie Kiese, Sande und Tone sowie in Gebieten von großen Straßenbauprojekten und Kanalbauten entstanden. In den Folgelandschaften ehemaliger Braunkohlereviere haben sich Restseen mit teilweise erheblichen Wasserqualitätsproblemen entwickelt. Talsperren als Trinkwasserspeicher für Ballungsräume und zur Regulierung des Wasserabflusses sind vor allem in den Mittelgebirgen (Sauerland, Harz oder Thüringer Wald) entstanden. Ihre Hauptbecken sind Zweckgewässer und von starken Wasserschwankungen geprägt. (www.seen.de)
Netzwerk Lebendige Seen Deutschland
Natürliche Seen und Feuchtgebiete mit ihren Wassereinzugsgebieten gehören zu den wichtigsten und gleichzeitig am stärksten bedrohten Lebensräumen in Deutschland. Sie werden durch Düngemittel und Pestizide aus der Landwirtschaft und ungeklärte Abwässer belastet, durch Uferverbauung beeinträchtigt, durch Siedlung, Wassersport und Fischerei übernutzt und in manchen Fällen sogar trockengelegt. In vielen Seenregionen wurden bereits erfolgreiche Projekte zur Lösung solcher Problemstellungen realisiert. Das Netzwerk Lebendige See Deutschland schafft eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und den Wissenstransfer. Modellprojekte zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung in Seenregionen werden gemeinsam entwickelt und umgesetzt. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die Information von Bürgern, relevanten Interessengruppen und Medien.
Am 15. September 2009 startete das Netzwerk Lebendige Seen Deutschland mit einer Auftaktveranstaltung am Starnberger See. Zu den ersten Maßnahmen gehörten ein Auwaldprojekt und eine Initiative zur Förderung von blühenden Bienenweiden am Bodensee. Das Netzwerk Lebendige Seen Deutschland besteht aus zehn Partnerseen sowie weiteren drei potentiellen Partnerseen in Deutschland. Renommierte Organisationen wie der Deutsche Olympische Sportbund und das Institut für Seenforschung in Langenargen als wissenschaftlicher Partner haben sich dem Netzwerk angeschlossen. Die GRÜNE LIGA gehört zu den Gründungsmitgliedern. Der Global Nature Fund (GNF) betreut sowohl die Koordinationsstelle des internationalen Living Lakes Netzwerkes als auch die des deutschen Ablegers Netzwerk Lebendige Seen Deutschland.
Das Netzwerk will den kontinuierlichen Erfahrungsaustausch zwischen Akteuren verschiedener Seenregionen unterstützen. Hierzu sind unter anderem Foren zum Seen- und Klimaschutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt eingerichtet worden. Außerdem will das Netzwerk verstärkt mit Wassersport- und Angelverbänden sowie mit Fischern zusammenarbeiten. Das Netzwerk Lebendige Seen Deutschland wird von der Anton & Petra Ehrmann-Stiftung gefördert. Zur Gründungsveranstaltung des Netzwerks Lebendige Seen Deutschland steht ein Video zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Netzwerk Lebendige Seen Deutschland finden Sie hier.
Die Kategorisierung innerhalb der EG-Wasserrahmenrichtlinie
Da die hydromorphologischen Parameter nicht nur den "sehr guten ökologischen Zustand" charakterisieren sollen, sondern in allen Gewässern das Erreichen einer für den "guten ökologischen Zustand" notwendigen Artenvielfalt unterstützen sollen, müssen die hydromorphologischen Qualitätskomponenten im Zusammenhang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) eine biologische Artenvielfalt zulassen, die nur "geringfügig" vom ungestörten Zustand abweicht.
Für Talsperren u. ä. Verbauungen würde das heißen, dass der hydromorphologische Zustand keinen "guten ökologischen Zustand" zuließe, wenn nicht Veränderungen oder gar die Beseitigung der Verbauungen vorgenommen würden.
Die EG-WRRL hat, um auch schwerwiegend physisch veränderte Gewässer zu berücksichtigen, die Kategorie der "künstlich und erheblich veränderten Gewässer" eingeführt.
Ziel der EG-WRRL für künstliche und erheblich veränderte Gewässer
Für künstliche und vom Menschen stark veränderte Gewässer wird der verschlechterte strukturelle Zustand in die Referenzdefinition des "maximalen ökologischen Potenzials" einbezogen. Da sich die Zieldefinition des "guten ökologischen Potentials" von dieser Referenz ableitet (in Analogie zur Definition des "guten Zustands" aus dem "sehr guten Zustand"), können die Sanierungsziele je nach Ausbauzustand des Gewässers erheblich unter dem "guten Zustand" liegen. So kann bei entsprechend starker Verbauung ein "mäßiger Zustand" dem "guten Potential" entsprechen .
Die europäischen Umweltverbände fordern strenge Maßstäbe für die Ausweisung solcher Gewässer. Ansonsten könnten die Mitgliedsländer gut 90 Prozent ihrer Gewässer als stark verändert deklarieren, da diese Festlegung in ihrem Ermessen liegt. Damit würde sich die Rahmenrichtlinie selbst matt setzen und könnte örtlich sogar zu einer Verschlechterung der Situation führen. Allerdings sieht die Richtlinie vor, auch bei vorhandener nachhaltiger Gewässernutzung Maßnahmen zu ergreifen, die umweltschädliche Auswirkungen verhindern und die biologische Durchgängigkeit verbessern.
Für die Einstufung von Oberflächengewässern als vom Menschen schwer verändert bedarf es klarer Regeln. (Bundes-)wasserstraßen fallen z.B. nur dann in diese Kategorie, wenn die Überführung in den guten Zustand mit erheblichen Beeinträchtigungen der Schiffahrt verbunden wäre. Allgemein gilt auch dann: wenn die mit dem ausgebauten Zustand verfolgten Ziele mit einer praktikablen Alternativ-Lösung, wesentlich umweltverträglicher erreicht werden können, darf der Ausnahmetatbestand "erheblich verändert" nicht angewendet werden. Diese und einige weitere Bestimmungen werden bundesweit über die Flußgebietsgrenzen hinweg einheitlich geregelt, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Tagebau-Restseen
In den Folgelandschaften ehemaliger Braunkohlereviere entstehen Restseen mit teilweise beträchtlichen Ausmaßen. Einige werden nach Abschuss der Flutung zu den größten Seen Deutschlands gehören. Wesentliche Charakteristika von Tagebaurestseen, die sie von natürlichen Seen unterscheiden, sind vor allem ihre landschaftsuntypische Morphologie (meist steile Ufer, im Bereich der Uferlinie bergtechnisch abgeflacht, sehr große morphologische Vielfalt) und die in den meisten Seen zu beobachtende starke Versauerung. Geogene Versalzungserscheinungen und anthropogene Kontaminationen des Seewassers durch Altlasten, Deponien oder Industrierückstände sind meist von untergeordneter Bedeutung. Durch Flutungsmaßnahmen können auch Eutrophierungsprobleme auftreten. Durch Einstellung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen füllen sich die nach dem Bergbau verbleibenden Hohlformen eigenständig mit Grundwasser. Dieser Vorgang wird als Eigenflutung bezeichnet. Das Erreichen eines ausgeglichenen Wasserspiegels im Tagebausee und im umgebenden Grundwasser dauert je nach den hydrogeologischen Umgebungsbedingungen Jahre oder gar Jahrzehnte. Da die Eigenflutung zwangsläufig einen Vorlauf des Grundwasseranstiegs gegenüber dem Seewasserspiegel bedeutet, gehen mit der Eigenflutung häufig Rutschungen an den unbefestigten Kippenböschungen einher. Die Rutschungen können Dimensionen bis zu mehreren Millionen Kubikmetern erreichen. Ein weiteres Problem besteht in den häufig sehr hohen Salz-, Metall-, Aciditäts- und Sulfatgehalten des Wassers. Standhaftigkeit der Böschungen und Wasserbeschaffenheit bestimmen maßgeblich das Nutzungspotenzial eines entstehenden Tagebausees. Die Flutung der Tagebaurestlöcher mit Oberflächenwasser verbessert die geotechnische Sicherheit während der Flutungsphase deutlich, weil häufig ein Vorlauf des Seewasserspiegels gegenüber dem Grundwasserspiegel erreicht wird. Die Fremdflutung der Tagebaurestlöcher kann die Wasserbeschaffenheit versauerter Tagebauseen vorteilhaft beeinflussen.
