GRÜNE LIGA und Grundeigentümer fordern Einschreiten der Bergbehörden
Cottbus/Freiberg, 22.11.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA und private Grundeigentümer fordern von den Bergbehörden einzuschreiten, wenn der Kohlekonzern LEAG bereits teilweise freigelegte Kohle ungenutzt liegen lässt, statt seine Tagebaue zu verkleinern. Ein solches Vorgehen hat die LEAG zum Tagebau Jänschwalde selbst eingeräumt.
„Es kann nicht sein, dass die LEAG auf eigenen Grundstücken Kohle liegen lässt, aber anderen Grundeigentümern mit Enteignung droht. Die Bergbehörde muss einschreiten, weil das Berggesetz dieses Vorgehen als Raubbau verbietet. Wenn weniger Kohle gebraucht wird, muss der Eingriff in Natur und Privateigentum entsprechend verringert werden. “ sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA hat im Vorfeld des Tagebaues Nochten einen Wald gepachtet, den seine Eigentümer nicht an die LEAG verkaufen wollen. Dem Brief an das sächsische Oberbergamt haben sich weitere Grundeigentümer im Bereich des Sonderfeldes Mühlrose angeschlossen.
Das Bundesberggesetz verbietet Raubbau an Lagerstätten und erlaubt Grundabtretungen ausdrücklich nur zugunsten eines sinnvollen und planmäßigen Abbaus der Lagerstätte. (§ 79 BBergG)
Laut einem Schreiben der LEAG vom 29.09.2021 an die brandenburgische Bergbehörde LBGR könne nicht vorhergesehen werden, wie viel Restkohlevorrat nach Erreichen der Abbaugrenze im Abbaufeld Jänschwalde verbleiben werde. Das Unternehmen scheint vor allem auf die bisher geplante Gewinnung der dritten Flözbank zu verzichten. Der aus Angaben der LEAG selbst ermittelte Kohlevorrat von 36,7 Mio. t zum 01.01.2021 im Tagebau Jänschwalde sei deshalb für die LEAG nun „nicht mehr maßgebend“.
„Es ist egal ob hier Förderkosten optimiert oder eine Umplanung des Tagebaus eingespart werden soll: die LEAG hat damit jedes Recht verwirkt, in die Grundrechte nicht verkaufswilliger Flächeneigentümer einzugreifen.“ sagt Schuster von der GRÜNEN LIGA.