Offener Brief: Breites Bündnis von Umweltorganisationen fordert „Keine Steuergelder mehr für Umweltzerstörung in der Lausitz“

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Ein breites Bündnis von Umweltorganisationen wendet sich in einem offenen Brief an die Umweltminister der Länder Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, um konkrete Maßnahmen zur Beendigung der umwelt- und klimaschädlichen Kohlesubventionen zu erreichen.

Kohlekonzerne entziehen sich ihrer gesetzlichen Pflicht, für die von ihnen versursachten Umweltschäden finanziell zu haften.

LEAG und MIBRAG sind für die Entnahme von 470 Millionen Kubikmeter Grundwasser pro Jahr verantwortlich und die dadurch verursachten Sulfat- und Eiseneinträge vergiften die Oberflächengewässer – die Kosten dafür trägt bislang weitestgehend die öffentliche Hand.

Die Klimakrise erfordert einen schnellstmöglichen Ausstieg aus der Kohle und damit eine frühzeitige Stilllegung der Braunkohletagebaue. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kohleunternehmen mit öffentlichen Mitteln dafür bezahlt werden sollten, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Tagebaugebiete nachzukommen.

Die anhaltende Energiekrise hat den Betreiberfirmen von Kohlekraftwerken exorbitante Profitmargen beschert und die Bundesregierung stellt durch die Reaktivierung von Braunkohlekraftwerken zusätzliche Einnahmequellen in Aussicht. Durch das Kohleausstiegsgesetz sollen sie weitere 4,35 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln als „Entschädigung“ erhalten (davon entfielen 1,75 Mrd auf die LEAG), sollte die Europäische Kommission in einem aktuell laufenden Verfahren diese als mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar einstufen

„Dennoch besteht die Gefahr, dass die Steuerzahlenden die Last für die Umweltsanierung der Lausitz tragen werden müssen, wenn die Einzahlungen der LEAG behördlich nicht entsprechend abgesichert werden“, sagt Mascha Klein, Umweltjuristin bei ClientEarth. „Das stünde im völligen Widerspruch zum Verursacherprinzip, das in den EU-Verträgen aber ebenso im deutschen Bergrecht verankert ist.. Die Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg müssen unverzüglich Maßnahmen zur Umsetzung des Verursacherprinzips ergreifen und die Braunkohleindustrie in die Pflicht nehmen, um zusätzliche Kosten für Steuerzahlende zu vermeiden“, fordert Klein.

Trotz massiver Wasserübernutzung und -verschmutzung und in drastischem Gegensatz zu den Bestimmungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist die Wasserentnahme im Zusammenhang mit der Braunkohleförderung in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg von den Gebühren weitgehend befreit.

Ebenso haben es die zuständigen Behörden dieser Länder versäumt, von der LEAG hinreichende finanzielle Sicherheiten für die Rekultivierung der Tagebaue nach Beendigung des Kohleabbaus einzufordern. Die Umweltorganisationen fordern deshalb von den Umweltministern der Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt die folgenden Maßnahmen:

  • LEAG und MIBRAG sollen vollumfänglich für die Kosten der von ihnen verursachten Umweltschäden haften.
  • Angemessene Berücksichtigung der durch die Verschmutzung verursachten Kosten bei den Gebühren für Wasserentnahme in Zusammenhang mit der Braunkohleförderung.
  • Volle Transparenz über Wasserentnahme und -einleitungen aller Einzelanlagen sowie über die Daten aus der Messung der Wasserqualität.
  • Ein transparentes Verfahren zur unabhängigen Bewertung der Folgekosten des Braunkohletagebaus.

Offener Brief: Verursacherhaftung für Umweltschäden in Mittel- und Ostdeutschland

Hintergrund:

Die Lausitz, die in den letzten Jahrzehnten bereits Milliarden Kubikmeter Wasser durch den Braunkohleabbau verloren hat, steuert aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels und der Untätigkeit der Behörden auf eine Wasserknappheit zu. Es besteht ein Risiko der Gefährdung der Trinkwasserversorgung der Region durch Sulfateinträge aus den Tagebauen. Zudem bleibt die Kohleverfeuerung die anthropogene Hauptquelle für die Freisetzung von Quecksilber in Deutschland, wodurch das Ziel des gezielten Abbaus von Quecksilber zum Schutz der Gewässer bis 2027 kaum noch einzuhalten ist.

In Brandenburg darf die LEAG über die Genehmigungsgrenzen hinaus Grundwasser abpumpen, arbeitet ohne genehmigten Grubensanierungsplan weiter und will sogar zur Kühlung ihres Kraftwerks Jänschwalde Wasser aus der Spree entnehmen.

Die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben es wiederholt versäumt, zusätzliche finanzielle Sicherheitsleistungen von der LEAG zu verlangen, obwohl es sicher hierbei gemäß 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 BBergG um eine Genehmigungsvoraussetzung für den Betrieb eines Tagebaus handelt. Die Vorsorgevereinbarungen, die Sachsen und Brandenburg 2018 und 2019 mit der LEAG abgeschlossen haben, sind sehr vage und undurchsichtig.

Die Vereinbarungen sind von finanziellen Überschüssen des Unternehmens bis 2042 abhängig. Doch diese sind angesichts der künftigen wirtschaftlichen Situation der Braunkohle höchst fragwürdig. Zudem fehlt es an unabhängigen Untersuchungen der voraussichtlichen Sanierungskosten. Daher besteht keine Gewähr dafür, dass diese Vereinbarungen die tatsächlichen Rekultivierungskosten in Zukunft decken werden.

Im Falle des LEAG-Tagebaus Welzow-Süd geht deswegen der BUND Brandenburg mit Unterstützung von ClientEarth juristisch gegen den Betriebsplan vor, um eine Nachbesserung mit Blick auf die Kosten der Rekultivierung durchzusetzen und so die Region vor langfristigen Umweltschäden zu schützen. Die Umweltorganisationen verlangen von der Landesregierung, dass sie im Interesse der Allgemeinheit nachsteuert und zusätzliche Sicherheitsleistungen für die Rekultivierung verlangt sowie volle Transparenz über die Vereinbarung mit der LEAG gewährleistet.