Diese Ausgabe des Alligators enthält unter anderem Artikel zu folgenden Themen:
- warum Veganer keinen Honig essen
- Projektvorstellung "Zusammen wachsen"
- Halbjahrestreffen der GRÜNEN LIGA
- Youth River Camp 2016
Der Interviewpartner dieser Ausgabe ist der Bundessprecher Uwe Driest.
Alligator August/September 2016 (11,2 MB)
Ihr solltet zunächst einmal genau herausfinden (z.B. Anfrage in der Gemeinde), welcher Verfahrensstand erreicht ist (Ist z.B. ein Planfeststellungsverfahren schon angelaufen? Wenn nein - wann wird die Auslegung der Unterlagen sein?). Das ist wichtig, um die Wahl der Mittel zu bestimmen. Vor dem Planfeststellungsverfahren ist es vor allem wichtig, politischen Druck zu erzeugen. Örtliche Presse, Fernsehen, Bundestagsabgeordnete und Bürgerversammlungen können ebenfalls wichtige Hilfestellung geben. Das weitere Vorgehen beim Planfeststellungsverfahren könnte so aussehen:
- Ihr erhaltet von Eurer Gemeinde oder einem Umweltverband (GRÜNE LIGA, BUND, NABU o.a.) die Ordner mit den Antragsunterlagen (die der jeweilige Landesverband in der Regel zur Stellungnahme vom Verfahrensträger zugeschickt bekommt). Denkt dabei aber bitte an die angegebenen Fristen. Falls Ihr diese nicht einhalten könnt, ist eine 14-tägige Fristverlängerung schriftlich zu beantragen. Das ist wichtig, um sozusagen die "Eintrittskarte" für das Erörterungsverfahren zu bekommen.
- Ihr arbeitet die Ordner mit Eurer - durch nichts ersetzbaren Ortskenntnis - mit Aufgabenteilung innerhalb der BI durch und stellt Argumentationen für Einwände zusammen. Oftmals werden in der Umweltverträglichkeitsprüfung solche Konfliktpunkte erwähnt. Diese liegen erfahrungsgemäß auf den Gebieten
- Staubimmission,
- Betriebs- und Transportlärm (auch auf den Zufahrtsstrecken, die meist im Betriebsplan-Verfahren gar nicht beachtet werden dürfen - nur im Raumordnungsverfahren)
- Abbauquoten: 3000 t/Tag bedeutet, dass 15 volle und 15 leere 40-Tonner mit ca. 20 t Nutzlast pro Stunde von z.B. früh um 6 Uhr bis nachmittags um 16 Uhr an Eurem (Schlafzimmer)fenster vorbeidonnern. Das entspricht einem LKW alle vier Minuten.
- Sprengungserschütterung,
- Trinkwasserbeeinflussung (bei Brunnenversorgung),
- Eingriffe in Biotope (Feuchtwiesen, offene Felsbildungen, Hecken, Streuobstwiesen usw.),
- Beeinflussung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen,
- Zerstörung von Forstflächen oder landwirtschaftlichen Erwerbsflächen (Arbeitsplätze!),
- Zerstörung von Lebensraum geschützter Arten,
- Lärm.
- Ihr verschickt diese Argumentationslisten an potentielle Unterstützer*innen bei den ca. 40 Trägern Öffentlicher Belange:
- Untere und Obere (bei Raumordnungsverfahren) Naturschutzbehörde
- Staatliches Umweltfachamt
- Anerkannte Naturschutzverbände des Landes (neben der GRÜNEN LIGA je nach Bundesland: BUND, NABU, u.U. Landesjagdverband, Schutzgemeinschaft deutscher Wald o.a.) und unterstützt so deren oft viel zu schwachen Kapazitäten mit gezielten Angriffspunkten. Diese schicken ihre eigenen Stellungnahmen, die Eure fachkundig ergänzen und autorisieren.
