Als rechtliche Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie ist in erster Linie die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ kurz Umgebungslärmrichtlinie zu nennen. Sie ist die Grundlage für die Umsetzung in das deutsche Recht. In der Umgebungslärmrichtlinie werden eine Anlaufphase sowie eine erste und eine zweite Phase vorgegeben. Die beiden Phasen beinhalten unterschiedlich betroffene Gebiete, die von der Verkehrsmenge und den Einwohnerzahlen der Ballungsräume abhängen.
Am 25.04.2012 fand in Magdeburg die Tagung "Umgebungslärmrichtlinie und Aktionsplanung konkret – Chancen und Fallstricke" der GRÜNEN LIGA e.V. und des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt statt. Jetzt stehen die Folien der einzelnen Vorträge zur Verfügung.
Am 25. April 2012 lädt die GRÜNE LIGA zum Seminar "Umgebungslärmrichtlinie und Aktionsplanung konkret – Chancen und Fallstricke" in Magdeburg ein.
Am 21.02.2012 fand im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin der Workshop "Leuchttürme der Umgebungslärmrichtlinie" der GRÜNEN LIGA e.V. statt. Jetzt stehen die Folien der einzelnen Vorträge zur Verfügung.
Am 21.02.2012 veranstaltet die GRÜNE LIGA e.V. einen Workshop unter dem Titel "Leuchttürme der Umgebungslärmrichtlinie". Beginn ist um 10:00 Uhr im Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin.