Alligator 2016 04 05Alligator April/Mai 2016

Diese Ausgabe des Alligators enthält unter anderem Artikel zu folgenden Themen:
- Bundesfernstraßengesellschaft
- Mitgliederversammlung der GRÜNEN LIGA 2016
- Kernkraftwerk
- Dekarbonisierung

Der Interviewpartner dieser Ausgabe ist Dr. Torsten Bähr von der Bundeskontaktstelle Verkehr und Siedlungsentwicklung der GRÜNEN LIGA.

Alligator April/ Mai 2016 (7,9 MB)

I. Produktions- und Absatzkapazitäten sowie Verbrauch an Steinen und Erden

1. Wie haben sich Bedarf, Gewinnungskapazitäten und Aufkommen von Festgesteinen, Sanden und Kiesen seit 1997 jährlich entwickelt?

Die Entwicklung der Fördermengen von Kiesen und Kiessanden sowie Festgesteinen zur Herstellung von Schotter und Splitt seit 1997, soweit deren Gewinnung der Bergaufsicht unterliegt, ist in der folgender Tabelle dargestellt:

 Jahr  Sande und Kiese* (t) Brechprodukte (t)  Gesamt (t) 
 1997  20.214.000  28.715.000  48.929.000
 1998  18.816.700  27.157.600  45.974.300
 1999  17.831.600  28.633.300  46.464.900

*unter Berücksichtigung der Nebengewinnung in Braunkohletagebauen

Die Erhebung für das Jahr 2000 ist noch nicht abgeschlossen.

Die genaue Entwicklung des Bedarfs an Rohstoffen ließe sich nur durch Marktanalysen ermitteln. Entsprechende Bedarfsanalysen sind nicht bekannt bzw. werden von der Staatsregierung auch nicht in Auftrag gegeben. Es kann jedoch aufgrund der allgemeinen Branchenkenntnis davon ausgegangen werden, dass die Förderung praktisch dem Bedarf entspricht. Eine Zwischenaufhaldung in größerem Maßstab wäre für kein Rohstoffunternehmen der Steine- und Erdenbranche - besonders qualitätsvoller Werkstein oder Marmor ausgenommen aus betriebswirtschaftlichen Gründen vertretbar.

Hinsichtlich der Gewinnungskapazität muss zwischen der technisch möglichen Gewinnungskapazität, die durch die gerätetechnischen Rahmenbedingungen und die rechtlichen Regelungen, insbesondere zu Lärm- und Staubemissionen sowie zur Arbeitszeitregelung, bestimmt wird, und einer betriebswirtschaftlichen Gewinnungskapazität unterschieden werden, die aus den betriebs- und marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. Personalbestand und Absatzmarkt, resultiert.

Letztere ist ein unternehmerisches Steuerungsinstrument, mit dem ein Betrieb auf marktwirtschaftliche Veränderungen reagieren kann und als solches allein der unternehmerischen Entscheidung vorbehalten.

Angaben zu diesen letztendlich im Einzelfall für jeden Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten aktuell festzusetzenden Gewinnungskapazitäten werden statistisch nicht erhoben und liegen demzufolge nicht vor.

2. Wie viele Unternehmen zur Gewinnung von Steinen und Erden sind in Sachsen 1997 und in den Folgejahren tätig gewesen?

Die Anzahl der in Sachsen im Bereich der Steine- Erden- Gewinnung tätigen Unternehmen verändert sich durch Neugründungen, Umfirmierungen, Zusammenschlüsse, Insolvenzen, etc. ständig und lässt sich auf ein Jahr bezogen nur als Durchschnittswert angeben.

Dieser Durchschnittswert, der sich nur auf alle unter Bergaufsicht stehenden Steine- Erden- Betriebe bezieht, liegt seit 1997 bei rund 270 Unternehmen, wobei die Belegschaftsgröße zwischen über 100 Personen und einer Person ("Ein- Mann- Betrieb") schwanken kann.

3. Wie viele Gruben und Steinbrüche für die Gewinnung von Steinen und Erden mit aktuell gültigen Abbaurechten gibt es, wie viele davon sind in Betrieb?

Zur Zeit stehen in Sachsen im Steine- und Erdenbereich insgesamt 399 Betriebe unter Bergaufsicht, von denen 289 Betriebe Gewinnungsarbeiten ausführen.