Referenzgewässer und Einordnung von Gewässern entsprechend der Referenzbedingungen
Für die Oberflächengewässer - voraussichtlich 20 Fließgewässerarten und 14 Seentypen - und für Küsten- und Übergangsgewässer gilt es, Referenzgewässer zu finden, die ein vom Menschen nahezu unbeeinflusstes Ökosystem aufweisen; ein – zumindest für große Tieflandflüsse in Deutschland – nicht ganz einfaches Unterfangen.
Von diesen Referenzbedingungen (= 1) wird für jeden Gewässertyp der gute Zustand abgeleitet. Faustregel: Faktor 0,8 darf für kein Kriterium unterschritten werden. Auch für die Einstufung von Oberflächengewässern als vom Menschen schwer verändert bedarf es klarer Regeln. (Bundes-) Wasserstraßen fallen z. B. nur dann in diese Kategorie, wenn die Überführung in den guten Zustand mit erheblichen Beeinträchtigungen der Schifffahrt verbunden wäre. Allgemein gilt auch dann: wenn die mit dem ausgebauten Zustand verfolgten Ziele mit einer praktikablen Alternativlösung wesentlich umweltverträglicher erreicht werden können, darf der Ausnahmetatbestand "schwer verändert" nicht angewendet werden. Diese und einige weitere Bestimmungen werden bundesweit über die Flussgebietsgrenzen hinweg einheitlich geregelt, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Komponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands für Oberflächengewässer
Die Komponenten für die Einstufung der Oberflächengewässer in Zustandsklassen finden Sie unter Monitoring.
Grundlage für die Bewertung des Gewässerzustands: Monitoring
Zur Bewertung der Beschaffenheit der aquatischen Ökosysteme müssen Messnetze für Oberflächengewässer und Grundwasser eingerichtet werden. Die Überwachung sollte auf einheitlichen Parametern basieren, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen. Dabei wird für die Zusammenstellung und Bewertung aller in einem Einzugsgebiet festgestellten anthropogenen Belastungen (in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Zeitspanne bis 2004) überwiegend auf die vorhandenen Kenntnisse über die Gewässer und die vorliegenden Überwachungsdaten zurückgegriffen.
Auf Grundlage der ermittelten signifikanten Belastungen sollen schließlich Maßnahmen entwickelt werden, um den "guten (ökologischen/chemischen) Zustand" der aquatischen Ökosysteme zu schützen bzw. gegebenenfalls herzustellen. Bis 2006 müssen die Messnetze vollständig aufgebaut sein. Dann erfolgt ein kontinuierliches Monitoring, um die Wirksamkeit der festgesetzten Maßnahmen hinsichtlich der Erreichung des angestrebten Ziels zu prüfen. Dafür sind bestehende Monitoring-Programme an die Erfordernisse der Wasserrahmenrichtlinie anzupassen bzw. neue Programme zu entwickeln.
Parameter
Die relevanten Komponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands der Gewässer sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Biologische Qualitätskomponenten |
||
Flüsse und Seen |
Übergangsgewässer |
Küstengewässer |
Phytoplankton, |
Phytoplankton, |
Phytoplankton, |
Hydromorphologische Qualitätskomponenten |
||
Flüsse und Seen |
Übergangsgewässer |
Küstengewässer |
Wasserhaushalt, |
Wasserhaushalt, |
Tidenhub, |
Physikalisch-Chemische Qualitätskomponenten |
||
Allgemeine Bedingungen |
Flüsse und Seen |
Übergangsgewässer und Küstengewässer |
|
Nährstoffkonzentration, |
Nährstoffkonzentration, |
Spezifische synthetische und nichtsynthetische Schadstoffe |
Stoffe gemäss Anhang X (prioritäre Stoffe) und Stoffe, die in signifikanten Mengen eingeleitet werden |
Stoffe gemäss Anhang X (prioritäre Stoffe) und Stoffe, die in signifikanten Mengen eingeleitet werden |
Leitlinie zur Überwachung der aquatischen Ökosysteme
Die EU-Wasserdirektoren beschlossen Ende 2002 eine gemeinsame Leitlinie bezüglich der Überwachung der aquatischen Ökosysteme im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie.