Mit der Bonner Amalgam-Erklärung, der sich auch unsere Organisation angeschlossen hat, fordern über 50 NGOs und Expert*innen von der Bundesregierung einen Beschluss zum Amalgam-Ausstieg bis spätestens 2025. Amalgamfüllungen bestehen zu 50 % aus hochgiftigem Quecksilber und bergen nicht nur ein direktes Gesundheitsrisiko, sondern tragen auch erheblich zur Umweltverschmutzung bei.
Zum Anlass des Inkrafttretens der EU Medizinprodukte-Verordnung am 26. Mai wurde die Forderung veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass auch diese nicht sicherstellt, dass keine Amalgamfüllungen mehr zugelassen werden. Zwar gelten jetzt deutlich schärfere Anforderungen, doch ist nicht auszuschließen, dass Amalgamfüllungen eine Sonderzulassung bekommen. Alte Zertifikate bleiben auch noch bis spätestens zum 26. Mai 2025 gültig.
Dabei werden aus Amalgamfüllungen ständig geringe Mengen Quecksilberdampf freigesetzt, die durch Faktoren bei der Verarbeitung, dem Alter der Füllung oder Gewohnheiten wie Zähneknirschen, Kauen und Trinken von heißen Getränken ansteigen. Durch den Quecksilberdampf, der vom Körper aufgenommen und gespeichert wird, kann ein Risiko für vulnerable Personen und Personen, die eine eingeschränkte Fähigkeit haben, Quecksilber auszuscheiden, nicht ausgeschlossen werden
Mit der Bonner Amalgam-Erklärung wird daher ein Beschluss der Bundesregierung gefordert und in 21 Gründen darauf hingewiesen, dass Amalgamfüllungen nicht nur ein direktes Gesundheitsrisiko bergen, sondern erheblich zur Umweltverschmutzung mit Quecksilber beitragen.
Potsdam, 11.05.2021: Ende April endete eigentlich die Schonfrist für den Pächter des Domstiftsgutes Heinrich Thiermann. 300 Hektar Spargelanbau im Europäischen Vogelschutzgebiet sollte er rückbauen. Warum Brandenburgs OB Scheller die Rückbauverfügung jetzt sogar ganz ausgesetzt hat, wollen die Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga genau wissen und bemühen das Umweltinformationsgesetz.
Ende April hatte Brandenburgs Oberbürgermeister Scheller nicht nur die Frist für eine amtliche Rückbauverfügung verlängert, sondern diese direkt ausgesetzt. Fachliche Erkenntnisse wie eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beratungsdienstes des Landtages, naturschutzfachliche und rechtliche Einschätzungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, selbst höchstrichterliche Rechtsprechung, die gegen den Anbau von Folienspargel in Vogelschutzgebieten sprechen, ignoriert er dabei offenbar bewusst.
Das Bündnis aus GRÜNE LIGA, BUND, NABU, Fridays For Future,
Bündnis90/Die GRÜNEN und DIE LINKE bedankt sich bei allen
Unterstützer:innen. „Hinter uns liegen sechs Wochen mit intensiven
Gesprächen und Diskussionen. Wir haben festgestellt, das sich die
Menschen trotz dieser besonderen Zeiten für die Umweltbelange wie
Hochwasser- und Naturschutz und nicht zuletzt für eine ökologisch
zukunftsfähige Entwicklung ihrer Stadt interessieren und engagieren
wollen.“ so Grit Tetzel vom Bündnis.
„Die GRÜNE LIGA begrüßt außerordentlich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das Verbot zwei der bienengefährlichsten Neonikotinoide für das Freiland aufrechtzuerhalten. Damit wurde die Klage der Hersteller abgewiesen“, so Tomas Brückmann, Pestizidexperte der GRÜNEN LIGA. „Das EuGH hat damit einen wesentlichen Schritt zu einem europaweiten, wirksamen Insektenschutz getan. Neonikotinoide haben einen wesentlichen Anteil am Insektensterben“, ergänzt der Biologe: Die GRÜNE LIGA fordert Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) auf, die nationale Pestizidgenehmigungsbehörde (BVL) anzuweisen, ab sofort keine Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz der für das Freiland verbotenen Neonikotinoiden mehr zu erteilen“, erklärt Brückmann heute gegenüber Medienvertretern.
Berlin/Cottbus 03.05.2021: Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA halten die Weiterbetriebszulassung für den Braunkohletagebau Jänschwalde für rechtswidrig. Die DUH hat deshalb heute mit Unterstützung der GRÜNEN LIGA beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ihre Widerspruchsbegründung eingereicht. Zuvor hat das LBGR bereits einräumen müssen, dass der Wasserentzug aus dem in der Nähe des Braunkohletagebaus gelegenen Pinnower Sees nicht gestoppt werden konnte. Damit muss die brandenburgische Bergbehörde die Rechtsmäßigkeit nun erneut prüfen.
„Wir halten die aktuelle Betriebszulassung für rechtswidrig. So hat sich gezeigt, dass die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG) den vom Tagebau verursachten Wasserentzug aus dem Pinnower See nicht unter Kontrolle hat. Die Auswirkungen des Tagebaus auf Eichenbestände und geschützte Tierarten wurden auch nur ungenügend geprüft. Das Bergamt muss jetzt die Rechtmäßigkeit der Tagebauzulassung im Licht der aktuellen Erkenntnisse überprüfen“, sagt Cornelia Nicklas, Leiterin Recht der DUH.