Für die zweite Phase der Umgebungslärmrichtlinie hat die GRÜNE LIGA gute Beispiele zu verschiedenen Aspekten der Aktionsplanung, Verwaltung und Umsetzung zusammengetragen. Die Beispiele stehen nachfolgend in Form jeweils vierseitiger Faltblätter zum Herunterladen zur Verfügung. Die Faltblätter können auch bei der Bundesgeschäftsstelle der GRÜNEN LIGA als Papierversion angefordert werden. Die Faltblätter wenden sich an alle Akteur*innen der Umgebungslärmrichtlinie. So können sich die Betroffenen über mögliche Maßnahmen informieren und die Verwaltungen über bereits in der Praxis realisierte gute Beispiele.
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Aktionsplanung |
Kommunale Vernetzung / Autobahnkonferenz Leuchtturm Nr. 17 Vernetzung und Informationsaustausch von Autobahnanrainerkommunen zur Bündelung gemeinsamer Interessen sowie zur Beschleunigung der Umsetzung notwendiger Maßnahmen
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Leuchtturm Nr. 16 Frühzeitige Bürgermitwirkung bei der Ausarbeitung strategischer Lärmminderungspläne |
Leuchtturm Nr. 13 Ruhe, Ruhiges Gebiet, Schutz vor Zunahme des Lärms, Naturschutz |
Leuchtturm Nr. 09 Die EG-Umgebungslärmrichtlinie enthält eine sehr wichtige Neuerung: Erstmals ist hier eine rechtsverbindliche Vorschrift zu finden, die eine effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Planung fordert, um - nicht zuletzt dadurch - bestehende Lärmprobleme zu regeln. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den übrigen Beteiligungsvorschriften, im deutschen Recht - etwa im Verwaltungsverfahrengesetz (VwVfG) oder im Baugesetzbuch (BauGB). Viele deutsche Behörden werden diesem neuen Anspruch jedoch nicht gerecht, weil sie die Öffentlichkeit eben nicht an der Planung mitwirken lassen und Beteiligungsschritte weiterhin so organisieren, dass gegenüber behördlichen Vorstellungen nur geringe Veränderungen erwünscht sind. |
Umsetzung |
Lärmminderung mittels Reduzierung der Kfz-Verkehrsflächen Leuchtturm Nr. 02 Reduzierung der Kfz-Verkehrsflächen zugunsten von Radfahrstreifen an |
Leuchtturm Nr. 07 In Ingolstadt werden seit dem Jahr 2005 lärmmindernde Fahrbahnbeläge mit Erfolg auf Hauptverkehrsstraßen eingesetzt. Besonders die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass inzwischen ohne nennenswerten Mehraufwand und Mehrkosten beim Straßenbau spürbare Lärmminderungen erzielt werden können und die Anlieger*innen die Reduzierung des Straßenverkehrslärms überaus positiv und dankbar aufnehmen.
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Leuchtturm Nr. 01 Schallschutzschutzwände in Städten sind für Stadtplaner*innen ein Gräuel, aber eine |
Leuchtturm Nr. 10 Im Sinne eines integrierten Ansatzes sind neben dem Umsetzen baulicher Lärmminderungsmaßnahmen Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Bevölkerung eine lärmarme (kraftfahrzeug-reduzierte) Mobilität ermöglichen. Hierzu ist besonders eine Veränderung der Verkehrsmittelwahl zugunsten des Umweltverbundes (Fuß, Rad und ÖPNV) unabdingbar. |
Verkehrsberuhigung in der Innenstadt Leuchtturm Nr. 03 Vor Einführung der geänderten Verkehrsorganisation in der Köpenicker Altstadt wurde in der Straße Alt-Köpenick 1998 ein DTV (Kfz in 24 h) von 12.500 ermittelt. Die Fahrzeuge verursachten einen gemittelten Schalldruckpegel von 68,5 dB (A) tags und von 63,8 dB (A) nachts. |
Leuchtturm Nr. 11 Die Reduzierung des Geschwindigkeitsniveaus bildet eine effektive und vor allem kurzfristig mit geringem finanziellen Aufwand realisierbare Maßnahme zur Lärmminderung. So sind zum Beispiel die Effekte einer Absenkung des Geschwindigkeitsniveaus um 20 km/h vergleichbar mit denen einer Halbierung der Verkehrsmenge des betreffenden Straßenzuges. |
Geschwindigkeitsbegrenzung im Hauptstraßennetz Leuchtturm Nr. 04 Wie in allen großen Städten und Ballungsräumen verursacht auch in Berlin der Kraftfahrzeugverkehr hohe Umweltbelastungen. Neben der Problematik der Luftschadstoffbelastung ist es besonders die hohe Verkehrslärmbelastung, deren Reduzierung zunehmend von den betroffenen Anwohner*innen, aber auch durch neue Rechtsvorschriften gefordert wird.
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Verwaltung |
Erfolgsfaktoren für die Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktionsplänen Leuchtturm Nr. 12 Lärmminderung, Luftreinhaltung, Verkehrssicherheit, Schulwegsicherung, Gesundheit, Klimaschutz, Immobilienwerte, Kosten-Nutzen-Analyse für Lärmaktionspläne |
Fahrradförderung durch Radverkehrsstrategie Leuchtturm Nr. 05 Steigerung Radverkehrsanteil, Modal Split, lebenswerte Stadt, Unfallhäufigkeit |
Kosten-Nutzen-Analyse Leuchtturm Nr. 08 Zu den Mindestanforderungen an Lärmaktionspläne gehört gemäß Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie auch die Angabe finanzieller Informationen, falls solche verfügbar sind. Explizit genannt werden die (zur Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans erforderlichen) Finanzmittel, eine Kostenwirksamkeitsanalyse und eine Kosten-Nutzen-Analyse. Mit dem Lärmaktionsplan (LAP) Norderstedt konnte schon früh gezeigt werden, dass die dafür benötigten Angaben verfügbar sind und dass die Benennung der finanziellen Informationen sehr hilfreich ist. Diese Chance wird erst selten genutzt.
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