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Exkurs: Gesetze

Europarecht

Als rechtliche Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie ist in erster Linie die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ kurz Umgebungslärmrichtlinie zu nennen. Sie ist die Grundlage für die Umsetzung in das deutsche Recht. In der Umgebungslärmrichtlinie werden eine Anlaufphase sowie eine erste und eine zweite Phase vorgegeben. Die beiden Phasen beinhalten unterschiedlich betroffene Gebiete, die von der Verkehrsmenge und den Einwohnerzahlen der Ballungsräume abhängen.  

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Termine

Naturmarkt Tharandter Wald
21 Februar 2026
09:00 - 13:00
Dialog an der Wuhlemündung
24 Februar 2026
15:00 - 17:30
Dialogveranstaltung am Groß Glienicker See
25 Februar 2026
16:00 - 18:00
Sprechstunde Stadtbegrünung
26 Februar 2026
17:00 - 18:00

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