Die Abschlussveranstaltung „Gips – Rohstoff und Lebensraum“ des Umweltnetzwerkes GRÜNE LIGA in Kooperation mit dem BUND Thüringen im Bürgerhaus Nordhausen (Thüringen) endete am Dienstagabend mit einem Paukenschlag. Die Gipsindustrie arbeitet daran, hinter dem Rücken der Öffentlichkeit die Genehmigung zu Probebohrungen für neue Gipsabbaugebiete inmitten von Naturschutzgebieten des Biosphärenreservats Karstlandschaft Südharz durch das SPD-geführte Umweltministerium des Landes Sachsen-Anhalt zu erhalten. Entsprechende Vermutungen wurden bereits im Online-Chat der Hybridtagung geäußert. Am Ende der Veranstaltung erklärte Dr. Friedhart Knolle als Vertreter des Verbands der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V.: „Die Vermutungen können leider bestätigt werden. Wir können nur dringend raten, sich frühzeitig dagegen zu wehren“. Die Probebohrungen sollen im Naturschutzgebiet Questenberg NSG0166 und im FFH-Gebiet 0101 genehmigt werden. Die geschützten Flächen liegen inmitten des weltweit einzigen Biosphärenreservates auf Gipskarst.
Zuvor hatten in der Veranstaltung die Architektin Judith Ottich und der grüne Bundestagsabgeordnete Bernhard Herrmann bekräftigt, dass die Antwort auf die Gipsproblematik und den hohen derzeitigen Bedarf nur eine Wende im Bau sein kann: „Ohne Bauwende keine Ressourcenwende, keine Energiewende und keine Klimawende“, so Ottich. Bernhard Herrmann, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Bundestages, bekräftigte die Anstrengungen des Bundes für eine Bauwende und ein besseres Recycling bei Baustoffen: „Es braucht mehr Ressourcenschonung in der Bau- und Immobilienwirtschaft“. Herrmann kündigte an, dass die Bundesregierung einen Ressourcenpass einführen wolle. Damit könne man den gesamten Lebenszyklus von Baumaterialien nachvollziehen. Das sei auch im Sinne des Green Deals der EU.
Brandenburg nimmt im Bundesvergleich beim Wildverbiss an jungen Bäumen einen der traurigen Spitzenplätze ein. Die Schädigung der nächsten Waldgeneration durch Reh-, Dam- und Rotwild gefährdet die Zukunft unserer Wälder, warnt das Umweltnetzwerks GRÜNE LIGA anlässlich des Internationalen Tag des Waldes am 21. März 2022: „Seit Jahrzehnten steigen die Populationen des verbeißenden Schalenwildes erheblich an. Alleine in Brandenburg hat sich die Schalenwildpopulation seit den 1950er Jahren mindestens vervierzehnfacht“, erklärt Reinhard Dalchow, Vorstandmitglied des Umweltnetzwerks GRÜNE LIGA Oberhavel e.V. aus Burow.
Mit Vorstellung des Entwurfes zum Brandenburger Landesjagdgesetz vor wenigen Wochen wurde die Ernsthaftigkeit der Lage zumindest anerkannt: „Die angedachten konkreten Schritte zur Verbesserung der Situation sind leider jedoch nur halbherzig“, kritisiert Dalchow. So sollen künftig Eigentümer mit mindestens 10 Hektar Fläche die Jagd selbst organisieren können. Die Festlegung auf mindestens 10 Hektar schließt weit über 90 % der Eigentümer im Lande per se von dieser Möglichkeit schon wieder aus – eine Absenkung auf höchstens 5 Hektar ist daher zwingend notwendig.
Allein die Möglichkeit der direkten Einflussnahme der Eigentümer garantiere nach Meinung der GRÜNEN LIGA leider nicht den Erfolg – dem Aufwachsen der nächsten Waldgeneration. Intakte Wälder mit ihren Ökosystemdienstleistungen wie Sauerstoffproduktion, Kohlenstoffspeicherung und Grundwasserbildung sind für uns als Gesellschaft unverzichtbar. „Die Frage des Wildverbisses ist keine Privatangelegenheit des Eigentümers oder des Jagdpächters“, mahnt Dalchow.
