Kreditanstalt für Wiederaufbau
“Wir fördern den Umbau zu barrierearmen Wohnflächen: (1) aus beheizten Nichtwohnflächen, z.B. Gewerbeflächen (Umwidmung) (2) aus unbeheizten Räumen, z. B. dem Dachgeschoss (Wohnflächenerweiterung) (3) durch Wohnflächenteilung (Grundrissänderung) in einem bestehenden Wohngebäude, sofern dadurch eine neue barrierearme Wohneinheit entsteht