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Der „idealerweise“ auf 2030 vorzuziehende Kohleausstieg soll im Ampel-Koalitionsvertrag bekanntlich an die Versorgungssicherheit gekoppelt werden. Die wiederum bestehe darin, „den im Laufe der nächsten Jahre steigenden Strom- und Energiebedarf zu wettbewerbsfähigen Preisen zu decken“. Während viel über das „idealerweise“ und die Rolle der Gaskraftwerke diskutiert wird, ist ein Grundproblem dieser Formulierung das Wort „Energie“. Dass der Stromverbrauch steigen soll, ist aus vielen Klimaschutzszenarien bekannt, in denen erneuerbar erzeugter Strom auch in Wärmesektor und Verkehr zum Einsatz kommt. Aber muss das bei einer ehrlich gemeinten Energiewende nicht dazu dienen, den Gesamt-Energieverbrauch zu senken?
Das Umweltweltnetzwerk GRÜNE LIGA mahnt anlässlich des Weltbodentags am 5. Dezember mehr Schutz für die „endliche Ressource“ Boden an. Der internationale Aktionstag wurde von der Internationalen Bodenkundlichen Union (IUSS) im Rahmen ihres 17. Weltkongresses im Jahr 2002 in Bangkok ernannt. Mit dem Tag soll ein jährliches Zeichen für die Bedeutung der natürlichen Ressource Boden gesetzt und für den Bodenschutz geworben werden.
„Unsere Böden sind eine essentielle, endliche Ressource. Sie bilden nicht nur eine Grundlage für eine ertragreiche Landwirtschaft, sondern sind auch ein Hort der Biodiversität“, sagt Dr. Josephine Sahner von der Grünen Liga. Böden bilden hochkomplexe, biodiverse Ökosysteme, die von großer Bedeutung für uns alle sind.
Das Umweltnetzwerk bezeichnet die im Koalitionsvertrag angekündigte Evaluation des Bundesbodenschutzgesetzes als einen „Schritt in die richtige Richtung“. Im Koalitionsvertrag wird festgehalten, dass das Gesetz den Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität angepasst werden muss. Dies dürfe nun nicht in die Länge gezogen werden, sondern schnell umgesetzt werden, fordert Sahner.
Berlin/Cottbus, 3.12.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA gehen mit einem neuen Eilverfahren vor Gericht gegen den Braunkohletagebau Jänschwalde vor. Die Umweltverbände haben festgestellt, dass der verantwortliche Tagebau-Konzern LEAG dort seit Jahren drastisch mehr Grundwasser abpumpt, als wasserrechtlich zugelassen ist – inzwischen das Vielfache der erlaubten Menge pro Jahr. Mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Cottbus soll der Hauptbetriebsplan des Tagebaues nun außer Vollzug gesetzt werden. Ziel ist es, wichtige Schutzgebiete wie Seen und Feuchtgebiete zu schützen, die zunehmend unter dem Grundwasserentzug leiden.
Die GRÜNE LIGA-Berlin lädt zu einem Mitmach-Wettbewerb ein: Fotografiert, filmt, malt, schreibt. Präsentiert euch auf kreative Weise. Wichtig ist, dass ihr den besonderen Mehrwert eures Schulgartens bzw. eures Konzeptes herausstellt.
Füllt das Bewerbungsformular aus und ladet eure Dokumentation mit hoch oder sendet diese per Post, damit wir sehen warum euer Schulgarten etwas ganz Besonderes ist. Ihr habt noch keinen Garten? Kein Problem! Ihr könnt auch ein Konzept einreichen. Natürlich sind auch hier eurer Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Alle Einsendungen werden online und im Rahmen der Landesgartenschau ausgestellt. Die Gewinner*innen erwartet eine feierliche Preisverleihung im Frühjahr 2022 sowie tolle Preise zur ökologischen Gestaltung des Schulgartens und die Umsetzung der Konzepte – Freifahrten für die Anreise ins Grüne Klassenzimmer mit dem Schulprogramm „Klasse unterwegs“ der DB Regio Nordost, Beratung zur Gestaltung und Umsetzung des Schulgartens, Saatgutpakete, Gartenliteratur und vieles mehr.
Einsendeschluss ist der 31. Januar 2022.
Zum Bewerbungsformular geht es hier lang
Cottbus/Freiberg, 22.11.2021. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA und private Grundeigentümer fordern von den Bergbehörden einzuschreiten, wenn der Kohlekonzern LEAG bereits teilweise freigelegte Kohle ungenutzt liegen lässt, statt seine Tagebaue zu verkleinern. Ein solches Vorgehen hat die LEAG zum Tagebau Jänschwalde selbst eingeräumt.
„Es kann nicht sein, dass die LEAG auf eigenen Grundstücken Kohle liegen lässt, aber anderen Grundeigentümern mit Enteignung droht. Die Bergbehörde muss einschreiten, weil das Berggesetz dieses Vorgehen als Raubbau verbietet. Wenn weniger Kohle gebraucht wird, muss der Eingriff in Natur und Privateigentum entsprechend verringert werden. “ sagt Rechtsanwalt Dr. Philipp Schulte. Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA hat im Vorfeld des Tagebaues Nochten einen Wald gepachtet, den seine Eigentümer nicht an die LEAG verkaufen wollen. Dem Brief an das sächsische Oberbergamt haben sich weitere Grundeigentümer im Bereich des Sonderfeldes Mühlrose angeschlossen.
Das Bundesberggesetz verbietet Raubbau an Lagerstätten und erlaubt Grundabtretungen ausdrücklich nur zugunsten eines sinnvollen und planmäßigen Abbaus der Lagerstätte. (§ 79 BBergG)
Laut einem Schreiben der LEAG vom 29.09.2021 an die brandenburgische Bergbehörde LBGR könne nicht vorhergesehen werden, wie viel Restkohlevorrat nach Erreichen der Abbaugrenze im Abbaufeld Jänschwalde verbleiben werde. Das Unternehmen scheint vor allem auf die bisher geplante Gewinnung der dritten Flözbank zu verzichten. Der aus Angaben der LEAG selbst ermittelte Kohlevorrat von 36,7 Mio. t zum 01.01.2021 im Tagebau Jänschwalde sei deshalb für die LEAG nun „nicht mehr maßgebend“.
„Es ist egal ob hier Förderkosten optimiert oder eine Umplanung des Tagebaus eingespart werden soll: die LEAG hat damit jedes Recht verwirkt, in die Grundrechte nicht verkaufswilliger Flächeneigentümer einzugreifen.“ sagt Schuster von der GRÜNEN LIGA.