Am 28. April 2017 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheitena,in der detailliert dargelegt wird, wie sich der Europäische Gerichtshof dazuäußert, wie nationale Richter mit den von Bürgern gegen Entscheidungen,
Handlungen oder Unterlassungen von Behörden der Mitgliedstaaten, diesich auf die Umwelt auswirken, erhobenen Rechtsmitteln umgehen solltenb.
Der Bürgerleitfaden enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse der Mitteilung in Form von „Häufig gestellten Fragen“. Die Mitteilung selbst ist eine übergeordnete Informationsquelle und sollte für ausführlichere Erläuterungen herangezogen werden. Im gesamten Text des Leitfadens
sind Querverweise enthalten.
Der Bürgerleitfaden wurde von der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission erstellt. Er ist weder bindend, noch ist beabsichtigt, vom Inhalt der Bekanntmachung abzuweichen.
a C(2017) 2616 (ABl. C 275 vom 18.8.2017, S. 1), in verschiedenen Sprachversionen unter http://ec.europa.eu/environment/aarhus/legislation.htm.
b Dies gilt nicht für Klagen, die von einer Privatperson gegen eine andere Privatperson erhoben werden, siehe Absatz 15 der Mitteilung.
Berlin, 9. Oktober 2018. Hundert europäische Umwelt- und Naturschutzverbände starten heute bis zum 4. März 2019 eine gemeinsame Kampagne, um Bürgerinnen und Bürgern in allen EU-Mitgliedsstaaten den Wert einer starken europäischen Gesetzgebung zum Schutz unserer Gewässer und unseres Grundwassers mit alltagsnahen Botschaften und Bildern vor Augen zu führen.
Hintergrund der Initiative ist eine Ende September gestartete Bürgerbefragung der EU-Kommission zur EU-Wasserrahmenrichtlinie. Die Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zum Schutz von Flüssen, Seen, Küstengewässer und Grundwasservorkommen umzusetzen. In einem sogenannten „Fitness Check“ überprüft die EU derzeit, ob diese Vorgaben noch zweckdienlich sind. An der öffentlichen Befragung können sich alle europäischen Bürgerinnen und Bürger beteiligen.
Das Portal Klimareporter.de veröffentlichte am Wochenende einen Gastbeitrag von Hannelore Wodtke (Grüne Zukunft Welzow) und René Schuster (GRÜNE LIGA), in dem die Abschaffung von Enteignungen für Braunkohletagebaue gefordert wird. Sie kritisieren die Debatte darüber, ob die Konzerne für einen Kohleausstieg vom Steuerzahler entschädigt werden müssten. „Wie können Kohlekonzerne in ihrem Grundrecht auf Eigentum betroffen sein, solange sie ihre Tagebaue auf fremden Grundstücken fortführen wollen?“ fragen sie in ihrem Beitrag.
https://www.klimareporter.de/protest/wenn-das-recht-pro-kohle-ist
Um sauberes Wasser und lebendige Gewässer auch für zukünftige Generationen zu garantieren, verabschiedeten die europäischen Mitgliedsstaaten im Jahr 2000 eine gemeinsame Richtlinie zum Schutz des guten Zustands europäischer Gewässer und der Biodiversität – die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Nun, 18 Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie, wird sie einem so genannten „Fitness-Check“ unterzogen. Dieser soll überprüfen ob die Ziele des Gewässerschutzes durch die geltenden Regelungen und vorgesehenen Maßnahmen erreicht werden können.
Obgleich die Umsetzung der WRRL auf lokaler Ebene von den zuständigen Behörden oft mit großem Engagement begleitet wird, fehlt auf übergeordneter politischer Ebene der Wille die nötigen Prioritäten zu setzen.
Um eine Abschwächung der Richtlinie und eine Beschränkung der Maßnahmen zur Umsetzung dieser zu verhindern, engagieren sich die deutschen Naturschutzverbände gemeinsam mit ihren Dachorganisationen in der „Living Rivers Europe“ Koalition.
Die Langfassung der Forderungen der Umweltverbände zur Überprüfung der WRRL finden Sie hier.
Berlin/Jänschwalde, 28.09.2018. Am 1. Oktober geht der Block F des Braunkohlekraftwerks Jänschwalde in die Sicherheitsreserve. Klima-Allianz Deutschland und GRÜNE LIGA fordern, das gesamte Kraftwerk Jänschwalde im Zuge des Kohleausstiegs bald abzuschalten und nachhaltige wirtschaftliche Perspektiven für die Lausitz zu schaffen.