Die Umweltministerkonferenz will auf ihrer nächsten Sitzung einen Vorstoß zur Änderung des umstrittenen Bundesbergrechts diskutieren. Auf Initiative des Landes Rheinland-Pfalz berät das Ländergremium vom 24. bis 26. November über den Antrag „Bundesberggesetz fit machen für die Anforderungen des 21. Jahrhunderts“ . Die konkreten Inhalte sind noch nicht bekannt.
Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA begrüßt grundsätzlich die Initiative. Die Novellierung des Bundesberggesetzes ist eine lange bekannte Forderung der Umweltbewegung, die nichts an ihrer Aktualität verloren hat: „Eine Änderung des Bundesberggesetzes ist nicht etwa durch den Kohleausstieg hinfällig geworden. Noch immer drohen Enteignungen durch Kohletagebaue, aber auch für den Abbau mineralischer Rohstoffe. Der Rohstoffabbau muss in einem modernen Fachplanungsrecht geregelt werden“, sagt der Bundesvorsitzende der GRÜNEN LIGA René Schuster.
„Es brodelt gewaltig an vielen Orten in Deutschland. Der industrielle Abbau von Sand, Kies, Gips und anderen Gesteinen sorgt für die Zerstörung unwiederbringlicher Natur und Landschaften auf Kosten nachfolgender Generationen“, berichtet Ulrich Wieland von der Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau der GRÜNEN LIGA: „Von Sachsen bis Brandenburg und Thüringen, von Baden-Württemberg bis Nordrhein-Westfalen – es gibt kaum ein Bundesland, wo Menschen nicht gegen die Interessen der Rohstoffindustrie aufbegehren.“
Heinz-Herwig Mascher, Vorstand der GRÜNEN LIGA-Brandenburg mahnt, dass eine Änderung des Bergrechts unbedingt auch den Verzicht auf den Abbau in Schutzgebieten beinhalten muss: „Die Novellierung des Bundesbergrechts muss endlich explizit den Bergbau in bestehenden, sowie beantragten Schutzgebieten nach EU-, Bundes- und Landesrecht untersagen. Um die Schutzgebiete in ihrer Funktion nicht auszuhöhlen, müssen Mindestabstände, also Pufferzonen zwischen Abbauflächen und den geschützten Gebieten festgeschrieben werden“, fordert Mascher.
Besonders im Süden von Brandenburg gibt es seit Jahren einen erbitterten Kampf der Menschen vor Ort gegen fast übermächtige Kieskonzerne. Allein im Raum Mühlberg/Elbe (Landkreis Elbe-Elster) will die Industrie hunderte von Hektar Land abbaggern.
Hintergrund Bundesberggesetz
Das Bundesberggesetz ist ein Relikt vergangener Zeiten. So wurde etwa die Möglichkeit der Zwangsenteignung („bergrechtliche Grundabtretung“) bewohnter Grundstücke in den 1930er Jahren als Vorbote einer Kriegswirtschaft in das Gesetz eingefügt und besteht bis heute. Das Bundesverfassungsgericht musste das Gesetz im Jahr 2013 entgegen seinem Wortlaut auslegen, um es als (gerade noch) vereinbar mit dem Grundgesetz anzusehen. Trotz des Kohleausstiegsgesetzes drohen bei mehreren Braunkohletagebauen (Tagebau Garzweiler in NRW, Tagebau Nochten in Sachsen) noch immer Grundabtretungsverfahren. Doch auch beim Abbau mineralischer Rohstoffe, wie Sand, Kies oder Gips kommt es oft zu Konflikten aufgrund des antiquierten Bergrechts. Bei einem bundesweiten Treffen der von Gesteinsabbau betroffenen Initiativen wurde mit der „Erfurter Erklärung“ bereits im August 2020 ein Forderungskatalog verabschiedet, der als ersten Punkt die Novellierung des Bundesberggesetzes nennt. Vorschläge zur Novellierung des Gesetzes wurden seit Jahren in Gutachten und Forschungsprojekten erarbeitet. Die von der Großen Koalition im Frühjahr 2021 im Eilverfahren durchgesetzten Änderungen haben den grundsätzlichen Novellierungsbedarf in keiner Weise angepackt.
Mehr Informationen
Tagesordnung: Vorläufige Tagesordnung der 68. Amtschefkonferenz (ACK) der 97. Umweltministerkonferenz (UMK)
https://www.umweltministerkonferenz.de/documents/vorlaeufige-68_ack-tagesordnung_1637143225.pdf
Erfurter Erklärung von Initiativen im Gesteinsabbau
https://www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/gesteinsabbau/964-erfurter-erklaerung-forderugskatalog