Rundbrief 2010Was ist ein Lärmspaziergang? Wie organisiert man einen Lärmspaziergang? Welche Materialien bietet die GRÜNE LIGA e.V. den Organisator*innen eines Lärmspaziergangs? Auf diese und ähnlich Fragen gibt die neue Ausgabe der "Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie" Antworten. |
Im Jahr 2002 hat die Europäische Union die Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen. Im Laufe eines langjährigen Umsetzungsprozesses soll es in Europa leiser werden. Damit dies gelingt, ist aus Sicht der GRÜNEN LIGA die Mitwirkung der Bevölkerung von großer Bedeutung. Eine Möglichkeit, sich vor Ort in den Umsetzungsprozess einzubringen, ist die Durchführung von Lärmspaziergängen. Die GRÜNE LIGA organisiert Lärmspaziergänge und hat darüber hinaus Materialien konzipiert und erstellt, die es anderen Verbänden, Bürgerinitiativen und Engagierten ermöglichen, vor Ort in eigener Regie einen Lärmspaziergang durchzuführen.
Als rechtliche Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie ist in erster Linie die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ kurz Umgebungslärmrichtlinie zu nennen. Sie ist die Grundlage für die Umsetzung in das deutsche Recht. In der Umgebungslärmrichtlinie werden eine Anlaufphase sowie eine erste und eine zweite Phase vorgegeben. Die beiden Phasen beinhalten unterschiedlich betroffene Gebiete, die von der Verkehrsmenge und den Einwohnerzahlen der Ballungsräume abhängen.