Über die Anzahl der Betriebe, die nicht der Bergaufsicht unterliegen, liegen keine Angaben vor. Seit Erlass des Gesetzes zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen vom 15.04.1996 ist jedoch davon auszugehen, dass auch fördernde Betriebe außerhalb der Bergaufsicht existieren.

4. Wie viele Anträge auf Genehmigung des Abbaus von Steinen und Erden wurden seit 1997 jährlich gestellt; wie viele davon wurden in welchem Umfang genehmigt (bitte aufgeschlüsselt nach Größe des Bewilligungsfeldes sowie des beantragten und genehmigten Abbaufeldes)?

Die Anzahl der Anträge auf Genehmigung des Abbaus von Steinen und Erden als Neuaufschluss seit 1997, die unter Bergaufsicht stehen, kann folgender Tabelle entnommen werden:

Anträge auf Genehmigung eines Neuaufschlusses
Jahr  zur Zulassung eingereichte Rahmenbetriebspläne  zur Zulassung eingereichte Hauptbetriebspläne 
 1997  25 1
 1998 14 2
 1999  6 9
 2000 13 2

Die Anzahl der zugelassenen Genehmigungen der in der oben aufgeführten Tabelle eingereichten Anträge sind in den folgenden Tabellen dargestellt:

Zugelassene Rahmenbetriebspläne (Neuaufschlüsse)
 Jahr  Zugelassene Rahmenbetriebspläne  Fläche der Bergbauberechtigungen in ha  Zugelassene Betriebs- bzw. Abbaufläche in ha
 1997  1 24  10
 1998  7 280 173
 1999  3  95 63
 2000  7 912 222
Zugelassene Hauptbetriebspläne ( Neuaufschlüsse)
Jahr  Zugelassene Hauptbetriebspläne (a) Fläche der Bergbauberechtigungen in ha (c) Zugelassene Betriebs- bzw. Abbaufläche in ha (b) 
 1997 1  244 2
 1998 2 15 5
 1999 8 214 32
 2000 2 34 4

a) ohne Hauptbetriebspläne, denen eine Rahmenbetriebszulassung vorausgegangen war
b) mit Flächen, in denen, grundeigene Bodenschätze gewonnen werden. Die Größe der zugelassenen Flächen entspricht der Größe der beantragten Flächen.
c) ohne Flächen, in denen grundeigene Bodenschätze gewonnen werden

Die gemäß § 52 Bundesberggesetz (BBergG) in der Regel alle 2 Jahre zugelassenen Hauptbetriebspläne zur Führung eines laufenden Gewinnungsbetriebes sind nicht mit in die Betrachtung eingeflossen, da sie keine Neuzulassung im eigentlichen Sinne darstellen.

Im Zeitraum von 1997 bis heute wurden darüber hinaus auch Vorhaben zugelassen, die vor 1997 beantragt worden waren (insbesondere durch Planfeststellung).

5. Welcher Anteil des Bedarfes an Sand- und Kiesbaustoffen konnte durch Produkte des Baustoffrecyclings 1997 und in den Folgejahren potentiell abgedeckt werden, welcher Anteil wurde tatsächlich erreicht?

Recyclingprodukte als Ersatz für natürliche Rohstoffe sind nur in begrenzten Mengen und Qualitäten verfügbar. Oftmals werden Rohstoffe in technologischen Prozessen verbraucht oder bei der Verarbeitung irreversibel verändert. Durch die Aufbereitung gebrauchter mineralischer Baustoffe entstehen neue Produkte mit anderen Eigenschaften.

Daher können Recyclingbaustoffe nur teilweise Sande, Kiese und gebrochene Natursteine substituieren.

Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen erfaßt im Zweijahres- Rhythmus die Menge der in Sachsen aus der Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen in Aufbereitungsanlagen gewonnenen Erzeugnisse, aufgeschlüsselt nach ihrer späteren Verwendungsart (Einsatz im Straßen- und Wegebau; Einsatz im sonstigen Erdbau; Einsatz für sonstige Zwecke). Danach wurden 1996 insgesamt 5,05 Mio. Tonnen Erzeugnisse aus Betonrecyclat, Ziegelrecyclat, Recyclat aus Sand, Kies, Schotter, Pflaster, Gips und Gemischen mineralischer Stoffe, Bodenaushub und Asphaltgranulat gewonnen.

