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FlussFilmFest Weimar am 9. März

Erstes von deutschlandweit acht Filmfesten für den Gewässerschutz

FFF Weimar logoBerlin, den 20.02.2019. Die GRÜNE LIGA lädt am 9. März 2019 zum ersten FlussFilmFest in Weimar ins kommunale Kino „mon ami“ ein. Weimar bildet damit den Auftakt der diesjährigen FlussFilmFest-Tour, welche mit insgesamt acht Veranstaltungen quer durch Deutschland zieht. Das FlussFilmFest präsentiert die Schönheit wilder Ströme ebenso wie die Bedrohung, die menschliche Eingriffe für Gewässer darstellen. Es trägt die ungewöhnlichen Geschichten von Aktivist*innen in die Öffentlichkeit und gibt damit unseren Gewässern eine Stimme.

Die Bedrohung der letzten Wildflüsse Europas durch Staudammprojekte ist beispielsweise das Thema des Films „Blue Heart“. Im Anschluss diskutieren Experten den globalen Bauboom von Wasserkraftanlagen und den Widerstand dagegen. Die rbb-Dokumentation „Ein Fluss verrostet“ thematisiert die Belastung der Spree durch Eisen aus dem Braunkohlenbergbau und regt dazu an, Parallelen und Unterschiede zur Versalzung der Werra durch den Kalibergbau zu diskutieren.
Seit 2016 veranstaltet die GRÜNE LIGA, in Anlehnung an das kalifornische Wild & Scenic Film Festival, jährlich das FlussFilmFest in verschiedenen Städten in Deutschland und erzählt faszinierende Geschichten rund ums Thema Gewässer. Begleitet werden die Veranstaltungen stets von fachkundigen Expert*innen, Aktivist*innen oder Regisseur*innen, welche im Anschluss an die Vorstellung interessante Diskussionen ermöglichen und so Raum für Meinungsaustausch und Fragen schaffen.
Das aus drei Film- und Diskussionsblöcken bestehende FlussFilmFest in Weimar beginnt um 15 Uhr im Kino „mon ami“, Goetheplatz 11 in 99423 Weimar.
Die Veranstaltung wird im Rahmen des Projektes „Freie Flüsse – wild, stark und natürlich“ durch das Umweltbundesamt gefördert und von zahlreichen weiteren Partnern unterstützt.

Filmprogramm und weitere Informationen zum FlussFilmFest auf www.flussfilmfest.org 

 

Dieses Projekt wurde gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.         

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