• Deutsche Umwelthilfe und GRÜNE LIGA mit Eilantrag gegen Hauptbetriebsplan vor dem Verwaltungsgerichtes Cottbus erfolgreich
• Betreiber LEAG pumpt seit Jahren drastisch mehr Grundwasser ab, als wasserrechtlich erlaubt
• Tagebau muss am 15. Mai angehalten werden
• DUH und GRÜNE LIGA fordern, unverzüglich auch das bislang fehlende Rekultivierungskonzept vorgelegt werden
Berlin/Cottbus, 17.03.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und GRÜNE LIGA haben vor Gericht den Stopp des Braunkohletagebaus Jänschwalde durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Cottbus gab den Umweltverbänden heute Recht und setzte den Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau außer Vollzug. Grund ist, dass der Tagebau-Konzern LEAG dort seit Jahren drastisch mehr Grundwasser abpumpt, als es die wasserrechtliche Erlaubnis gestattet. Inzwischen geht es um ein Vielfaches der erlaubten Jahresmenge. Das Gericht räumt der LEAG einen Zeitpuffer von knapp zwei Monaten bis zum 14.5.22 ein, um die für einen Tagebaustopp erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Ab dem 15. Mai müssen die Bagger dann stillstehen.
Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA lädt am 22.03.2022 ab 17.00 Uhr zur Abschlussveranstaltung „Gips – Rohstoff und Lebensraum“ in das Bürgerhaus Nordhausen (Thüringen) ein. In einer 40-seitigen Publikation werden Ergebnisse aus Interviews, Fachgesprächen, Exkursionen und zwei öffentlichen Tagungen mit den Beteiligten aus Industrie, Forschung, Verwaltung und Zivilgesellschaft zusammengefasst.
Mit dem vom Bundestag beschlossenen Kohleausstieg fällt langfristig REA-Gips als Nebenprodukt der Kohlekraftwerke weg. Dies erhöht aktuell den Druck auf den Naturgipsabbau in Deutschland, insbesondere auf die weltweit einmalige Gipskarstlandschaft im Südharz. Es gibt aber viele Substitute und Baualternativen zum Naturgips, die bisher wenig bekannt sind. Landschaftswerte und Naturgipsalternativen wurden umfangreich von Expert*innen im Projekt zusammengetragen.
NABU, BUND, Grüne Liga, Waldbauernverband, Ökologischer Jagdverein (ÖJV) und Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) zum Entwurf des MLUK: In einem gemeinsamen Schreiben der vorgenannten Verbände vom 8.12.20 an Minister Axel Vogel, die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Brandenburger Landtag hatten die Verbände Anforderungen an ein zukunftsfähiges Jagdgesetz formuliert, welches insbesondere einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung klimastabiler und leistungsfähiger Wälder, zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft und eine Unterstützung von Lebensraum- und Artenschutz leisten soll und muss.
Eine der wesentlichsten Forderungen der Verbände war, dass „jeder Eigentümer/jede Eigentümerin – unabhängig von der Flächengröße bzw. ab 1 ha und geeigneter Flächenform – auf seinem/ihrem Eigentum jagen darf“. Mal abgesehen davon, dass diese Forderung dem demokratischen Grundverständnis von Rechten und Pflichten des Eigentums in Deutschland folgt, ist es in vielen anderen Ländern gängige Praxis. Jede darüber hinaus gehende Flächengröße führt dazu, dass eine Vielzahl von Eigentümern ihr Jagdrecht weiterhin nicht ausüben kann. So bedeutet z.B. eine Festlegung von 10 ha, dass zwar 61% der privaten Waldfläche durch die jeweiligen Eigentümer*innen bejagt werden können, aber weiterhin 93% der privaten Waldbesitzer diese Möglichkeit verwehrt bleibt. Deshalb werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass eine Bejagung von Eigentumsflächen ab 1 ha möglich sein wird.