1998 wurden ca. 4,58 Mio. Tonnen Recyclingbaustoffe erzeugt, die für eine Substitution von Sand- und Kiesbaustoffen geeignet waren. Konkrete Statistiken über den Einsatz dieser Recyclingbaustoffe liegen dazu nicht vor. Der Einsatz von Baustoffrecyclaten erfolgt überwiegend im Straßenbau und in der bergbaulichen Rekultivierung.

Nach Aussage des Steine- und Erden - Industrieverbandes Sachsen e. V. geht man von einem potentiellen Anteil der Produkte aus Baustoffrecycling von ca. 8% aus (Entwicklung 1997 bis 2000). Den tatsächlich erreichten Anteil schätzt der Verband auf 4-6%.

6. In welchem Umfang sind in Sachsen Produkte des Baustoffrecyclings infolge des fehlen den Absatzes auf Halden abgelagert?

Hierzu liegen der Staatsregierung keine abschließenden Erkenntnisse vor. Der angesprochene Steine- und Erden - Industrieverband Sachsen e.V. hat für die Jahre 1998 - 2000 folgendes Verhältnis von tatsächlich verarbeiteten zu abgelagerten Massen an Produkten des Baustoffrecyclings angegeben:
Jahr Verarbeitete Massen (Tt) Lager(Tt)

 1998  1990 62
 1999 1690 120
 2000 1000 270

Danach ist die Menge der tatsächlich wieder im Bau verwendeten Recyclingprodukte stetig zurückgegangen, die Menge an abgelagerten Produkten stetig gewachsen.

7. In welchem Umfang werden in Sachsen gewonnene Steine- Erden - Rohstoffe in andere Bundesländer bzw. in das Ausland ausgeführt bzw. von dort bezogen (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Rohstoffe und nach Ländern)?

Da weder die Gewinnungsbetriebe noch die Käufer von Steine und Erden - Rohstoffe entsprechenden Meldepflichten unterliegen, ist nicht bekannt, in welchem Umfang in Sachsen gewonnene Steine- und Erden- Rohstoffe in andere Länder bzw. in das Ausland ausgeführt bzw. von dort bezogen werden.

Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass insbesondere bei Massenrohstoffen aufgrund des sehr hohen Transportkostenanteils im Regelfall nur Käufer im Umfeld des Gewinnungsbetriebes beliefert werden. In Abhängigkeit von der Lage der Gewinnungsstätte kann sich dieser Bereich bei grenznahen Betrieben aber auch auf andere Länder erstrecken. Darüber hinaus können bei hochwertigen Werksteinen, die aber nur einen geringen Anteil der Gesamtfördermenge ausmachen, auch längere Transporte noch wirtschaftlich sein.

8. Welchen zusätzlichen Umfang an Transporten (Fahrtenanzahl und Fahrstrecken) und transportbedingt emittierten Schadstoffen hat die in den letzten fünf Jahren aus Sachsen ausgeführte bzw. nach Sachsen eingeführte Menge an Steinen und Sanden mit sich gebracht, die bedarfsmäßig aus eigenem Aufkommen abzudecken war?

Der Umfang an Transporten (Fahnenanzahl und Fahrstrecken) der ausgeführten bzw. nach Sachsen eingeführten Menge an Steine und Erden wird statistisch nicht erfasst. Aus diesem Grund können auch keine Aussagen zu den emittierten Schadstoffen dieser zusätzlichen Transporte getroffen werden.

9. Welche Preise wurden für Steine und Erden und für hinsichtlich des Einsatzzwecks gleichwertige Materialien des Baustoffrecyclings seit 1997 jährlich realisiert?

Preise unterliegen privatrechtlichen Vereinbarungen. Diese sind nicht öffentlich zugänglich und werden daher im Einzelnen nicht erfasst. Die jeweils für Massenrohstoffe vereinbarten Preise sind nicht nur von der Rohstoffart, sondern auch stark von Transportentfernungen abhängig.

Auch seitens des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen liegt kein veröffentlichungsrelevantes Datenmaterial dazu vor.

10. Welche Einnahmen realisiert der Freistaat Sachsen gegenwärtig aus der Erhebung der Wasserentnahmeabgabe von Unternehmen, die Steine- Erden- Rohstoffe abbauen?

Es werden keine Statistiken in der Umweltverwaltung geführt, mit denen die Erhebung der Einnahmen der Wasserentnahmeabgabe getrennt nach Wirtschaftsgruppen erfasst werden.

