Reform des Jagdgesetzes im Interesse des Landes Brandenburg

wald

Klimaschutz darf nicht an der Lobby der Jagdpächter scheitern!

(Pressemitteilung des Verbändebündnisses „Für ein modernes Jagd- und Waldgesetz'' vom 24.10.2022)

Landtag und Landesregierung stehen vor einer Richtungsentscheidung, von der es abhängt, ob die ehrgeizigen Klimaziele des Landes erreicht oder überhaupt noch glaubwürdig vertreten werden können. Es geht um die Reform des Jagdrechts.

Diese Reform ist keine Marginalie, von der nur einige wenige Interessengruppen betroffen sind. Sie ist kein Stoff für koalitionspolitische Machtspielchen, wie manche Parlamentarier zu glauben scheinen. Auch bewusste Fehlinformation durch den Landesjagdverband über das angebliche Nichtvorhandensein eines Wildverbissproblems in Brandenburg ist hier fehl am Platz.


Die Klimaziele können nur erreicht werden, wenn der Umbau der Brandenburger Forsten in klimaresiliente Mischwälder in absehbarer Zeit gelingt. Auf 500 000 Hektar, also auf über 40% des Brandenburger Waldes, muss diese Herkulesaufgabe noch in Angriff genommen werden. Auf diesen riesigen Flächen kann der Umbau nur durch natürliche Verjüngung gelingen. Überhöhte Schalenwildbestände (Rehe, Rotwild, Damwild) sind das Haupthindernis auf diesem Weg. Diese Zusammenhänge sind weithin, auch unter Politikern, bekannt und vielfach wissenschaftlich nachgewiesen.

Der für die Jagd zuständige Minister Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) hat erkannt, dass ein Systemfehler im deutschen Jagdsystem behoben werden muss, wenn die Jagd den oben beschriebenen wald- und klimapolitischen Erfordernissen gerecht werden soll. Dieser Systemfehler besteht zum einen in der herausragenden Machtstellung der Jagdpächter mit ihrem Interesse an hohen und damit leicht zu bejagenden Wildbeständen und zum anderen im Ausschluss der allermeisten Grundeigentümer von der Ausübung des ihnen eigentlich zustehenden Jagdrechts.

Ein erster Gesetzentwurf, der die Mindestgröße für Eigenjagden radikal auf zehn Hektar reduzierte, wurde vor allem wegen massiver Bedenken der Landkreise und Kommunen wegen einer angeblich drohenden Zerschlagung der Jagdgenossenschaften zurückgezogen. Nun wird an einem neuen Entwurf gearbeitet, der vorsehen soll, dass Waldeigentümer ab einer zusammenhängenden Fläche von drei Hektar das verbriefte Recht auf einen Jagderlaubnisschein auf ihren Flächen erhalten, den sie entweder selbst in Anspruch nehmen oder einem beauftragten Jäger übertragen können. Jagdpachtverträge sollen nur noch für höchstens fünf Jahre abgeschlossen werden können. Außerdem soll an der gründlichen Entbürokratisierung der Jagd durch weitgehenden Verzicht auf Abschusspläne festgehalten werden.

Die unterzeichnenden Verbände appellieren an Parlament und Regierung, im Sinne des Allgemeinwohls zu handeln und die Kernpunkte der Jagdrechtsreform nicht zu verwässern. Mit einem modernen Jagdgesetz könnte Brandenburg in Deutschland eine Vorreiterrolle übernehmen – jagdpolitisch, forstpolitisch, klimapolitisch. Es ist höchste Zeit!

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