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Pressemitteilung: Aufweichen von Brandenburgs Klimazielen widerspräche Koalitionsvertrag

Der Umweltverband GRÜNE LIGA macht darauf aufmerksam, dass die laut Presseberichten geplante Aufweichung der brandenburgischen Klimaschutzziele zugunsten des Uraltkraftwerkes Jänschwalde klar dem rot-roten Koalitionsvertrag widerspräche.

Cottbus, 17.07.2017. Der Umweltverband GRÜNE LIGA macht darauf aufmerksam, dass die laut Presseberichten geplante Aufweichung der brandenburgischen Klimaschutzziele zugunsten des Uraltkraftwerkes Jänschwalde klar dem rot-roten Koalitionsvertrag widerspräche.

„Wenn der Koalitionsvertrag der Braunkohle zuliebe gebrochen wird, ist das für alle Politikbereiche ein verheerendes Signal. Wenn sich Konzerne mehr auf die Regierung verlassen können, als die Bürger auf den Koalitionsvertrag, dann ist die Demokratie insgesamt in Gefahr.“ sagt René Schuster von der GRÜNEN LIGA.

Laut dem rot-roten Koalitionsvertrag für die laufenden Legislaturperiode „soll der Ausstoß von Kohlendioxid bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990 um 72 Prozent gesenkt werden. Damit setzen wir die Energiestrategie 2030 weiter um und tragen maßgeblich zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes bei.“

Da die Energiestrategie einen Kabinettsbeschluss darstellt, ist sie ganz direkt dem Koalitionsvertrag verpflichtet.

Noch in der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 16.[nbsp]Mai hatte der für Energie zuständige Abteilungsleiter des Wirtschaftsministeriums sich zu den bisherigen Klimaschutzzielen bekannt:
„Berücksichtigt werden muss auch die CO2-Entwicklung. Brandenburg hält an seinen Zielen 2020, 2030 fest.“ (Protokoll der 90. Sitzung des Brandenburgischen Braunkohlenausschusses, S.5)

Die Aufweichung des Ziels von minus 72 auf minus 55 Prozent CO2 bis 2030 ist mit einem scheinbar gleich lautenden Bundesziel nicht vereinbar. Alle ernstzunehmenden Szenarien stimmen darin überein, dass der Stromsektor überproportional zur Erreichung der Klimaschutzziele betragen und innerhalb des Stromsektors insbesondere die Kohleverstromung sinken muss.

„Selbstverständlich müssen die Bundesländer mit hoher Kohleverstromung bis 2030 mehr prozentuale Reduktion erbringen, um die Klimaziele des Bundes zu ermöglichen. Sonst wären den Kohlekraftwerken zuliebe extreme Eingriffe in die Sektoren Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und Verkehr nötig. Im Fall eines im Jahr 2030 uralten Kraftwerkes Jänschwalde wäre das völlig absurd und den Betroffenen dieser Eingriffe auch nicht zu vermitteln.“ erklärt Schuster.

http://www.kein-tagebau.de/index.php/de/aktuell/318-aufweichen-von-brandenburgs-klimazielen-widerspraeche-koalitionsvertrag

Ansprechpartner:

René Schuster[nbsp][nbsp][nbsp] 0151-14420487

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