II. Nachhaltigkeitserfordernisse bei der Gewinnung von Steine und Erden

11. Welche Untersuchungen und Erkenntnisse über die ökologische Verträglichkeit von Transportwegen und Transportmitteln für mineralische Rohstoffe (Ökobilanzen) wurden bisher angestellt; welche Veränderungen in Rechtsvorschriften werden im Ergebnis der Untersuchungen für zweckmäßig erachtet?

Untersuchungen über die ökologische Verträglichkeit von Transportwegen und Transportmitteln für mineralische Rohstoffe wurden in Sachsen bisher nicht angestellt.

Auf der Basis verschiedener deutscher und internationaler Studien der vergangenen Jahre kann jedoch die Aussage getroffen werden, dass im Prinzip der Güterverkehr auf der Schiene und dem Binnenschiff gegenüber dem Straßengüterverkehr deutliche ökologische Vorteile aufweist. Eine allgemein gültige Quantifizierung dieser Vorteile ist nicht möglich, da diese stark vom jeweiligen konkreten Beförderungsfall abhängen.

  • Umweltbilanzen für konkrete Beförderungsfälle müssen immer die gesamte Transportkette zwischen Versender und Empfänger der Ware betrachten, d. h. bei Bahntransport auch den meist notwendigen Vor- und Nachlauf per LKW. Weitere wichtige Faktoren sind z. B. die ggf. notwendigen Umwege eines Verkehrsträgers, notwendige Rangierarbeiten, die Auslastung der Verkehrsmittel, die konkret eingesetzten Fahrzeuge hinsichtlich des Emissionsstandards, die Art des in Frage kommenden Bahnbetriebs (Diesel- oder Elektroantrieb). Am stärksten kommen die prinzipiellen Umweltvorteile des Schienenverkehrs zum Tragen
    · bei Massengütern, wo der Transport vom Versender zum Empfänger in großen Einheiten, möglichst Ganzzügen, ohne aufwendige Rangierarbeiten erfolgen kann und
    · bei Ferntransporten, wo der meist notwendige Vor- und Nachlauf per LKW und wo notwendige Umwege im Verhältnis zur Gesamtstrecke gering sind.

Auf Grund der genannten Einflussfaktoren sind Beförderungsfälle möglich, bei denen der Bahntransport keine Umweltvorteile bietet. Gleiches trifft auf das Binnenschiff zu, das auf Grund der Voraussetzungen in Sachsen ohnehin nur in Ausnahmefällen in Betracht käme. Eine Bilanz über die ökologische Verträglichkeit von Transportmitteln für mineralische Rohstoffe in Sachsen kann deshalb nicht mit vertretbarem Aufwand erstellt werden.

12. Erachtet die Staatsregierung bei dem gegenwärtigen Umfang der Planung und Genehmigung von Abbauvorhaben sowie der Gewinnung von Steinen und Erden einen umsichtigen Umgang mit diesen natürlichen Ressourcen für gegeben?

Ja.

13. Welche Beispiele einer besonders erfolgreichen Umsetzung der Strategie der Nachhaltigkeit bei der Gewinnung von Steinen und Erden in Sachsen können angeführt werden?

Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsplanes (III. 8.) und der Regionalpläne zum Abbau oberflächennaher Rohstoffe sind auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und werden bei Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Insbesondere sind dabei die Hinwirkung auf eine sparsame Inanspruchnahme der Bodenschätze sowie die vorrangige Gewinnung dieser in den hierfür festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zu nennen.

Dieses gesetzlich festgelegte Instrumentarium ist ein Beitrag zur Strategie einer geordneten und damit rationellen Ressourcennutzung.

Weitere Beispiele einer besonders erfolgreichen Umsetzung der Strategie der Nachhaltigkeit bei der Gewinnung von Steinen und Erden stellen u. a. dar:

  • Die Gewinnung von Begleitrohstoffen (z. B. Sande, Kiese, Tone, Torf) beim Abbau von Braunkohle (z. B. Tagebau Profen, Vereinigtes Schleenhain, Tagebau Nochten),
  • die selektive Gewinnung von kulturfähigen Substraten für eine Rekultivierung nach erfolgtem Abbau sowie
  • die nahezu vollständige Verwertung der abgebauten Rohstoffe (z. B. Kaolinabbau in Caminau).

Wirtschaftliche Instrumente zur Durchsetzung dieser Strategie, wie die im vorgeschlagenen Beschluss des Europäischen Parlamentes über das 6. Umweltaktionsprogramm enthaltene Steuerbelastung auf die Nutzung der natürlichen Rohstoffe, werden bereits durch die Erhebung von Förderabgaben gemäß Bundesberggesetz realisiert.

