Verfassungsbeschwerde gegen Kohle-Enteignung
Am 30. Oktober 2024 beschloss das Sächsische Oberbergamt die Enteignung des von der Umweltgruppe Cottbus gepachteten Waldes für den Tagebau Nochten. Am 1. Januar 2026 soll er zerstört werden – wenn Gerichte das nicht kippen. Unterstützt von vielen Spenden reichten die Grundeigentümer Klage und im Februar 2025 auch einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht Bautzen ein. Das Gericht entschied erst am 10. Dezember zugunsten des Tagebaues, die Gründe will es noch nachliefern. Die Grundeigentümer kündigten umgehend Verfassungsbeschwerde an. Auch weil sie ein Vorhaben nicht als Gemeinwohl anerkennen können, das die Erreichung der Klimaschutzziele unmöglich macht.
Es kommt nicht überraschend, wenn das OVG Bautzen hierzu keine andere Position bezieht, als das OVG Münster seinerzeit zu Lützerath. Doch anders als dort, findet nun der Gang vors Bundesverfassungsgericht statt, dass prüfen kann, ob die Braunkohle-Praxis mit seinem Klima-Urteil von 2021 vereinbar ist oder nicht. Der letzte Lützerather Landwirt hatte sich nach der OVG-Entscheidung gegen ihn mit dem Kohlekonzern RWE einigen müssen, weil er seine Lebensplanung und Lebensgrundlage nicht vom Erfolg einer weiteren Gerichtsinstanz abhängig machen konnte.(Agrar heute, 04.04.2022 und weitere Presseberichte) Beim Waldstück in Rohne konnten sich die Kläger dagegen dafür entscheiden, den Rechtsweg konsequent bis zur höchsten Instanz zu gehen. Und bei der Frage, ob Eigentum zu Recht oder zu Unrecht entzogen wird, gibt es kein Eigentum erster und zweiter Klasse, wie das Bundesverfassungsgericht selbst mehrfach betont hat.
Anwalt Dr. Philipp Schulte wird sich trotz der Weihnachtsfeiertage intensiv an die Arbeit machen: Einen Monat Zeit hat man, eine Verfassungsbeschwerde zu begründen, doch die Begründung der OVG-Entscheidung liegt drei Wochen vor dem Enteignungstermin noch gar nicht vor. Das Verfassungsgericht kann das Schaffen von Tatsachen durch eine einstweilige Anordnung verhindern, muss dies aber nicht tun. Die nächsten Wochen werden deshalb anstrengend und wichtig.
Wir unterstützen den juristischen Kampf weiter inhaltlich und mit Öffentlichkeitsarbeit. Auch weil es neben dem Klimaschutz um unser Grundwasser geht und weil es eine Zeitbombe ist, wenn der Tagebau bis an die Gärten von Rohne und Mulkwitz heranbaggern sollte. Beim Tagebau Cottbus-Nord etwa rutschte Jahre später das Ufer und so musste noch während der Flutung des Tagebausees Land in Anspruch genommen werden, dass während des Kohleabbaus verschont geblieben war.