Das Insektenschutzpaket bestehend aus der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und einer Novelle der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung droht zum Ende der Legislaturperiode am Widerstand von CDU/CSU im Bundestag und auf Landesebene zu scheitern. Vor diesem Hintergrund appelliert der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) gemeinsam mit 28 weiteren Umwelt- und Naturschutzorganisationen in einem Offenen Brief an die Vorsitzenden von CDU und CSU, sich für die Verabschiedung eines ambitionierten Insektenschutzpaketes einzusetzen.
„Der dramatische Rückgang der Insekten in unserer Landschaft hat gravierende Folgen für Umwelt und Landwirtschaft, daher dürfen wir den Insektenschutz nicht weiter auf die lange Bank schieben. Das monatelang verhandelte Insektenschutzpaket liegt bereits seit Februar zur Verabschiedung auf dem Tisch. Wir fordern die Verantwortlichen von CDU und CSU auf, endlich den Weg frei zu machen und ihrem Versprechen im Koalitionsvertrag nachzukommen, die Lebensbedingungen für Insekten zu verbessern. Der bereits ausverhandelte Kompromiss darf dabei nicht noch weiter abgeschwächt werden“, so DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.
Ganz nach unserem diesjährigen Motto „Digitalisierung? Natürlich nachhaltig!“ wird das Umweltfestival 2021 hybrid, also digital und real als Veranstaltung stattfinden. Wir wollen über Chancen und Risiken der Digitalisierung sprechen, den Bezug zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz verdeutlichen und Fragen zu Suffizienz, Gemeinwohl und Sicherheit adressieren. Zudem wollen wir schauen, was das letzte Jahr mit uns allen gemacht hat: Ein Jahr in dem wir fast permanent online waren und mehr vor Bildschirmen verbrachten als bisher. Die Digitalisierung und deren nachhaltige Gestaltung sind entscheidende Elemente gesellschaftlicher Veränderungen, die uns in den kommenden Jahrzehnten global beschäftigen werden.
Einerseits bietet Digitalisierung neue Möglichkeiten für eine umweltfreundliche, ressourceneffiziente und umfassende Entwicklung – smartes Wohnen und smarte Städte sind zukunftsträchtige Versprechungen. Andererseits besteht die Gefahr, dass mehr Energie und Rohstoffe verbraucht und konsumorientierte Verbrauchs- und Verhaltensmuster verstärkt werden. Dazu kommen technologiebedingte Abhängigkeiten und eine Verschärfung der Ungerechtigkeit zwischen dem globalen Norden und dem globalen Süden. Eine umfassende/ richtungsweisende Analyse der positiven und negativen Auswirkungen der Digitalisierung auf die Umwelt gibt es noch nicht.
Mehrere Einwohner*innen von Proschim sowie das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA haben in einer Stellungnahme an die EU-Kommission die geplanten Milliardenentschädigungen für den Kohleausstieg kritisiert. Die LEAG könne nicht für die Verschonung fremden Eigentums entschädigt werden. Die EU-Kommission hatte zuvor starke Zweifel an der im deutschen Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Zahlung von 1,75 Milliarden Euro an die LEAG angemeldet. Vor einer Entscheidung können bis zum 7. Juni alle Beteiligten Stellung nehmen.
„Die Angaben der LEAG gegenüber der Europäischen Kommission zeigen endgültig, dass wir Proschimer Bürgerinnen und Bürger nur noch als Spekulationsobjekt missbraucht wurden, um für ein längst unrealistisch gewordenes Bergbauprojekt noch eine Milliardenentschädigung zu erlangen. Statt Staatsgeldern an den Bergbaukonzern müsste die LEAG uns Betroffene für die jahrzehntelang fehlende Planungssicherheit entschädigen.“ sagt Günter Jurischka, der einer der Unterzeichner des Briefes ist.
Mit der Bonner Amalgam-Erklärung, der sich auch unsere Organisation angeschlossen hat, fordern über 50 NGOs und Expert*innen von der Bundesregierung einen Beschluss zum Amalgam-Ausstieg bis spätestens 2025. Amalgamfüllungen bestehen zu 50 % aus hochgiftigem Quecksilber und bergen nicht nur ein direktes Gesundheitsrisiko, sondern tragen auch erheblich zur Umweltverschmutzung bei.
Zum Anlass des Inkrafttretens der EU Medizinprodukte-Verordnung am 26. Mai wurde die Forderung veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass auch diese nicht sicherstellt, dass keine Amalgamfüllungen mehr zugelassen werden. Zwar gelten jetzt deutlich schärfere Anforderungen, doch ist nicht auszuschließen, dass Amalgamfüllungen eine Sonderzulassung bekommen. Alte Zertifikate bleiben auch noch bis spätestens zum 26. Mai 2025 gültig.
Dabei werden aus Amalgamfüllungen ständig geringe Mengen Quecksilberdampf freigesetzt, die durch Faktoren bei der Verarbeitung, dem Alter der Füllung oder Gewohnheiten wie Zähneknirschen, Kauen und Trinken von heißen Getränken ansteigen. Durch den Quecksilberdampf, der vom Körper aufgenommen und gespeichert wird, kann ein Risiko für vulnerable Personen und Personen, die eine eingeschränkte Fähigkeit haben, Quecksilber auszuscheiden, nicht ausgeschlossen werden
Mit der Bonner Amalgam-Erklärung wird daher ein Beschluss der Bundesregierung gefordert und in 21 Gründen darauf hingewiesen, dass Amalgamfüllungen nicht nur ein direktes Gesundheitsrisiko bergen, sondern erheblich zur Umweltverschmutzung mit Quecksilber beitragen.
Potsdam, 11.05.2021: Ende April endete eigentlich die Schonfrist für den Pächter des Domstiftsgutes Heinrich Thiermann. 300 Hektar Spargelanbau im Europäischen Vogelschutzgebiet sollte er rückbauen. Warum Brandenburgs OB Scheller die Rückbauverfügung jetzt sogar ganz ausgesetzt hat, wollen die Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga genau wissen und bemühen das Umweltinformationsgesetz.
Ende April hatte Brandenburgs Oberbürgermeister Scheller nicht nur die Frist für eine amtliche Rückbauverfügung verlängert, sondern diese direkt ausgesetzt. Fachliche Erkenntnisse wie eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Beratungsdienstes des Landtages, naturschutzfachliche und rechtliche Einschätzungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz, selbst höchstrichterliche Rechtsprechung, die gegen den Anbau von Folienspargel in Vogelschutzgebieten sprechen, ignoriert er dabei offenbar bewusst.