14. Welcher Stellenwert wird dem Abbau von Steine - Erden - Rohstoffen angesichts der Kapitalintensität und Arbeitsplatzextensivität dieser Branche mittel- und langfristig in der Wirtschaftsentwicklung beigemessen?

Die Gewährleistung der Verfügbarkeit, ein angemessenes Preisniveau und die Versorgungssicherheit bei Steine- Erden- Rohstoffen sind wesentliche Standortfaktoren für das verarbeitende Gewerbe und vor allem die Bauindustrie.

Für die Wirtschaftsentwicklung dieser Branchen sowie der Steine- Erden- Industrie kommt daher dem Abbau von Massenrohstoffen eine erhebliche Bedeutung zu. Im Jahr 1998 hatten sich die Investitionen der Branche in Sachsen auf 1,38 Mrd. DM aus den Jahren 1991 bis 1998 summiert. Zukünftig geht man von jährlichen Weiterinvestitionen von 100 Mio. DM aus. Bei 4.650 tätigen Personen in dieser Branche im Jahr 1998 entspricht das einer Investitionsausstattung von 300 TDM pro Arbeitsplatz.

Im Rahmen der Gesamtwirtschaft des Freistaates Sachsen beträgt der Anteil der Steine- und Erden-Industrie am Bruttoinlandprodukt Sachsens ca. 3 %.

Aufgrund der Verflechtung von kapitalintensivem Bergbau und beschäftigungswirksamen Baugewerbe stellen beide Industriezweige zusammen betrachtet einen erheblichen Wirtschaftsfaktor im Freistaat dar. Die hohe Kapitalintensität aufgrund modernster Ausstattung der Firmen und der hohe Investitionsbedarf in Infrastruktur und Gebäude (Baustoffbedarf) bietet gute Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren.

Das Bauvolumen wird sich auch in den nächsten Jahren nicht entscheidend verringern, so dass der derzeitige Umfang der Förderung an Steine- Erden- Rohstoffen auch künftig erforderlich sein wird. Eine Substituierung dieser Mengen durch Importe ist auch aus Umwelt- und Verkehrsgründen nicht denkbar.

Auch ist mit der gegenwärtigen Rohstoffgewinnung im Steine- Erden- Bergbau in Sachsen gewährleistet, dass die entsprechenden verarbeitenden Industriezweige wie z. B. Bauindustrie, Straßenbau, Ziegelwerke, Papierindustrie nicht auf Importe angewiesen sind.

15. Welche Veränderungen der Wettbewerbssituation (Vor- und Nachteile) für die sächs. Unternehmen der Branche erwartet die Staatsregierung mit dem Beitritt der Nachbarländer Polen und Tschechien zur Europäischen Union?

Die Steine- und Erden-Industrie ist überwiegend an regionale Märkte gebunden. Im grenznahen Bereich vor allem zu Polen wird sich ein verschärfter Wettbewerb bei Massenrohstoffen einstellen, der sich aber mit zunehmender Entfernung zur Grenze aufgrund der Transportkostenempfindlichkeit stark abschwächt.

Im Grenzbereich zu Tschechien wird mit geringeren Auswirkungen zu rechnen sein. Rohstoffe aus Tschechien erfüllen nicht immer die hohen deutschen Qualitätsanforderungen. Das war einer der Gründe, dass die Importe aus Tschechien nach Sachsen heute kaum mehr eine Rolle spielen.

Für den Gesamtmarkt wird sich die EU- Erweiterung deshalb nur wenig auswirken, da die Produktivität der durchweg sehr modernen sächsischen Steine- Erden- Unternehmen weit höher ist als in den östlichen Nachbarländern.

Insoweit könnten sich aber auch Marktchancen der sächsischen Unternehmen aufgrund der hohen Qualitätsstandards im höherwertigen Marktsegment ergeben. Bereits jetzt haben zahlreiche sächsische Unternehmen der Branche gesellschaftliche Verflechtungen mit Unternehmen in den Beitrittsgebieten.

Im arbeitskräfteintensiven Nischenbereichen der Werksteinproduktion kommt bereits jetzt ein erheblicher Anteil aus den Nachbarländern. Insgesamt liegt jedoch die derzeitige Importquote bei ca. 1 % und wird nach Einschätzung des Steine- Erden- Industrieverbandes trotz EU-Erweiterung deutlich unter 10% bleiben.