- Amt für Land- und Forstwirtschaft im Regierungspräsidium oder im Landratsamt
- ggf. Gemeinderat, Kreistag, Landtag
- Grundbesitzer*innen, Anlieger*innen, Landeigentümer*innen, Kindergärten, Schulen, Gesundheitseinrichtungen usw.
- Ihr tretet an alle Betroffenen heran: Das sind die, die unmittelbar durch den Abbau in ihren Rechten betroffen sind (Gesundheit, Leben, Besitz), um ihnen z.B. vorformulierte Mustereinwendungen zum Verfahren an die Hand zu geben. Es ist dabei wichtig, dass nur durch diese Einwendungen spätere Klagen oder auch sonstige Einflussnahme der Betroffenen möglich werden. Ohne schriftliche Einwendung mit Name und Adresse kann in der Regel niemand an der öffentlichen Erörterung teilnehmen oder irgendwelche Rechte geltend machen. Diese müssen termingerecht an das Oberbergamt oder das Regierungspräsidium (also den Verfahrensträger) geschickt werden.
- Ihr redet mit allen Unternehmer*innen, die durch den Bergbau u.U. in ihrer Existenz bedroht sind (Staub, Erschütterungen, Grundwasserabsenkung, Fremdenverkehr, Landwirtschaft/Wiedereinrichter, Forstwirtschaft, Elektronikunternehmen) und bittet sie, massiv im Wirtschaftsministerium vorstellig zu werden. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es denen recht peinlich ist, wenn sie zuvor geförderte Arbeitsplätze durch den Abbau gefährden. Allerdings muss das wirklich massiv kommen - über die Handwerkskammern, möglichst Landesvertretungen der Unternehmerverbände o.ä., da die Grubenbesitzer*innen in den meisten Bundesländern eine starke Lobby beim Wirtschaftministerium haben.
- Ihr versucht, mit den Grundeigentümer*innen eine möglichst einheitliche Linie zu erarbeiten: Wer möchte verkaufen? Wer möchte auf keinen Fall verkaufen? Was könnte zur Not akzeptiert werden? Gut ist natürlich, wenn keiner verkaufen will, auch wenn einige - vor allem nicht ortsansässige - Unternehmer*innen da oft nicht zimperlich sind:
- zunächst unter Druck setzen (nach dem Motto: wenn Ihr nicht "freiwillig" verkauft, zwingen wir Euch im Grundabtretungsverfahren Dumpingpreise auf),
- dann mit hohen Kaufpreis-Angeboten einen Keil in die Landbesitzer*innen treiben und die anderen ausgrenzen
- die Entscheidungsträger*innen mit - oftmals juristisch nicht abgesicherten - Versprechungen zur Gemeindestraße/Schwimmbad oder auch schon mal mit cash-flow auf ihre Seite ziehen und so eine Stimmung gegen die "Verweigerer*innen" aufbauen. (Alles mit Beispielen belegt.)
- Ihr erzeugt politischen Druck: Landtagsabgeordnete aller Parteien, Bundestagsabgeordnete, Regionalpresse und Fernsehen usw.
- Wie stellt sich die*der Bürgermeister*in/Landrät*in zum Vorhaben? (Öffentlichkeit)
- Ihr sucht das (Ober)bergamt/RP auf und interessiert Euch für den Verfahrensstand und andere Unterlagen (Ist gut zur Sensibilisierung: Achtung, nur keine Fehler machen, es wird auf die Finger geschaut.)
- Ihr könnt natürlich auch die Unternehmer*innen in eine Bürgerversammlung einladen, um die Betroffenheit unmittelbar mitzuteilen und so vielleicht auch Kompromisse zu erzielen.
- Ihr redet mit den Gemeinderatsmitgliedern. Falls sie für den Abbau sind: Öffentlichkeit, ggf. auch eine Bürgerbefragung (Volksabstimmung - je nach Bundesland andere Spielregeln) mit der Frage: Soll sich der Gemeinderat bei allen Stellungnahmen zum geplanten Abbau gegen das Vorhaben im beantragten Umfange aussprechen? O Ja O Nein
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