16. Gewährleisten die Genehmigungsverfahren für den Abbau van Steine- und Erdenrohstoffen bereits einen ganzheitlichen Ansatz von Umwelt- und Gesundheitspolitik bei dem der Schwerpunkt auf Vorsorge und Vorbeugung liegt?

Das bergrechtliche Betriebsplanverfahren bündelt Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzbelange durch seinen Vorsorgecharakter. In allen bergrechtlichen Zulassungsverfahren muss der Nachweis über die Einhaltung der Richtwerte aus den entsprechenden Immissions- und Erschütterungsprognosen (Lärm, Staub, Sprengerschütterung) erbracht werden. Diese richten sich jeweils nach dem Stand der Technik. Der Nachweis hat durch Messungen anerkannter Büros zu erfolgen. Auch die Festlegung der Betriebszeiten erfolgt in Abhängigkeit der Nachweise zur Einhaltung dieser Richtwerte.

Neben dem Arbeitsschutz der Beschäftigten kommt in den Genehmigungsverfahren insbesondere dem Immissionsschutz von Nachbarn von Steine- Erden- Abbaustätten eine erhebliche Bedeutung zu. Vorsorgend kann auch durch Auflagen im Rahmen der Zulassungsgenehmigungen die Einhaltung der Grenzwerte abgesichert werden. So wird z.B. die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen, wie Anlegen von Schutzwällen, festgelegt.

Da erfahrungsgemäß das Problem des Transports von Massenrohstoffen mit den davon ausgehenden Belastungen für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer schwerer fassbar ist als die mit dem eigentlichen Abbauvorhaben verbundenen Umweltbelange, dient auch eine möglichst standortnahe Rohstoffversorgung mit kurzen Transportwegen sowie eine intakte Infrastruktur bei Verkehrswegen der vorsorglichen Verringerung von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen.

Letzteres kann dabei nicht in einzelnen Genehmigungsverfahren, sondern nur übergreifend in Landesplanung und Verkehrspolitik gewährleistet werden.

17. Wird die Staatsregierung die Vorgabe von strengeren Umweltnormen in diesem Bereich unterstützen, auch um das Verbrauchsverhalten in der Bauwirtschaft in Richtung Nachhaltigkeit zu entwickeln?

Im Genehmigungsverfahren für den Abbau von Steine- und Erdenrohstoffe zu beachtende Umweltnormen sind insbesondere im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, dem Bundes-Bodenschutzgesetz, der Bundes-Bodenschutzverordnung, dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz verankert. Aus der pflichtgemäßen Umsetzung dieser teils in den letzten Jahren erst eingeführten bundeseinheitlichen Standards - die unter maßgeblicher Mitwirkung des Freistaates Sachsen entstanden liegen keine Erfahrungen dahingehend vor, dass eine Änderung der Normen zwingend abzuleiten wäre. Für strengere Normen sieht Sachsen derzeit keinen Handlungsbedarf.

18. Welche Auswirkungen und Veränderungen erwartet die Staatsregierung nach Umsetzung der EU Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, in nationales Recht hinsichtlich der Anzahl und Fläche der im Landesentwicklungsplan und in den Regionalplänen festgesetzten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von oberflächennahen mineralischen Rohstoffen?

Zu unterscheiden ist zwischen der UVP-Richtlinie (Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten) und der Plan - UVP - Richtlinie (Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme).

Die Festsetzung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in der Landesentwicklungs- und Regionalplanung wird von der Richtlinie 85/337/EWG (UVP- Richtlinie) in der geltenden Fassung der Richtlinie 97/11/EG (UVP-Änderungsrichtlinie) nicht berührt.

Unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen nach Artikel 1 Abs. 2 lediglich "Projekte", wobei es sich um die Errichtung von baulichen oder sonstigen Anlagen und sonstige Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich derjenigen zum Abbau von Bodenschätzen handelt.

Damit ist die planerische Berücksichtigung möglicher Flächennutzungen jedenfalls dann nicht erfasst, wenn es für das konkrete Projekt im Einzelnen noch einer Zulassung bedarf. Dies ist im Falle der Gewinnung von Steinen und Erden regelmäßig der Fall. Die konkrete Nutzung der Vorräte in den betroffenen Vorrangs- und Vorbehaltsgebiete hängt in erster Linie von den zukünftigen Absichten des jeweiligen Abbauunternehmens ab. Diese entziehen sich der Kenntnis der Staatsregierung. Dementsprechend können auch keine Aussagen über die Inhalte zukünftiger projektbezogener Umweltverträglichkeitsprüfungen getroffen werden.

In Abgrenzung hierzu sind die Festlegungen der in Kürze zu erwartenden Richtlinie der EU zur UVP bei Plänen und Programmen zu sehen. Nach Artikel 3 Abs. 2 lit a) des Entwurfs für eine solche Richtlinie werden grundsätzlich die Pläne und Programme einer UVP unterzogen, die in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie, Verkehr, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Telekommunikation, Fremdenverkehr, Raumordnung oder Bodennutzung ausgearbeitet werden und durch die der Rahmen für die künftige Genehmigung der in der Richtlinie 85/337/EWG aufgeführten Projekte gesetzt wird. Hierunter würde auch die Landesplanung fallen. Die Vorschriften dieser Richtlinie werden jedoch die bereits abgeschlossenen (Landes- oder Regional-)Planungen nicht mehr betreffen, da Artikel 12 Abs. 3 des Richtlinienentwurfs vorsieht, dass die Richtlinie nur solche Pläne und Programme erfassen soll, deren erster förmlicher Vorbereitungsakt nach dem Inkrafttreten der Richtlinie liegt.

Insofern wird diese Richtlinie im Sinne der Frage auch keine Auswirkungen auf Anzahl und Fläche der bereits festgesetzten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mehr haben, sofern sich die Planung nicht aufgrund sonstiger Gesichtspunkte ändert.

19. Welche Kriterien (Indikatoren) für den Nachweis von Nachhaltigkeit in der Ausnutzung von Steine- und Erden-Rohstoffen sollten neu in die Vorschriften über deren Abbau aufgenommen werden?

Indikatoren werden herangezogen, um bestimmte Entwicklungen prognostisch besser beurteilen zu können. Sie eignen sich deshalb i.d.R nicht zur Aufnahme in rechtliche Vorschriften. Zurzeit werden Indikatoren für Nachhaltigkeit auf allen über- und nationalstaatlichen Ebenen diskutiert, ohne dass bereits ein allgemeingültiger oder national verbindlicher Ansatz verwendbar ist.

20. In welchem Maße gedenkt die Staatsregierung sich für die Stärkung des Gewichts der von Gemeinden, Landkreisen sowie Bürgerinnen und Bürgern geltend gemachten Belange in den Vorschriften über Genehmigungsverfahren sowie in der Genehmigungspraxis einzusetzen?

Die geltend gemachten Belange der Gemeinden, Landkreise sowie Bürgerinnen und Bürgern bei Genehmigungsverfahren zu bergrechtlichen Vorhaben sowie Vorhaben außerhalb des Bundesberggesetzes sind in den jeweils erforderlichen Gesetzen und Vorschriften ausreichend geregelt.

Die Erteilung einer Abbaugenehmigung ist an die Erfüllung der jeweils gesetzlichen Voraussetzungen gebunden. Bei der Erteilung einer Genehmigung z. B. nach Baurecht sind u.a. die Eigentümer benachbarter Grundstücke nach § 69 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zu beteiligen, sofern Befreiungen gemäß § 68 SächsBO erteilt werden sollen sowie das gemeindliche Einvernehmen unter den Voraussetzungen des § 36 BauGB einzuholen.

21. In welchem Maße sieht die Staatsregierung Bedarf, sich zu Gunsten der Anlieger und Kommunen für einen besseren Ausgleich erheblicher Belastungen und Belästigungen aus dem Abbau von Steinen und Erden (Lärm, Staub, Erschütterung, Grundwasserabsenkung, Straßenverschleiß) einzusetzen?

Belastungen und Belästigungen durch den Abbau von Steinen und Erden werden nur soweit zugelassen, soweit sie sich innerhalb der gesetzlichen Regelungen bewegen. Die zumutbare Beeinträchtigung wird durch die auf den aktuellen Stand der Technik bezogenen Richt- und Grenzwerte beschrieben, deren Einhaltung durch das Genehmigungsverfahren bzw. durch die Betriebsaufsicht sichergestellt wird. Die Grenzen der hinzunehmenden Beeinträchtigung eines Grundstückes ist im Grundsatz durch die Bestimmungen des § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Zur Vermeidung von erheblichen Belastungen und Belästigungen können bereits auf der Ebene der Bauleitplanung Vorkehrungen getroffen werden. Die Gemeinde kann durch entsprechende Darstellung eines oder mehrerer Standorte im Flächennutzungsplan die sie für geeignet erachtet, den Abbau an anderer Stelle verhindern da gemäß § 35 Abs 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentliche Belange einem Vorhaben entgegenstehen soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt.

Im Rahmen des Verfahrens zur Erlaubnis oder Bewilligung der Grundwasserbenutzung hat die genehmigende Behörde zu prüfen, ob und in welchem Umfang Auswirkungen zu erwarten sind, die durch Bedingungen und Auflagen, Vorbehalte oder Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen auszugleichen sind oder ob die beantragte Benutzung zu versagen ist. Der Gesetzgeber hat darüber hinaus auch die Möglichkeit vorgesehen, nachträglich erkannte nachteilige Wirkungen durch Auflagen oder Entschädigungen auszugleichen.

Transporte von Steine- und Erden- Rohstoffe sind in der Regel Teil der normalen Belastung von Verkehrswegen durch Schwerlastverkehr. Im Bereich des Verkehrswegebaus wird daher gegenwärtig kein Bedarf für einen besseren Ausgleich für den durch die Belastung aus dem Abbau von Steinen und Eiden verursachten Straßenverschleiß gesehen.

22. In welchen Fällen, in denen die tatsächlichen Belastungen und Belästigungen gem. Frage 21 erheblicher als bei der Genehmigung vorauszusehen waren, erteilten die zuständigen Behörden den Betreibern von Abbauvorhaben Nachauflagen?

Gemäß § 17 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) können zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenden Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten nachträgliche Anordnungen getroffen werden. Von den Immissionsschutzbehörden wurden bisher keine nachträglichen Anordnungen getroffen.

Sofern bei der Umsetzung der Planungen, d.h. bei Durchführung der Gewinnungs- und Transportarbeiten, tatsächlich erheblichere Immissionen als die heranzuziehenden Richt- und Grenzwerte festgestellt worden sind, wurde diesem Umstand mit der nachträglichen Erteilung von Auflagen zur weiteren Reduzierung der Emissionen durch die Bergbehörde Rechnung getragen. Eine detaillierte Statistik über die Anzahl und die Art der Nachauflagen wird allerdings in der Bergbehörde nicht geführt.

23. Wie ist die Kontrolle über die Einhaltung von behördlichen Auflagen geregelt (hinsichtlich der Personalausstattung der Kontrollbehörden, Kontrollverfahren und - Intervalle)?

Die Personalausstattung der Bergbehörden ist unter Berücksichtigung einer effizienten und kostengünstigen Verwaltung derzeit ausreichend, um die notwendigen Aufgaben einschließlich einer angemessenen Vollzugskontrolle zu gewährleisten.

Bei der Kontrolle befährt und kontrolliert die zuständige Fachkraft den gesamten Betrieb. In die Kontrolle werden die Gewinnungsstätte und dazugehörige Nebenanlagen einbezogen. Gegenstand der Kontrolle ist die Einhaltung des Betriebsplanes und der vorgegebenen Auflagen. Schwerpunkte sind:

  • technische/technologische Sicherheit und Arbeitssicherheit, - Gesundheits- und Brandschutz,
  • geotechnische Sicherheit (Böschungen),
  • Umweltschutz und Schutz Dritter,
  • Lärmemissionen,
  • Staubemissionen,
  • Erschütterungen (Sprengen),
  • Gewässer- und Bodenschutz,
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Tankstellen).

Zusätzlich werden Auflagen und Hinweise berührter Behörden wie Wasser-, Forst-, Naturschutzbehörden und der Naturschutzverbände kontrolliert.

Das wesentlichste Kontrollinstrument des Bundesberggesetzes ist die im Regelfall alle 2 Jahre erforderliche Neueinreichung eines Hauptbetriebsplanes und dessen Zulassungsverfahren. Hierdurch wird im Unterschied zu anderen Abgrabungsgenehmigungen außerhalb des Bergrechts eine ständige Anpassung des Betriebes auch in Form von jeweils zu prüfenden Auflagen ermöglicht.

Grundsätzlich erfolgt dabei eine Kontrollbefahrung vor Zulassung des jeweiligen Betriebsplanes um den Ist- Zustand mit den Planungsunterlagen z